Eingangstür zum Sendehaus
Vor die Türe gewiesen

Radio Darmstadt

Die Vorstandssitzung am 13. September 2006

Dokumentation

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Am 13. September 2006 fanden sich die Vorstandsfraktionen Schuckmann/Lang und Gürkan/Egerlandt zum gemeinsamen Mitgliederrausschmeißen zusammen. Sie nutzen die urlaubsbedingte Abwesenheit zweier Vorstandsmitglieder aus, um im Gegensatz zu einem vorherigen Vorstandsbeschluß den Vereinsgründer Norbert Büchner und das ehemalige Vorstandsmitglied Katharina Mann unter Umgehung der satzungsmäßigen und vereinsrechtlichen Bestimmungen auszuschließen. Das offiziell von Stefan Egerlandt angefertigte Protokoll dieser Sitzung läßt eindeutige Spuren einer nachträglichen Bearbeitung erkennen, um den willkürlichen Charakter dieser Entscheidung zu verschleiern.

Es existiert auch Ende Juli 2007 nur eine nichtöffentliche Fassung dieses Protokolls. Die Vereinsöffentlichkeit war auf der Sitzung entgegen der Satzung teilweise ausgeschlossen worden und hat bis heute keine ehrliche Information darüber erhalten, was auf der Sitzung vorgefallen ist, was beschlossen wurde und wie es nachträglich dargestellt worden ist. Da der Verfasser dieser Dokumentation zu diesem Zeitpunkt im Urlaub weilte, ist er zur Darstellung sowohl auf das offenkundig nachgebesserte Protokoll als auch auf die Notizen seines anwesenden Vorstandskollegen Niko Martin angewiesen. Manche Ungereimtheiten des Protokolls ergeben sich jedoch auch durch logisches Denken. Die nichtöffentliche Fassung des Protokolls wurde am 9. Oktober 2006 ausgedruckt und wohl aus gutem Grund erst nach der Vorstandssitzung am 11. Oktober 2006 ausgehändigt. Auf der darauf folgenden Vorstandssitzung am 25. Oktober mußten die vier Vorstandsmitglieder Susanne Schuckmann, Markus Lang, Stefan Egerlandt und Benjamin Gürkan einräumen, daß einige Dinge im Protokoll falsch dargestellt wurden. Hierbei wurde behauptet, daß es nach den im Protokoll aufgeführten Tagesordnungspunkten eine Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes gegeben habe, in dem der Vereinsausschluß behandelt wurde. Für diese Wiederaufnahme gibt es außer der abgesprochenen Behauptung keinen Beleg; schon gar nicht im Protokoll selbst.

Aus diesem ohne die Anhänge neunseitigen sogenannten Protokoll dieser Sitzung wird deshalb der Tagesordnungspunkt 3.2 vollständig wiedergegeben und kommentiert. Nicht zuletzt auch deshalb, damit alle Vereinsmitglieder eine Vorstellung davon erhalten, wie der Vorstand von RadaR e.V. mit der Wahrheit umgeht und diese erfundene Wahrheit zu Protokoll bringt.

 


 

Vorgeschichte

Der Verlauf und die Ergebnisse der Mitgliederversammlung am 28. April 2006 hatten erkennen lassen, daß es eine starke Fraktion innerhalb des Vereins gibt, die versuchen will, einige ihr mißliebige Personen aus dem Verein herauszudrängen. Zum einen war zu erkennen, daß fast die Hälfte der erschienenen Vereinsmitglieder das bisherige Vorstandsmitglied Walter Kuhl ablehnten, das von jedoch zahlenmäßig noch mehr Mitgliedern erneut gewählt wurde. Sie bekamen zwar auf der Mitgliederversammlung ihr Maul nicht auf, wohl deshalb, weil sie außer Ressentiments keine Argumente hatten, stimmten dafür jedoch en bloc mit ihren Stimmkarten ab. Der Sitzungsleiterin Claudia M. unterlief das Mißgeschick, die Satzung nicht parat zu haben, weshalb sie die ordnungsgemäße Wiederwahl von Walter Kuhl nicht verkündete. Dies zog in der Folge eine längere Auseinandersetzung zwischen Susanne Schuckmann und Markus Lang auf der einen und dem übrigen Vorstand auf der anderen Seite nach sich. Zunächst einmal erhob das Registergericht keinen Einwand, Walter Kuhl als gewählt im Vereinsregister stehen zu lassen. Dies erboste Schuckmann & Co. derart, daß etwa ein Dutzend Vereinsmitglieder mitsamt Schuckmann und Lang Widerspruch beim Registergericht einreichten. Mit Beschluß vom 21. September 2006 wurde die Wahl Walter Kuhls als rechtmäßig beschieden.

Zu diesem Zeitpunkt hatten Benjamin Gürkan aufgrund einer intransparenten und unkontrollierten Mitgliederbefragung und sein Kumpel Stefan Egerlandt erkannt, wo die stärkeren Bataillone im Verein zu finden waren, und schlossen sich dem Begehren nach klar Schiff von Schuckmann und Lang an. Gemeinsam organisierten diese Vier eine Farce auf der Mitgliederversammlung am 3. November 2006, mit der Walter Kuhl aus dem Vorstand "abgewählt" wurde. Weiterhin wurde überlegt, wie man und frau ihn am elegantesten aus seinem Halbtagsjob herauswerfen kann. Zunächst wurden finanzielle Argumente vorgeschoben, die es nicht gab, dann wurde mit Hilfe dreier Vereinsmitglieder eine Anklage konstruiert, mit der Walter Kuhl sowohl fristlos entlassen als auch aus dem Verein ausgeschlossen werden sollte. Da Stefan Egerlandt hier wenigstens einmal verantwortlich im Sinne des Vereins handelte, ging das Manöver schief, heraus kam – eine einfache Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne jede Begründung. Dies war insofern ehrlich, weil es außer persönlichen Animositäten weder einen Grund noch einen Anlaß hierzu gegeben hatte. Nachdem ein zweiter Versuch eines Vereinsausschlusses mit einer noch groteskeren Anklage am 3. Januar 2007 an den schwachen Nerven von Susanne Schuckmann gescheitert war, wurde am 8. Januar auf der Programmratssitzung ein Sendeverbot gegen Walter Kuhl beschlossen. Selbstverständlich ohne Anhörung und – wie sich noch zeigen wird – ohne rechtliche Grundlage.

Neben Walter Kuhl standen seit der Mitgliederversammlung im April 2006 auch Katharina Mann und Norbert Büchner im Fokus des Rausschmißinteresses. Nach der Konstituierenden Vorstandssitzung am 12. Juli 2006 befaßte sich Susanne Schuckmann mit einem intensiven Studium der Vereinsakten, um Anhaltspunkte sowohl für einen Vereinsausschluß als auch für die Kündigung des bestehenden Honorarverhältnisses zu finden. Die beiden Honorarjobs im Rahmen eines EQUAL–Projektes zur handlungsorientierten Sprach– und Medienkompetenzförderung weckten sowohl Neid als auch Begehrlichkeiten.

