Zugang in den Briefkasten
Sendungs-CD verschwindet im Briefkasten

Radio Darmstadt

Pressemitteilung vom 18. Dezember 2008

Dokumentation

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen oder gar des gesamten Radioprojekts ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Am 3. November 2008 wurde die Sendelizenz des Trägervereins von Radio Darmstadt seitens der LPR Hessen bis Ende 2012 verlängert. Begründet wurde die Entscheidung damit, daß nach detaillierter Prüfung die Zugangsoffenheit zum Sender als gegeben anzusehen sei. The proof of the pudding is in the eating. Und siehe da: es schmeckt nicht!

»» Zur Pressemitteilung der LPR Hessen vom 3. November 2008.

»» dpa-Meldung am 4. November 2008.

»» Darmstädter Echo am 4. November 2008.

»» Frankfurter Rundschau am 4. November 2008.

Sollte der Rechtsanwalt des Trägervereins dieses Senders auch diese Dokumentationsseite für Schmähkritik halten, wäre er gut beraten, seiner Mandantschaft zu empfehlen, in Zukunft mehr Wert auf die ungestörte Ausstrahlung eingereichter Sendungs-CDs zu legen. Besser wäre es natürlich, die Zugangsoffenheit auch vollständig wieder­herzustellen.

 


 

Pressemitteilung

Pressemitteilung: Vier verliert – Die Aussetzer der Zugangsfarce bei Radio Darmstadt bleiben bestehen

Pressemitteilung, 18. Dezember 2008

*** Erneut Aussetzer bei der Ausstrahlung des eingereichten Programms: erst muckt der CD-Spieler, dann kommt es zum Sendeloch *** Beschlossene „geprüfte“ Zugangsoffenheit bleibt weiterhin eine Farce ***

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem am 3.11.2008 die Versammlung der LPR Hessen „nach detaillierter Prüfung“ beschlossen hatte, daß die Zugangsoffenheit bei Radio Darmstadt gegeben sei, können wir nun allwöchentlich die „geprüften Details“ überprüfen. Nach einem Monat scheinbarer Ruhe seit dem letzten Vorfall schlägt die Unfähigkeit gleich doppelt zu.

Wie zu befürchten war, scheiterte auch am gestrigen Mittwoch der Versuch, Zugangsoffenheit zu realisieren, an den Zugangsbedingungen bei Radio Darmstadt.

Zum wiederholten Male wurde eine Sendung von immer noch demselben reparatur­bedürftigen CD-Player abgespielt. Diesmal hüpfte das Abspielgerät nicht zur Minute 34 (das „Minute 34–Syndrom“) auf eine andere Spur, sondern diesmal schon zur Minute 31, und verschluckte hierdurch sinnentstellend einen gesprochenen Text. Länge der Kürzung: diesmal 49 Sekunden.

Es handelte sich diesmal zudem um eine zweistündige Sendung mit zwei eingereichten CDs von je einer Stunde Länge. Das konnte nicht gut gehen. Mit der Verwaltung, dem Einlegen und dem zeitigen Start gleich zweier CDs war Radio Darmstadt hoffnungslos überfordert.

Fast 12 Jahre auf Sendung, aber die simpelsten Dinge funktionieren nicht (mehr). Das war zu meiner Zeit als Vorstand anders, aber deswegen mußte ich ja auch gehen …

Um diese 49 Sekunden auszugleichen, endete die erste Sendestunde und damit auch die erste CD in einem 43–sekündigen Sendeloch. Danach folgte ein von mir nicht eingereichter Jingle mit ebenfalls nicht von mir eingereichter banaler Dudelmusik (was häufiger vorkommt: wenn der Sender nichts zu sagen hat, dudelt er vor sich hin), ehe sich der Sender dann doch noch bequemte, die zweite CD abzuspielen. Die Hörerinnen und Hörer von Darmstadts Lokalradio sind wahrscheinlich schon so konditioniert, daß sie auch diesen Unsinn schlucken. Die anderen haben den Sender längst abgeschaltet und abgeschrieben.

Hier würde es sich dringend empfehlen, eine Reichweiten­untersuchung durchzuführen. Müßten RadaR und LPR Hessen das zu erwartende Ergebnis fürchten?

Der sog. „Weiteste Hörerkreis“ ist die Meßgröße, wie viele Personen im Sendegebiet (hier: Stadt Darmstadt) in den letzten 14 Tagen Sender XY gehört haben. Aufgrund zweier repräsentativer Befragungen liegen folgende Zahlen vor:

2000 : 7%
2004 : 14%

Die spannende Frage ist, ob bei einer erneuten Untersuchung überhaupt die Zahl von 2000 wieder erreicht werden würde; aufgrund der mannigfaltigen Kapriolen des Senders in den vergangenen zwei Jahren bezweifle ich das. Während bei der LPR Hessen der Standort Darmstadt durchaus mit Sorge betrachtet wird, feiert RadaR lieber – sich selbst. [1]

Das Zwischenergebnis nach dem 3.11.2008 lautet:
Eingereichte Sendungen: 7
Korrekt abgespielte Sendungen: 3
Fehlerhaft abgespielte Sendungen: 4

Der Sachverhalt ist sowohl den Verantwortlichen bei Radio Darmstadt als auch der hessischen Landesmedienanstalt bekannt. Beide sehen offensichtlich keinen Grund zum Eingreifen. So verkommt Zugangsoffenheit nicht nur zu einem schlechten Witz, sondern diese außerordentlich gelungene Form der Medien„kompetenz“ wird zudem mit 70.000 Euro pro Jahr gefördert.