Screenshot der Webseite der Musikredaktion
Die Musikredaktion stellt sich vor

Ein im Grunde harmloser Vorfall bot den passenden Anlaß, mit gezielter Stimmungsmache den Ausschluß vorzubereiten. Der Kulturredakteur Gerhard Schönberger pflegte in seinen Sendungen kunstvolle Ähms und Jas einzuflechten. Diese fand die Radiowecker-Praktikantin Tanja Ribartsch [1] dermaßen lustig, daß sie diese Wortversatzstücke zu einem eigenen Jingle collagierte. Sie hatte hierbei keinerlei böse Absichten. Susanne Schuckmann hörte am frühen Morgen des 12. Juni 2006 dieses gespielte Jingle und alarmierte umgehend ihren Redaktionskollegen Schönberger;, denn beide sind auch in der Redaktion treffpunkt eine welt tätig. Schönberger fühlte sich verletzt und schrieb der Praktikantin und ihrer Kollegin Viola Seeliger [2] zwei geharnischte Briefe, die aufgrund ihres aggressiven und arroganten Stils unbeantwortet blieben. Deshalb platzte Schönberger einen Monat später in die gerade beginnende Redaktionssitzung der Radiowecker-Redaktion, um sich die Praktikantin Viola Seeliger zu krallen. Dies wurde durch den beherzten Einsatz dreier Mitglieder der Redaktion verhindert, die ihre vom Auftreten Schönbergers verängstigte Praktikantin schützen wollten. Welche Worte auch immer gefallen sein mögen, Schönberger beschloß daraufhin, die Eskalation voranzutreiben. Er mobilisierte seine dritte Redaktion, die Musikredaktion, und forderte einige Tage später nach einer ausschweifenden Tirade im Programmrat den Vereinsausschluß von Katharina Mann und Norbert Büchner. [3]

Nun brauchte es nicht mehr viel, um die sich bietende Gelegenheit beim Schopfe zu ergreifen, und Katharina Mann und Norbert Büchner aus dem Verein auszuschließen. Die Musikredaktion arbeitete hieran fleißig mit, indem sie Schönbergers Tiraden in ihr Protokoll aufnahm. Gegen diese ehrverletztende Nennung ihrer Namen im bald darauf im Sendehaus frei herumliegenden Musikredaktionsprotokoll setzten sich Katharina Mann und Norbert Büchner drastisch zur Wehr und forderten die Redaktion auf, das Protokoll ohne die Nennung ihrer Namen abzufassen. Hierbei setzten sie eine ausreichend lange Frist bis zum 20. September 2006 und kündigten an, falls diese Frist erfolglos verstreiche, den Vermittlungsausschuß anzurufen und notfalls auch eine Unterlassungsklage anzustrengen. Darauf drehte die Musikredaktion vollkommen durch. Da Benjamin Gürkan als Mitglied der Musikredaktion gleichermaßen betroffen war, schlug er sich auf die Seite derer, die Katharina Mann und Norbert Büchner zu belangen suchten. Anstatt als Vorstandsmitglied alle Beteiligten auf den Vermittlungsausschuß zu verweisen und konstruktive Schritte Richtung Deeskalation zu unternehmen, drehte Gürkan nun fleißig an der Repressionsschraube mit. Zur Vorstandssitzung am 13. September wird er einen Abmahnungsantrag einbringen, den er dann zugunsten des vorher abgesprochenen weitergehenden Ausschlußantrages fallen lassen wird.

Auf der Vorstandssitzung am 9. August 2006 forderte Marc W. als Sprecher der Musikredaktion Konsequenzen. Das Protokoll zur Sitzung hält jedoch fest, daß man und frau mit Katharina Mann und Norbert Büchner auf einer weiteren Vorstandssitzung reden wolle, um sie von dieser Unterlassungsklage abzubringen, die im Grunde genommen erst einmal nichts weiter als eine Option war. Im Protokoll heißt es hierzu eindeutig:

Marc W. wird mitgeteilt:
Katharina Mann und Norbert Büchner werden zu einem Gespräch aufgefordert und die Unterlassungsklagen sollen zurückgezogen werden.

Maßnahmen: Katharina Mann und Norbert Büchner sollen die Kommunikationsregel des Senders [sic!] folgen, d.h.
1. Das offene Gespräch suchen, anstatt zu unverhältnismäßigen Mitteln zu greifen.
2. Beide werden zu einer "Weiterbildung" verpflichtet.
3. Ein Minimum an Höflichkeitsformen und Respekt vor Mitgliedern.

Bei Nichteinhaltung, wird eine Abmahnung vom Vorstand geprüft.

Nico Martin: Der Vorstand missbilligt aufs Schärfste das Verhalten der beiden.

Marc W. nimmt die Entscheidung des Vorstandes an.

Im Anschluß daran unterließen es die für Mitgliederfragen zuständigen Vorstandsmitglieder Susanne Schuckmann und Markus Lang, diese Einladung auch auszusprechen, so daß auf der Vorstandssitzung am 23. August diejenigen dumme Gesichter machten, die auf weiteres Material für ihr vorgeplantes Vorgehen gehofft hatten. Zwei Wochen später, am 4. September, mailte Benjamin Gürkan Katharina Mann und Norbert Büchner an und lud sie zur Vorstandssitzung ein. Hier war keineswegs von Abmahnung oder gar Ausschluß die Rede:

Sehr geehrte Frau Mann,
sehr geehrter Herr Büchner,

Sie sind hiermit zur nächsten Vorstandssitzung am Mittwoch den 13.9.2006 ab 19 Uhr eingeladen.

Hier werden Sie die Möglichkeiten haben, zu Ihren Briefen an die Mitglieder der Musikredaktion, sowie der an diesem Abend von mir vorzustellenden Beschlussvorlage, Stellung zu nehmen. Ich hoffe Sie werden die Gelegenheit nutzen und erscheinen. Falls nicht bitte ich Sie mir eine Rückmeldung zu geben.

Freundliche Grüße
Benjamin Gürkan

Katharina Mann fragte aufgrund der kryptisch gehaltenen Erwähnung einer Beschlußvorlage nach, worum es gehe und erhielt zur Antwort, es werde ein durch den Vorstand bislang nicht einmal in Erwägung gezogener Abmahnungsantrag gegen sie und Norbert Büchner vorgelegt werden. Norbert Büchner war jedoch zu diesem Zeitpunkt schon auswärts im Urlaub und auch Katharina Mann hatte ihre Abreise schon geplant. Dies teilte sie Gürkan am 11. September mit und bat um die vorherige Zusendung der Beschlußvorlage:

hallo,

ich werde am mittwoch abend, 13. 9. 2006, nicht in darmstadt sein. nobby ist uebrigens auch – schon laenger – nicht in darmstadt. wahrscheinlich hat er die einladung noch gar nicht gekriegt.

normalerweise ist es ueblich, beschlussvorlagen, zu denen stellung genommen werden soll, vorher zugesandt zu bekommen.
wenn es also erwuenscht ist, dass ich auf der kommenden vorstandssitzung zu einer beschlussvorlage stellung nehme, bitte ich darum, mir selbige rechtzeitig zukommen zu lassen.

k. mann

Zu diesem Zeitpunkt hatte Benjamin Gürkan jedoch seinen Abmahnungsantrag auf der Musikredaktionssitzung bereits vorgestellt. Deshalb antwortete er am selben Tag und bewies hier eine Kostprobe der Arroganz der Macht:

Hallo,

wenn die angesprochenen personen sowieso nicht in darmstadt sind, warum soll ich dann beschlussvorlagen rumschicken …

Aber ganz Kurz: Die Beschlussvorlage sieht vor, gegen Katharina Mann und Norbert Büchner wegen Vereins– und redaktionsschädigendem Verhalten im Bezug auf die Sache mit der Musikredaktion eine Abmahnung auszusprechen. Begründung erfolgt auf der Sitzung.

Freundliche Grüße
Benjamin Gürkan

Der Ausschluß war allerdings schon vorbereitet und so wurde er nun eben ohne die "Angeklagten" in einer Schauveranstaltung durchgezogen. Was im Eifer des Gefechtes vergessen worden war, wurde in der Folge mittels des Protokolls nachgeholt.

 

Ablauf der Vorstandssitzung

Laut Protokoll begann die Sitzung um 19.00 Uhr und endete um 23.00 Uhr. Stefan Egerlandt erklärte auf der Vorstandssitzung am 25. Oktober 2006, daß er eine Formatvorlage für das Protokoll benutzt habe, auf der schon 23.00 Uhr eingetragen gewesen sei. Er habe vergessen, die korrekte Uhrzeit des Endes der Vorstandssitzung einzutragen. Das Treffen dauerte tatsächlich bis mindestens 23.00 Uhr, als Niko Martin die Sitzung verlassen mußte, allerdings war hier nur noch ein zeitlich kurzer Tagesordnungspunkt abzuhandeln. Die verbliebenen vier Vorstandsmitglieder zogen sich anschließend vom Sitzungsraum ins Sekretariat zurück und führten mehr oder weniger zwanglose Gespräche. Nachträglich wird auch dieser zwanglose Teil als ein Teil der Vorstandssitzung deklariert, denn der Sitzungsleiter Benjamin Gürkan habe – und das ist für Dritte nicht nachprüfbar – die Sitzung offiziell nicht beendet. Wenn sich die Vier jedoch aus dem Sitzungsraum ins Sekretariat verzogen haben, ist anzunehmen, daß damit auch die Sitzung beendet war. Jedenfalls waren die Vier so aufgedreht (und euphorisiert?), daß zumindest ein Vorstandsmitglied erst um 1.45 Uhr das Sendehaus verließ.

Der Ort des Geschehens: Redaktionsraum I
Der Ort des Geschehens

Ebenfalls laut Protokoll sind neben den fünf Vorstandsmitgliedern Susanne Schuckmann, Markus Lang, Stefan Egerlandt, Benjamin Gürkan und Niko Martin einige Gäste anwesend. Das Protokoll führt einen weiteren Gast, nämlich Clemens B., nicht auf.

Als Gast anwesend sind der Musikredaktionssprecher Marc W., sein Sprecherkollege Björn R., die Unterhaltungsredakteure Daniel P., Andreas U., Christian K., Marcus B. und Timo A., die Redaktionssprecherin von Alltag und Geschichte Sonya R., eine externe Person, sowie Gerhard Schönberger und der Musikredakteur Christian W. Weiterhin ist Unterhaltungsredakteur Tim Siemensmeyer [1] anwesend, der an diesem Abend ebenfalls aus dem Verein ausgeschlossen werden soll.

Das Protokoll behandelt folgende Tagesordnung:

TOP 1: Das von Walter Kuhl verfaßte Protokoll der Sitzung vom 23. August 2007 (im Protokoll steht hier falsch: 21.08.2006) wird bei 3 Ja–Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

TOP 2: Niko Martin berichtet über den Stand der Gesetzgebung zur Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes. Demnach drohen Kürzungen der Fördermittel bis zu 40%. Für das Jahr 2007 ist aufgrund des noch nicht weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahrens noch mit einer Förderung in bisheriger Höhe zu rechnen. Benjamin Gürkan bringt seinen Entwurf für einen Aufklärungs– und Mobilisierungsflyer ein, der in einer Auflage von 5.000 Stück gedruckt werden soll. Der Text des Flyers stammt von Walter Kuhl, das von Hacer Y. designte Layout hatte Gürkan jedoch nicht zugesagt. Für weitere Aktivitäten wird auf den nächsten Brain Brunch verwiesen.

TOP 3.1: Vereinsausschluß vom Tim Siemensmeyer. Die Gründe für diesen Vereinsausschluß sind nachvollziehbar, weil eine neue Redakteurin der Unterhaltungsredaktion von Tim Siemensmeyer telefonisch und per SMS massiv belästigt wurde. Ob die Gründe zwingend einen Vereinsausschluß hätten nach sich ziehen müssen oder ob es eine andere Umgangsform hätte geben können, läßt sich schwer sagen. Alle fünf anwesenden Vorstandsmitglieder stimmen dafür.

Der zeitlich aufwendigste TOP ist TOP 3.2, also der Vereinsausschluß von Katharina Mann und Norbert Büchner. Hier wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, soweit sie nicht Mitglied der Musikredaktion ist. Dieses Verfahren wird später so erklärt, daß die "Betroffenen" anwesend sein dürfen.

TOP 4: Technical Facility Management. Aufgrund des Vereinsausschlusses von Katharina Mann und Norbert Büchner sowie des Sendezeitentzugs für die Radiowecker-Redaktion stellt sich das Problem, daß am Freitagmorgen keine und niemand mehr im Sender sein wird, um den Getränkelieferanten zu empfangen. Des weiteren werden einige technische Details erörtert.

TOP 5: Musikredaktionssprecher Marc W. berichtet von der Programmratssitzung zwei Tage zuvor, an der jedoch drei Vorstandsmitglieder teilgenommen hatten. Er referiert die schwarze Pädagogik dieses Gremiums:

Marc W. erzählt über den Vorfall vom Montag, welcher sich beim Programmrat ertragen [sic!] hat. Es geht um den Ausschluss des Radio Weckers aus dem laufenden Programm. Sollte es eine Verhaltensbesserung seitens der Radio Wecker Redaktion geben, darf sie sich erneut beim Programmrat melden und Sendezeiten beantragen. Genauer Verlauf siehe im Protokoll 9/2006 des Programmrats.

Wo sind wir hier? Bei der Verhaltenstherapie? Oder in einem Zuchthaus?

TOP 6 behandelt das Procedere bei der Langen Nacht der Musen am 22. September 2006.

Bei TOP 7 geht es um den weiteren Verlauf des EQUAL-Teilprojektes bei Radio Darmstadt. Hierzu ist kurzfristig Wolfgang J. vom Werkhof gekommen. Der Vorstandsmehrheit geht es darum, nach dem beschlossenen Vereinausschluß und dem dazu gehörenden Hausverbot schnell Fakten zu schaffen und Katharina Mann und Norbert Büchner auch aus ihrem Honorarvertrag zu kicken. Hier wird sich noch zeigen, daß dies nicht so einfach ist. Deshalb soll ein Arbeitsrechtler angefragt werden. Solange ruhe das Arbeitsverhältnis. Vier Vorstandsmitglieder stimmen dem Verfahren zu, einer ist dagegen.

TOP 8 behandelt die Mitgliederzeitung, die noch im September verschickt werden soll. Hier gibt es einige Unstimmigkeiten bei einigen Formulierungen, weil die Redakteurin Schuckmann und der Redakteur Lang ihre Sichtweise zur Vorstandswahl von Walter Kuhl unterbringen möchten.

Schließlich geht es in TOP 9 um eine Mitgliederversammlung, für die der 3. November terminiert wird. Der Abschuß des Vorstandsmitglieds Walter Kuhl ist hier eindeutig Programm. Das Protokoll vermerkt:

Folgende Punkte sollen unteranderem behandelt werden auf dieser Sitzung:
Satzungsänderung des Wahlrechts, Beschäftigung im Verein und gleichzeitiger Sitz im Vorstand, Auflösung der Radio Wecker Redaktion, Widersprüche gegen Vereinsausschluss. Bestätigung von Walter Kuhl durch die Mitgliederversammlung (Wenn die Klagen nicht schon zuvor eine Klärung liefern) [5]

 

Protokoll I: Einstieg in das Ausschlußverfahren

Ab hier wird der Text des Protokolls wiedergegeben und mit den tatsächlichen Geschehnissen abgeglichen. Zum leichteren Verständnis wird das Protokoll linksseitig wiedergegeben und die Kommentierung rechtsseitig angeordnet. Kommentiert werden Fehler im Protokoll, falsche Darstellungen usw. Soweit rekonstruierbar, werden hier die tatsächlichen Vorgänge aufgeführt.

Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, aber aus der Musikredaktion sind Björn R., Clemens B., Marc W. und Gerhard Schönberger anwesend. Seltsame Nichtöffentlichkeit … – Hätten Katharina Mann und Norbert Büchner an dieser Sitzung teilnehmen können, hätten sie auf der Anwesenheit der Vereinsöffentlichkeit bestanden.