(Für die Printmedien: Stellen Sie sich vor, in Ihrer Lokalzeitung würden häufiger die vorgesehenen Anzeigenbeilagen fehlen. Wie lange würde Ihre Zeitung dies überleben?)

Dieser Vorfall reiht sich nahtlos in eine lange Liste ähnlicher Vorfälle ein, bei denen eingereichte Sendungen gar nicht, zu spät, unvollständig, mit Musik unterlegt oder mit Aussetzern eines CD-Players versehen abgespielt worden sind. Die diesbezügliche „Fehlerrate“ liegt für dieses Jahr bei weit über 50% alleine bei den von mir eingereichten Sendungen.

Frei nach Britney Spears: Oops, I did it again (Britney Spears).

 

Zum Hintergrund: Der Vorstand von RadaR e.V. versuchte in den Jahren 2006/07 mit Hilfe von zum Teil offen rechtswidrigen Vereinsausschlüssen, Sende- und Hausverboten [2], mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder von der Nutzung des Darmstädter Lokalradios fernzuhalten. Dies führte im Dezember 2007 zu einer Entscheidung der LPR Hessen, die Lizenz nur um ein Jahr zu verlängern, um sich die Auswirkungen dieser Maßnahmen näher anzuschauen. Obwohl sich ein Jahr später nichts verändert hatte, befand die LPR Hessen nun, es sei doch alles in Ordnung. Eine detaillierte Dokumentation dieser Geschehnisse findet sich seit Oktober 2007 im Internet.

Das Hessische Privatrundfunkgesetz verpflichtet die sieben in Hessen eingerichteten nichtkommerziellen Lokalradio zur Zugangsoffenheit. Hierfür werden die Trägervereine dieser Lokalradios mit Fördermitteln in Höhe von jährlich rund 70.000 Euro bezuschußt. Die Mittel entstammen einem den Landesmedienanstalten zugewiesenen Anteil an den Rundfunkgebühren.

Nach der nun vorliegenden „geprüften“ Definition der LPR Hessen bedeutet „zugangsoffen“, wenn eine im Sender unerwünschte Person am heimischen Rechner eine Sendung zusammenstoppeln muß und diese dann auf CD einreichen „darf“. Nach derselben Definition ist es dann unerheblich, in welch verstümmelten Zustand diese CD zur Ausstrahlung gebracht wird.

Weitergehende Informationen zu der Unfähigkeit von Radio Darmstadt, eingereichte Sendungen ordentlich abzuspielen, finden sich im Internet unter https://www.waltpolitik.de/radiodar/radar828.htm („Das Minute 34-Syndrom“).

 

Mit freundlichen Grüßen
Walter Kuhl

[Es folgen die Kontaktdaten.]

 


 

Weshalb die beiden Aussetzer?

Daß einer der beiden (oder drei) CD-Player in Sendestudio 1 einen Aussetzer hat, ist seit einigen Monaten bekannt. Nicht nur, daß sich die Sendenden von Radio Darmstadt während ihrer Sendungen on air immer wieder über nicht funktionierende CD-Player beschweren. Zudem ist dieser Sachverhalt auch deutlich hörbar, nämlich immer dann, wenn ein Musiktitel nicht abgespielt werden kann. Den meisten Sendenden fällt jedoch allenfalls auf, daß ihr gerade angewählter Musiktitel nicht anläuft. Da sie den Fehler nicht beliebig reprodizieren können und der CD-Player bei anderen Musiktiteln auch ohne Beanstandung funktioniert, benutzen sie ihn weiterhin.

Vermutlich ist der Abtastlaser des CD-Players durch jahrelange Nutzung des Geräts ohne Wartung derart heruntergefahren worden, daß er an einer bestimmten Stelle nicht mehr sauber einlesen kann. Dies fällt vor allem dann auf, wenn der Laser zur besagten Minute 34 an eine Stelle kommt, die er nicht mehr erfassen kann. Dies führt zu einem kurzen Aussetzer, bei dem das Gerät versucht, sich neu zu kalibrieren.

Ein deutlich lesbarer Hinweis des verantwortlichen Technikvorstands Benjamin Gürkan, gerade diesen CD-Player nicht für auf CD gebrannte Sendungen von einer Stunde Länge zu verwenden, wäre das Mindeste an Kommunikation, das hier zu erwarten wäre. Benjamin Gürkan hält sich viel auf seine kommunikative Art, auf Probleme einzugehen, zugute. In einer Sendung der Kulturredaktion am 13. Oktober 2008 sprach er ausschweifend darüber, daß er nach Abschluß seines Studiums seine kommunikativen Fähigkeiten in eine von ihm zu gründende Agentur einbringen wolle, um die Politik zu beraten, wie sie Probleme kommunikativ lösen kann. Wenn er hierbei ähnlich unkommunikativ wie im vorliegenden Fall vorgeht, wird er scheitern.