 


 

3.2 Katharina Mann und Norbert Büchner

Katharina Mann und Norbert Büchner sind seit langer Zeit überdurchschnittlich häufig in Konflikte jeglicher Art involviert und beteiligt. Aus dem Vorstandsprotokoll TOP 5 vom 9. August geht hervor, dass Beide ein Schreiben an die Musikredaktion verfasst haben, das in Anhang 3 in diesem Protokoll vorliegt. In diesem Protokoll heisst es weiter: "Walter Kuhl will mit Beiden reden, damit diese die Klagen zurück ziehen" … " Der Vorstand missbilligt aufs Schärfste das Verhalten der Beiden." Auf der darauf folgenden Vorstandssitzung, am 23. August, wurde der Punkt obwohl noch nicht abgeschlossen, nicht in die TO aufgenommen. Die angedrohte Klage schwebte immer noch im Raum.

Bis heute ist weder eine Entschuldigung eingegangen, noch wurde die Androhung auf eine Unterlassungsklage zurückgezogen. Benjamin Gürkan zitiert die Androhung auf Unterlassung von Katharina Mann und Norbert Büchner. Nach Verlesung des Briefes wird eine Gegendarstellung von Benjamin Gürkan vorgelesen und dem Protokoll angehängt.

Der erste Absatz wurde zu Anfang auf der Sitzung überhaupt nicht kommuniziert und stellt deshalb eine freie Erfindung des Protokollanten dar. Vielmehr ging es zunächst um die Frage, wer mit welcher Problemstellung den Vermittlungsausschuß angerufen hat. Hier herrscht einige Verwirrung, weil mehrere Vermittlungsverfahren entweder schon eingeleitet wurden oder beabsichtigt werden. Insbesondere der Austritt der Radiowecker-Redaktion aus dem Programmrat und das Anliegen von Gerhard Schönberger gegenüber den Praktikantinnen der Radiowecker-Redaktion, Tanja Ribartsch und Viola Seeliger, werden hier genannt.

Benjamin Gürkan als Sitzungsleiter eröffnet das Verfahren mit einem bezeichnenden Versprecher. Er sagt, "wir" hatten das letzte Woche, verbessert sich dann und sagt, letztes Mal im Vorstand diskutiert. Das mag insofern stimmen, als die Vorgehensweise und die eingebrachten Anträge vorbereitet und aufeinander abgestimmt worden sind. Auf der Vorstandssitzung am 25. Oktober wird das noch deutlicher, daß es schon Anfang September einen Vorstand im Vorstand gegeben hat. Insofern hat Gürkan durchaus Recht: sie hatten das im Vorstand in der vergangenen Woche schon durchgekaut.

Der erste Satz mit der überdurchschnittlichen Häufung von Konflikten wird nicht belegt. Er ist jedoch als Einstieg nötig, um die schon vor der Sitzung beschlossenen Konsequenzen zu legitimieren. Konflikte jeder Art müßte streng genommen alles zwischen einer nicht harmonisierenden Diskussion und Massenmord beinhalten. Den Beweis für diese Behauptung bleibt der Protokollant selbstredend schuldig, weil auf Beweise, das werden wir noch sehen, kommt es nicht an.

Der zweite Satz läßt die Zweifel an der Seriosität dieses Protokolls noch wachsen. Das Vorstandsprotokoll vom 9. August lag zu diesem Zeitpunkt genauso wenig vor wie das, was darin zum Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt wird. Susanne Schuckmann verschickt dieses von ihr angefertigte Vorstandsprotokoll nämlich erst am 20. September, also sieben Tage nach der heutigen Vorstandssitzung, über den Vorstandsverteiler. Darauf am 25. Oktober angesprochen, kommt die lahme Ausrede, vielleicht habe man (also der Vorstand im Vorstand) ja schon einen Vorentwurf gehabt. Dies müßte erst recht Zweifel an der Seriosität des Vorgehens wecken. Wie kann das sein, daß drei Vorstandsmitglieder mit Absicht aus relevanten Aspekten der Vorstandsarbeit ausgeschlossen werden? Wäre tatsächlich zu Beginn des Ausschluß-Tagesordnungspunktes aus dem Protokoll vom 9. August zitiert worden, hätte Niko Martin sofort die Herausgabe des Protokolls verlangt. Im Umkehrschluß bedeutet dies: er hat es nicht verlangt, weil das Protokoll zu diesem Zeitpunkt weder vorlag noch daraus auf der Ausschlußsitzung zitiert wurde. Hiermit haben wir die erste offensichtliche Manipulation des Protokolls der heutigen Vorstandssitzung vorliegen. Im übrigen wird im Protokoll der Vorstandssitzung vom 9. August das Zitat Der Vorstand missbilligt aufs Schärfste das Verhalten der beiden. dem Vorstandsmitglied Niko Martin in den Mund gelegt. Hier scheint ein Widerspruch vorzuliegen, den das Protokoll der heutigen Sitzung geschaffen hat.

Die Aussage, es läge keine Entschuldigung vor, ist unvollständig. Aus dem Protokoll wird nicht deutlich, wer sich bei wem hätte entschuldigen sollen. Das läßt sich zwar implizit herauslesen, weil im zweiten Halbsatz von einer Androhung einer Unterlassungsklage die Rede ist. Doch expliziert wird das nicht; einmal abgesehen von der Frage, warum sich Katharina Mann und Norbert Büchner hätten dafür entschuldigen sollen, die Musikredaktion aufzufordern, einen ehrverletztenden Protokolleintrag wieder zu streichen. Aber dies ist Benjamin Gürkan nicht den Fitzel eines Gedankens wert, weil er selbst ein derartiges Schreiben erhalten hat. Gürkan ist also befangen und müßte streng genommen nicht nur die Sitzungsleitung abgeben, sondern sich auch in der nachfolgenden Diskussion und Abstimmung zurückhalten.

Weiter heißt es, daß Gürkan die Androhung auf Unterlassung von Katharina Mann und Norbert Büchner zitiert habe und den Brief verlesen habe. Dies war jedoch nur auszugsweise der Fall. Mehr noch – die Vorstandsmitglieder Niko Martin und Walter Kuhl erhielten erst nach der Vorstandssitzung am 11. Oktober Kenntnis vom vollständigen Text dieses an die Musikredaktion gerichteten Schreibens, als ihnen das Protokoll der heutigen Vorstandssitzung ausgehändigt wurde. Anstatt also das Schreiben vorgetragen zu haben, wird es vielmehr den Vorstandskollegen bewußt vorenthalten. Dann ist es fast schon nebensächlich, wenn es abschließend heißt: "und dem Protokoll angehängt". Es mag ja sein, daß es zu Protokoll genommen wurde, aber angehängt wird es schon deshalb nicht, weil Gürkans Gegendarstellung im Anschluß vollständig in das Protokolls eingeflochten wird.

Nicht protokolliert wird hingegen die Bemerkung von Markus Lang, der Vermittlungsausschuß sei überhaupt nicht dafür zuständig, zwischen der Radiowecker-Redaktion und dem Programmrat zu vermitteln. Herr Lang sollte vielleicht erst in die Vereinsordnungen schauen und dann (kein solch) dummes Zeug erzählen. In § 2 Abs. 5 des Redaktionsstatuts könnte er nämlich nachlesen: "Die Redaktionen können zur Wahrung ihrer Rechte und in strittigen Punkten, die Sendeinhalt, Sendeform, Sendedauer und Sendezeit betreffen, den Vermittlungsausschuß anrufen." Hier zeigt sich das juristische Unwissen eines Vorstandsmitglieds, das a) länger Vereinsmitglied ist als der Verfasser dieser Dokumentation und es daher besser wissen müßte, und b) ohnehin die Radiowecker-Redaktion zerschlagen möchte.

 

Protokoll II: Vortrag und Antrag von Benjamin Gürkan

Benjamin Gürkan beendet das Geplänkel um die Frage der Zuständigkeit und der Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er möchte jetzt endlich sein Papier vorlesen; die Musikredaktion hat es schon, so sagt er. Da die Musikredaktionssitzung am 7. September stattgefunden hat, also sechs Tage vor dieser Vorstandssitzung, bedeutet dies, daß er nicht nur seinen Vorstandskollegen diesen Antrag vorenthalten hat (oder zumindest denen, die nicht Mitglied des inneren Vorstandes sind), sondern auch den "Angeklagten"! Von jemandem, der Mitglied eines Stadtparlamentes ist, sollte man und frau doch erwarten können, daß er rudimentäre rechtsstaatliche Normen einzuhalten in der Lage ist.

 

Beginn Antrag von Benjamin Gürkan
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Konfliktbeschreibung:
Katharina Mann und Norbert Büchner haben an alle Anwesenden der Musikredaktionssitzung vom 3. August 2006 eine [sic!] Schreiben verfasst, welches eine Entschuldigung der Musikredaktion an oben genannte Personen und eine Streichung der Namen aus dem Protokoll verlangt. Sollte dies bis zum 20. September nicht geschehen sein, so werden beide eine Unterlassungsklage im Wert von 5000 Euro gegen die Anwesenden anstreben und den Vermittlungsauschuss von RadaR einschalten.

Hintergrund:
Im Protokoll der Musikredaktion steht dass Gerhard Schönberger von Katharina und Norbert eine Entschuldigung erwartet. Diese Passage und Benennung der beiden Personen Katharina und Norbert war der Anlass zu dem Schreiben. Hintergrund zu der von Gerhard erwartenden Entschuldig [sic!] war eine Sendung der Radioweckerredaktion in der die äh– und öh– Laute von Gerhard in Form eines Jingles zu hören waren sowie eine wohl lautere Unterhaltung zwischen Gerhard und den o.g. Personen.

Weshalb Gerhard Schönberger von Katharina Mann und Norbert Büchner eine Entschuldigung für einen Vorgang erwarten kann, für den beide nicht verantwortlich sind, nämlich das Abspielen des Jingles am 12. Juni, weiß wohl nur Benjamin Gürkan. Aber darauf kommt es auch nicht an. Eigentlich kommt es überhaupt nicht auf die Fakten an, sondern nur auf die passende Interpretation von Fakten und Einbildungen. Eine lautere Unterhaltung erfordert wohl auch keine Entschuldigung. Wäre dem nämlich so, dann wäre Gürkan mit seinem lautstarken Organ noch bis weit ins 22. Jahrhundert damit beschäftigt, sich (möglichst nicht lautstark) zu entschuldigen. Diese Hintergrundbeschreibung ist demnach bestenfalls unter der Kategorie grober Unfug zu fassen und unterstreicht das Niveau dieser Schauveranstaltung.

 

Gegenüberstellung der Fakten und Argumente:
K. Mann & N. BüchnerMusikredaktion / Verein RadaR e.V.
 
"…Die zitierte Passage stellt uns in einem [im Original NB/KM: einen] Zusammenhang, der vermuten lässt, wir hätten etwas getan, wofür Gerhard Schönberger eine Entschuldigung verlangen könnte."
  • Die Semantik der Passage wird verfälscht. In der Passage lautet es ER (Gerhard Schönberger) erwartet eine Entschuldigung. Nicht die Musikredaktion sondern Gerhard erwartet eine Entschuldigung. Das ist hier auch richtig wiedergegeben. Deshalb ist die Frage warum alle abgemahnt werden? Die entnommene Textpassage ist aus dem Zusammenhang gerissen. Vorne steht: "Gerhard verliest eine mehrseitige bzgl. der Radiowecker Sendung von 12.06. Auszugsweise: …" Erst danach beginnt die Rede, die klar als Gerhards Rede gekennzeichnet wurde.
  • Es ist unter Zeugen (Clemens B.) nachzuweisen, dass Katharina und Norbert eine Verhaltensweise gegenüber Gerhard an den Tag legten, für die Gerhard eine Entschuldigung verlangen könnte. [*]
 
"Wir sehen diese Äusserung als ehrverletzenden persönlichen Angriff an und fordern sie [im Original NB/KM: Sie] auf, uns ein Entschuldigungsschreiben auszustellen.."
  • Das Protokoll gibt nicht, wie hier ohne Rückfrage vorweggenommen, die Meinung der einzelnen Anwesenden wieder sondern protokolliert den Sitzungsablauf und daraus resultierende Ergebnisse. Auch an der Diskussion Unbeteiligte oder Desinteressierte werden hiermit angegriffen.
  • Anwesende die der Ehrverletzung bezichtigt werden, konnten bisher weder Änderungsanträge zum Protokoll äußern noch das Protokoll formal verabschieden. Das geschieht nämlich bekanntlich auf der nächsten Sitzung. [**]
 
"Weiterhin fordern wir sie [im Original NB/KM: Sie] auf, die Streichung unserer Namen aus dem Protokoll der Musikredaktion zu veranlassen."
  • Da Gerhard Schönberger vor Zeugen (den Anwesenden) diese Aussage gemacht hat ist die Passage unstrittig und bedarf keiner inhaltlichen Änderung.
  • Durch die blosse Äusserung einer Erwartungshaltung kann kein Persönlichkeitsrecht von K.M. oder N.B. verletzt werden. [***]
 
"Sollte bis 20. September 2006 kein entsprechendes Schreiben sowie korrigiertes Protokoll der Redaktionssitzung [fehlt: bei uns] eingegangen sein, werden wir eine Unterlassungsklage mit Streitwert 5000,– Euro gegen sie [im Original NB/KM: Sie] anstrengen…."
  • Es wurde weder der Konsens mit der Musikredaktion gesucht noch dem Protokollanten Änderungswünsche mitgeteilt.
  • Die Ungerechtigkeit ist weder durch ein Vereinsgremium noch durch eine gerichtliche Instanz bestätigt, die Streitpartei setzt voraus das sie im Recht ist und Recht bekommt
  • Die Unterlassungsklage hat einen Streitwerte, die einen normalen arbeitenden Menschen ohne Rechtsschutz schnell an den Rande des Ruins treiben kann
  • Die Verhältnismässigkeit der Passage des Protokolls zu den angedrohten Mitteln entbehrt sich jeglicher juristischer, logischer und menschlicher(gesellschaftlicher) Grundlage  [****]

Unterbrechen wir kurz hier den Redeschwall des Herrn Gürkan und betrachten seine Argumente etwas genauer. Gehen wir zunächst einmal davon aus, daß er den kompletten Text vorgetragen hat, was jedoch nicht der Fall ist; insofern liegt auch hier eine Art der Protokollmanipulation vor.

[*]  Benjamin Gürkan versteht nicht, weshalb alle Anwesenden der Musikredaktionssitzung vom 3. August 2006 dieses Schreiben erhalten haben. Er ist derart fixiert auf die protokollierte Aussage von Gerhard Schönberger, daß ihm – wie dem Rest seiner Redaktion – das Wesentliche entgeht. Die Frage lautet nämlich: wer ist für die Beseitigung einer protokollierten Aussage von Schönberger zuständig? Und dies sind in der Tat alle an der Sitzung teilgenommen habenden Musikredakteurinnen und Musikredakteure. Sie werden aufgefordert, diese Passage aus dem Protokoll herauszunehmen, zumal sie für die redaktionelle Arbeit der Redaktion keinerlei Relevanz besitzt. Sofern es überhaupt stimmt, daß die entnommene Textpassage aus dem Zusammenhang gerissen wurde, so ist dem Semantiker Gürkan zu erwidern, daß hierin das Wesen jedes guten Zitats liegt. Lernt er derartige Lebensweiseheiten denn nicht in seinem Medienstudiengang?