In der Online-Ausgabe des Darmstädter Echo können wir am 22. Oktober 2008 über Gürkan lesen: „Sowohl als Journalist als auch als Politiker setzt er den Schwerpunkt auf politische Kommunikation, mit einer gleichnamigen Agentur macht sich der gelernte Heizungsbauer gerade selbstständig.“ [link zum artikel]

Die schon lange ausstehende Wartung der Geräte wäre selbstverständlich die sinnvollere Vorgehensweise. Doch offensichtlich sind inzwischen derart viele CD-Player ausgefallen, daß der Ersatz des hier muckenden Gerätes durch ein in der Werkstatt deponiertes Gerät nicht möglich zu sein scheint. Umso mehr besteht hier Handlungsbedarf! Doch unsere Studiotechniker basteln sich lieber ein neues Studio, anstatt das altbewährte in Schuß zu halten. Wie auch andernorts in dieser Dokumentation erwähnt – die Klagen über eine unzureichend funktionierende Studiotechnik sind erheblich.

Da die zweite auf CD vorliegende Sendestunde mit Verzögerung eingelegt und gestartet wurde, muß am Mittwochabend eine Person im Sendehaus anwesend gewesen sein. Ob diese Person sich auch für den ordnungsgemäßen Sendeablauf verantwortlich gefühlt hat, ist nicht klar. Vielleicht hat sie sich mit Blick auf die zahlreichen im Sendehaus vorhandenen Funkuhren darauf verlassen, daß nach exakt einer Stunde die CD zu wechseln sei. Wenn allerdings der CD-Player 49 Sekunden „klaut“, dann kommt der Blick auf die Funkuhr zu spät, weil die CD 49 Sekunden zu früh aufgehört hat, Töne zu produzieren. Daher das Sendeloch.

Nicht auszuschließen ist daher, daß der eine – schon lange bekannte – technische Fehler den zweiten Aussetzer geradezu provoziert hat. Hier liegt jedoch nicht menschliches Versagen vor, sondern Inkompetenz.

Am 1. Dezember 2008 wurde den beiden Mitgliedern der Redaktion Gegen das Vergessen geraten, auf Sendestudio 2 auszuweichen, um das Problem des hüpfenden CD-Players zu umgehen. Der Sekretärin im Büro von Radio Darmstadt scheint das Problem nicht nur bekannt zu sein, sie weiß auch, daß hier Handlungsbedarf besteht. Fragt sich nur, warum dann nicht auch gehandelt wird. Andere Sendende hingegen werden hierüber im Unklaren gelassen, weshalb es immer wieder zu Aussetzern kommt.

 

ANMERKUNGEN

 

Mittels eines Klicks auf die Nummer der jeweiligen Anmerkung geht es zur Textpassage zurück, von der aus zu den Anmerkungen verlinkt wurde.

 

»» [1]   Im hochoffiziellen Dezember-Programmflyer des Senders heißt es: „Radio Darmstadt (Radar) feiert im Dezember die von der Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) vergebene Lizenzverlängerung über weitere vier Jahre. Auftakt der Feierlichkeiten wird das Konzert mit der Darmstädter Musikerin Lisa Freieck sein, deren Eigenkompositionen für eine besinnliche Atmosphäre stehen. Und ist live bei der Nacht der Clubs dabei …“ Im weiteren Verlauf heißt es, der Eintritt betrage 2,50 Euro, aber im Ankündigungs­trailer wird dann wieder gesagt, dieser Eintrittspreis sei freiwillig zu entrichten. Um die Verwirrung komplett zu machen, sagt die Webseite von Radio Darmstadt, der Eintritt sei frei; von „freiwilligen“ Zahlungen ist hier nicht die Rede. Was denn nun?

»» [2]   Die am 13. September 2006 ausgesprochenen Vereinsausschlüsse mißachteten die Rechte zweier Vereinsmitglieder auf rechtliches Gehör. Dessen war sich die damalige Vorstandsmehrheit sehr wohl bewußt. Um ein entsprechendes Gerichtsurteil abzuwenden, wurden diese Vereinsausschlüsse einige Monate später zurückgezogen. Zwei der drei am 8. Januar 2007 ausgesprochenen Sendeverbote waren so offensichtlich rechtswidrig, daß schon wenige Tage später ein entsprechender rechtlicher Hinweis der LPR Hessen erging. Die drei Sendeverbote wurden jedoch erst neun Monate später, im Oktober 2007, zurückgezogen, nachdem Vertreter der LPR Hessen dem Verein im persönlichen Gespräch vor Ort verdeutlicht hatten, daß der Verein damit seine Sendelizenz gefährde. Hinsichtlich der Hausverbote sind Klagen vor dem Amtsgericht Darmstadt anhängig.

 


 

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