Weiter: Im Protokoll, das auf einmal ein Entwurf sein soll, ist keinerlei wörtliche Rede zu erkennen. Um dieses Manko zu beseitigen, fiel dem Protokollanten nichts Besseres ein, als die kondensierte Paraphrase von Schönbergers vierseitigem Vortrag in Anführungszeichen zu setzen. Der Semantiker Benjamin Gürkan wird mir sicherlich Recht geben, daß eine indirekte Rede nicht zu einer direkten Rede dadurch wird, daß man oder frau am Anfang und am Ende der angeblichen Rede Anführungszeichen setzt. Abgesehen davon wäre es schon verwunderlich, wenn auch bei der Selbstbezogenheit des Autors nicht auszuschließen, daß Schönberger von sich in der dritten Person spricht, also von einem Wesen, das neben ihm steht. Die Argumentation mit der indirekten Rede, die eine direkte sein soll, ist so betrachtet, semantischer Unfug und der Sendekriterien einer Musikredaktion würdig.

Der Tatort: in der Küche
Der Tatort: die Küche

Der von Gürkan angeführte Zeugennachweis ist nun wirklich dünn. Seine Pluralzeugen erscheinen nur im Singular des Clemens B. (Semantik!). Mehr noch: die tatsächlichen Zeuginnen und Zeugen, als da wären Cornelia R., Tanja Ribartsch, Viola Seeliger und eventuell weitere Mitglieder der Radiowecker-Redaktion, wurden weder zur Vorstandssitzung eingeladen noch befragt. Aus gutem Grund: hätten sie doch das mühsam von Schönberger aufgeputschte Arrangement einreißen können! Dazu durfte es aber nicht kommen, weshalb ein Zeuge ausreicht, um zwei sich nicht wehren könnende Personen auszuschließen. Nicht einmal der Grundsatz Aussage gegen Aussage ist hier möglich, weil die Gegenpartei bewußt und willentlich nicht angehört wurde. Die Semantik des Herrn Gürkan entpuppt sich deshalb als böse Farce.

[**]  Auch hier hat Gürkan nicht verstanden, worum es geht. Die Ehrverletzung geht von der protokollierten Äußerung Schönbergers aus und nicht von den übrigen Anwesenden der Redaktionssitzung. Wenn Gürkan sich etwas mehr mit der Semantik der Argumentation von Katharina Mann und Norbert Büchner befaßt hätte und weniger mit der Produktion nutzlosen Papiers, hätte dem Verein RadaR e.V. ein größerer Geldbetrag gespart werden können, der nun für semantisch nutzlose Rechtsauseinandersetzungen fließen muß. Das kümmert Herrn Gürkan jedoch schon deshalb nicht, weil es nicht sein Geld ist, das er da verpulvert.

Richtig ist, daß die Mitglieder der Musikredaktion das Protokoll noch nicht abändern konnten, als sie das Schreiben von Katharina Mann und Norbert Büchner erhalten hatten. Das Schreiben hätte sie jedoch in die Lage versetzen können, einmal in sich zu gehen und über die Verantwortlichkeit für protokollierte Behauptungen (und es sind nur Schönbergers durch nichts verifizierte Behauptungen!) zu reflektieren. Keine und niemand hätte die Musikredaktion auf der Sitzung vom 7. September daran gehindert, anstelle einer blödsinnigen Umwandlung indirekter in direkte Rede diese Rede ganz zu streichen. Für die Arbeit der Musikredaktion wäre nichts verloren gewesen und der Frieden wäre sofort eingekehrt. Und daraus ergibt sich zwangsläufig die Frage, weshalb die Musikredaktion lieber Unfug produziert als Vernunft zu zeigen. Die Antwort ist eindeutig: sie will keinen Frieden mit Katharina Mann und Norbert Büchner haben, sondern die Eskalation vorantreiben. Benjamin Gürkan hatte seinen auf der heutigen Vorstandssitzung vorgetragenen Antrag schon in der Musikredaktionssitzung sechs Tage zuvor vorgestellt. Weshalb hat er nicht zur Mäßigung aufgerufen? Weshalb zeigt er nicht seine Autorität als Vorstandsmitglied und beruhigt die Gemüter? Ganz einfach: er fühlt, daß er keine Autorität hat, weshalb er, um selbige zu erlangen, sich an die Spitze der Bewegung stellt. Ganz einfache Psychologie.

[***]  Es ist unerheblich, ob Schönberger diese oder eine andere Aussage gemacht hat. Bezeichnend ist doch, daß ausgerechnet diese und keine andere Aussage den Weg in das Protokoll der Musikredaktion gefunden hat. Schönbergers Aussagen waren sicherlich nicht derart wertvoll, sie auf diese Weise ins Protokoll aufzunehmen. Also steckt ein Interesse dahinter, sich Schönbergers Tiraden zu eigen zu machen, um eigene Ziele gegen Katharina Mann und Norbert Büchner zu verfolgen. – Und wieder ein wenig Semantik: "Durch die blosse Äußerung einer Erwartungshaltung kann kein Persönlichkeitsrecht […] verletzt werden." Durch die Äußerung zwar auch, aber vor allem dadurch, daß zwei Vereinsmitglieder namentlich ins Protokoll in einem Zusammenhang aufgenommen wurden, der so nicht stimmt. Siehe meinen Rekonstruktionsversuch.

[****]  Der Vorwurf, nicht den Konsens mit der Musikredaktion gesucht zu haben, ist albern. Erstens hat die Musikredaktion ihrerseits keinen Konsens gesucht, sondern eine unüberprüfte Behauptung protokolliert, und zweitens würde mich schon interessieren, worin der Konsens hätte bestehen sollen. Die Musikredaktion hätte auf ihrer Sitzung am 7. September ganz konsensual ihr Protokoll ohne die Nennung der beiden Namen verändern können, aber sie tat es nicht. Der weitere juristische Wortschwall ist so unsinnig, daß auch Gürkan dies bei etwas Nachdenken erkennen müßte. Die Unterlassungsklage führt nur dann zum Ruin, wenn sie erfolgreich ist und der Beklagte keine Kohle hat. Wenn die Musikredaktion sich jedoch im Recht fühlt, wovor hat sie dann Angst? Woraus folgt: Den Redaktionsmitgliedern war durchaus bewußt, daß die Angelegenheit heikel ist. Da sie aber nicht nachgeben wollten, eskalierten sie den Konflikt, in der Hoffnung, damit durchzukommen.

 
ALLGEMEIN ––>
  • Das Protokoll der Musikredaktion war noch nicht mal 48 Stunden veröffentlicht da hatten die Ersten bereits das Schreiben im Fach
  • Das Protokoll konnte in dieser kurzen Zeit nicht von allen gelesen werden, ein Widerspruch eines Anwesenden im Sinne von Katharina und Norbert war quasi unmöglich, es werden also alle pauschal verurteilt.
  • Das Protokoll der Musikredaktion ist in der Regel nur für den internen Gebrauch gedacht. Eine externe Vö ist in der Regel nicht vorgesehen.
  • Der Konflikt wurde bewusst nicht niederschwellig geregelt.
  • Es wurde massgeblich gegen das Fünf-Punkte-Programm verstossen. Die Vereinsinstanzen wurden nicht durchlaufen.
  • Die Form entspricht einem dysfunktionalen und aggressiven Konflikt.
  • Ein Verstoss gegen das Fünf-Punkte-Programm seitens der Musikredaktion, wegen Veröffentlichung von Namen ist haltlos, da es sich um ein ordnungsgemässes Protokoll handelt und die beiden nicht persönlich von Gerhard diffamiert werden. Es findet nur die Äusserung einer Erwartung statt.
  • Die angeschriebenen Personen werden mit Sie angesprochen. Das zeigt die nicht nachvollziehbare Distanz von Katharina und Norbert zur Musikredaktion.
  • Für das Protokoll und den besagten Inhalt ist aus zeitlicher Sicht (da das Protokoll noch nicht verabschiedet wurde) nur Gerhard als aussagende Person und der Protokollant verantwortlich, nicht aber die Redaktion.
  • Streng genommen könnte nur Gerhard abgemahnt werden. Aber auch das ist aus og Gründen (Verhältnismässigkeit, keine Diffamierung, blosse Äusserung einer Erwartung) unhaltbar.

Versuchen wir einmal, diese Kraut– und Rübensuppe zu betrachten. Erstens: Kaum war das Protokoll, das angeblich nur ein Entwurf war, verteilt, da war es schon öffentlich. Wie das? Hat es jemand ausgedruckt und den Ausdruck liegen gelassen? Das kommt öfter im Sendehaus vor als manchen Menschen lieb sein kann. Es gibt hierzu wahre Sammler, die sich sogar nicht scheuen, den Papierkorb zu durchforsten. Zum Beispiel weiß ich hierüber, wer der anonyme Mob ist, der im Januar 2007 über den Programmratsverteiler gegen mich gehetzt hat.

Der Ordner der Musikredaktion
Der Ordner der Musikredaktion (in der Mitte)

Zweitens: Bislang ist niemand und keine und schon gar nicht pauschal verurteilt worden. Hier werden gezielt Horrorszenarien an die Wand gemalt, die nicht einmal ansatzweise eingetreten sind. Außerdem hatten alle Betroffenen aus der Musikredaktion ausreichend Zeit, sich die Sache zu überlegen. Ganz im Gegensatz zum Musikredakteur und Vorstandsmitglied Benjamin Gürkan, der hier zwei Vereinsausschlüsse in einer Nacht– und Nebelaktion vorbereitet. Protokolle von Redaktionssitzungen sind in der Regel genauso offen wie die Redaktionssitzungen selbst, siehe Redaktionsstatut. Bemerkenswert ist jedoch, wie sehr die Musikredaktion darauf herumreitet, daß ihre Protokolle nur intern sein sollen. Da muß ich doch den Verdacht hegen, daß diese Redaktion etwas zu verbergen hat. Kurios wird diese Behauptung durch den Umstand, daß der Protokollordner der Redaktion für alle Sendenden im Sendehaus offen zugänglich ist. Wenn das ein Argument sein soll, was Gürkan hier anbringt, dann sollte er noch einmal zu seinen Jusos in eine Basisschulung gehen.

Drittens: Die Ausführungen zur Niederschwelligkeit und zu den Fünf Punkten entbehren jeglicher Grundlage. Woher weiß Gürkan von einem bewußten Akt? Weil er es sich ausgedacht hat und weil erüberhaupt keine Empathie dafür entwickeln kann, um sich vorstellen zu können, wie die Angriffe von Schönberger & Co. auf andere Personen als auf ihn wirken könnten. Welche Vereinsinstanzen sollen oder gar müssen durchlaufen werden? Der Vermittlungsausschuß soll laut Schreiben doch erst dann angerufen werden, wenn die Musikredaktion sich – wie geschehen – als uneinsichtig erweist. Und die Unterlassungsklage käme womöglich erst danach. Also, zunächst einmal ist doch gar nichts passiert außer dem hysterischen Aufschrei einer Gruppe, die sich von den Tiraden eines Gerhard Schönberger hat anstacheln lassen. Hat Benjamin Gürkan auch einmal zu seiner Redaktion gesagt: Hey, Leute, ihr regelt den Konflikt doch selbst bewußt nicht niederschwellig? Bestimmt nicht. Der Konflikt wird aggressiv geführt, und zwar von ihm selbst, was er heute abend beweisen wird. Ob und für wen dies funktional oder dysfunktional werden wird, muß sich noch zeigen. Alles andere ist nichts weiter als aufgeplustertes Geschwätz. Vielleicht wäre es angebracht, wenn er einmal darüber nachdenken würde, ob und inwieweit sein eigenes Verhalten im Einklang mit besagten Fünf Punkten steht. Sein Abmahnungsantrag mitsamt vorgeschalteter Begründung ist nichts weiter als der Aufschrei eines getroffen bellenden Hundes.

Nur eine Frage noch. Benjamin Gürkan war auf der Programmratssitzung am 10. Juli 2006 persönlich anwesend, als Gerhard Schönberger die Emotionen richtig hochgekocht und den Vereinsausschluß von Katharina Mann und Norbert Büchner gefordert hat. Mit derselben Gürkanschen Logik müßte eigentlich Schönberger hier und heute auf der Anklagebank sitzen. Hier zeigt sich, daß es gar nicht um irgendwelche Fünf Punkte geht. Es geht darum, daß sich Benjamin Gürkan von dem Unterlassungsschreiben persönlich angegriffen fühlt und deshalb die Sau rausläßt.

Eine unbefangene Beobachterin von außen müßte folglich nach der bisherigen Argumentation zu dem Schluß kommen, daß hier zwar ein Konflikt vorliegt, aber einer, der bewußt nicht deeskaliert wurde. Dies Katharina Mann und Norbert Büchner vorzuwerfen, ist nicht haltbar. An diesem Konflikt haben bislang mehr Personen einen Anteil, als es dem Verein guttut. Der Konflikt wird nicht dadurch gelöst, daß unliebsame Personen ausgegrenzt werden, sondern dadurch, daß eine Kultur der Gesprächsbereitschaft so gefördert wird, daß auch ein Benjamin Gürkan seine eigene Person und seine eigenen Befindlichkeiten einmal hintenan stellt.

 

Ergebnis nach Fakten und Argumenten:
Katharina und Norbert haben gegen das Fünf-Punkte-Programm verstossen und den Betroffenen in keiner Weise die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Weiterhin legen Beide eine Verhaltens– und Vorgehensweise an den Tag die aus Sicht des Vereins nicht tragbar ist. Es fand keine persönliche Diffamierung statt und der erbrachte Einwand ist unerheblich, nahezu lächerlich und in höchstem Maße unverhältnismässig. Die Beiden haben nicht den Konsens mit der Redaktion gesucht, sondern haben durch Briefe gezielt Angst einer bevorstehenden Klage geschürt und bewusst in Kauf genommen, dass sich Redaktionsmitglieder aus dem Vereinsleben zurückziehen oder sogar ganz aufhören. Aus diesem Grund ist den beiden zu unterstellen, dass sie zu keiner Zeit den Konflikt in einer funktionalen und konstruktiven Form beilegen wollten. Es erweckt den Eindruck, dass es hier um die blosse Ausübung von Macht geht, zu deren Ausübung in dieser Form beide nicht berechtigt sind.

Außer Gürkans Redeschwall liegt für diese Ansammlung von Behauptungen, wie wir gesehen haben, kein Beleg vor. Es handelt sich um reine subjektive und interessegeleitete Interpretation. Dies kann nun wahrlich weder ein Abmahnungsgrund sein noch für einen Vereinsausschluß ausreichen. Die Methode, die Versammelten lautstark mit einem Haufen unbelegter "Beweise" vollzuschwallen, ist typisch für Gürkan. In welchem Rhetorikseminar er dies gelernt hat, weiß ich nicht, aber es scheint eine sehr wirkungsvolle, weil einschüchternde Methode zu sein. Bislang ist bei RadaR noch keine und niemand auf die Idee gekommen, von Gürkan umgehend den Beweis seiner Behauptungen einzufordern. Dann sähe er wohl ziemlich alt aus.

Die Musikredaktion trifft keine Schuld. Da sie als wichtigsten Grund das Protokoll unstrittig ist und noch nicht formal beschlossen wurde. Als zweiten Grund kann die M–Red als Gruppe nicht so schnell reagieren wie es zwei einzelne Personen können.

Kann mir eine oder jemand einmal den zweiten Satz erklären? Der ist genauso konfus geschrieben wie Gürkan hier denkt.

In einem Satz: Gerhard erwartet bloss eine Entschuldigung, Katharina und Norbert wollen dafür eine Entschuldigung gerichtlich durchsetzen?!

Ab hier müssen erhebliche Zweifel an Gürkans Fähigkeit zu lesen bestehen. Es geht nicht darum, eine Entschuldigung gerichtlich durchzusetzen, sondern darum, der Musikredaktion unmißverständlich zu verdeutlichen, daß sie mit dieser Namensprotokollierung einfach zu weit gegangen ist. Eine hierbei nur angedeutete Unterlassungsklage zielt gegen die Namensnennung und nicht auf die Entschuldigung. Semantik, Benny, Semantik!

 

Folgen und Schäden für den Verein:
Der Vereinsfrieden, insbesondere das Verhältnis in der Musikredaktion wurde durch die Aktion existenziell gestört. Viele Mitglieder äusserten bereits die Absicht des Aufgebens. Es kam sogar der Gedanke auf als gesamte Redaktion zurückzutreten. Die Musikredaktion als zweitgrösste Redaktion im Verein trägt mit gutem Recht hilfesuchend den Konflikt in andere Gremien und zu anderen Redaktionen. Allgemein und Redaktionsübergreifend entsteht noch mehr Unmut und es wird befürchtet, dass man sich bei RadaR sofort gegenseitig verklage. Die interne Stimmung wurde weiter gedrückt die Moral der gesamten Gruppe weiter untergraben.

Der Vereinsfrieden wurde schon vorher durch Schönbergers Handeln empfindlich gestört. Das hat Gürkan nicht die Bohne interessiert. Gedanken, die auftauchen, sind kein Abmahnungsgrund. Hier zählen nur Fakten. Ist ein Mitglied der Musikredaktion bis zum 13. September ausgetreten, ja oder nein? Hat ein Mitglied deswegen aufgehört zu senden, ja oder nein? Die Antwort lautet: nein. Und das, obwohl auch nach dem Vereinsausschluß das Damoklesschwert der Unterlassungsklage weiter im Raum stand. Hier werden bewußt Gerüchte zu Fakten und Unmutsäußerungen als Handtuchwurf uminterpretiert. Spätestens hier stellt sich die Frage nach dem wahren Interesse der Musikredaktion inklusive ihres Redaktionsmitglieds Benjamin Gürkan erneut.

Es besteht starker Grund zu der Annahme, dass bei nicht angemessener Reaktion bzw. Sanktion die Fluktuation steigt und zeitgleich die Produktivität und Zufriedenheit sinkt.

Lassen wir einmal beiseite, welche Managementtheorie Gürkan hier halbgar verdaut vertritt. Radio Darmstadt ist kein Unternehmen, auf das profitorientierte Managementtheorien anwendbar sind. Die Fluktuation unter Mitgliedern und Sendenden ist gewiß hoch. Aber dies hat weder etwas mit Katharina Mann noch mit Norbert Büchner zu tun. Vergleichbare Zahlen aus anderen nichtkommerziellen Lokalradios belegen, daß die Fluktuation bei Radio Darmstadt nicht aus dem Rahmen fällt. Mehr noch: eher ist anzunehmen, daß eine solche Fluktuation der Normalfall ist. Wenn wir dann noch Begriffe wie Produktivität und Zufriedenheit hierin hineinmischen, dann geht es ganz offensichtlich um etwas vollkommen anderes. Es geht darum, daß der Sender wohl nur dann Leistung zeigen kann, wenn der menschliche Workflow optimiert wird. Und hiermit kommen wir zu einem Umstand, der uns auf dieser Vorstandssitzung noch begegnen wird.

Benjamin Gürkan hatte im August 2006 eine vertrauliche Umfrage unter rund 30 Vereinsmitgliedern gestartet. Diese telefonische Befragung war eigentlich als Validierungstest für einen vorbereiteten Umfragebogen gedacht [6]. Gürkan hingegen nutzte die hierbei gewonnenen Erkenntnisse dazu, sich neu zu positionieren, als er bemerkte, daß eine bestimmte "Fraktion" im Sender nicht wohlgelitten war. Anstatt danach zu fragen, ob dies an den Personen oder den Inhalten liegt, anstatt danach zu fragen, ob die zum Teil schlechte Qualität der Sendungen womöglich daran liegt, daß man und frau eben nicht qualitatives Programm senden will, schlägt sich Gürkan auf die Seite der Mehrheit. Er verrät damit diejenigen, die im Interesse des Senders und seines Trägervereins jahrelang versucht hatten, gewisse Mindeststandards in Bezug auf Ausbildung, Technik, Programminhalte und öffentliches Auftreten zu gewährleisten.

Die Folgen dieser Entscheidung und des damit verbundenen Vereinsausschlusses von Katharina Mann und Norbert Büchner, der Zerschlagung der Radiowecker-Redaktion, der unbegründeten Entlassung der Kaufmännischen Halbtagskraft und der im Januar 2007 ausgesprochenen Sendeverbote wirken sich nicht nur chaotisierend nach innen, sondern durch einen Abfall der qualitativen Sendeleistung auch nach außen aus. Sie werden auf dieser Webseite nicht nur auf den Monatsseiten chronologisch dokumentiert, sondern auch anhand einzelner Falluntersuchungen analysiert und als geradezu notwendig begründet. Für diesen desolaten Zustand trägt Benjamin Gürkan ein hohes Maß an Mitverantwortung.

Der Vorstand handelt im Sinne des Vereins und seiner Mitglieder. Dem Vorstand obliegt die Aufgabe, den Vereinsfrieden aufrechtzuerhalten und den internen Betrieb durch massvolle Regelung zu gewährleisten. Daher wird der Vorstand ein Zeichen setzen, dass solche Formen der Konfliktbewältigung in diesem Verein nicht geduldet und entsprechend geahndet werden.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß Gürkan & Co. hier im Sinne des Vereins respektive der Mehrheit der aktiven Vereinsmitglieder handelt. Diese stellen jedoch ihre eigenen Interessen über die in der Satzung definierten Vereinsziele. Ziel des Vereins ist es, ein nichtkommerzielles Lokalradio zu betreiben, das aufklärerisch im Sinne von alternativer oder Gegenöffentlichkeit wirkt. Statt dessen erhalten wir nun tendenziell ein Dumpfbackenradio, das seine Inhalte aus dem Internet abliest und das Abdudeln von Mainstreampop als maßgeblichen Inhalt deklariert. Die zwei Tage zuvor verabschiedeten Sendekriterien des Programmrats haben die Richtung eindeutig vorgegeben: das Image ist wichtiger als die redaktionelle Wahrheit.

 

Handlungsvorschläge bzw. Anträge zur Abstimmung:
Katharina Mann und Norbert Büchner erhalten eine Abmahnung wegen Verstoss gegen das Fünf-Punkte-Programm und einer Kommunikation– und Verhaltnsweise [sic!] die aus Sicht des Vereinsfriedens nicht hinnehmbar und darüber hinaus absolut unverhältnismässig zur beklagten Sache ist.

Katharina Mann und Norbert Büchner werden verbindlich aufgefordert sich bei allen Mitglieder [sic!] die an der Sitzung anwesend waren, innerhalb einer bestimmten Frist, persönlich in mündlicher oder schriftlicher Form zu entschuldigen und die Drohung der Unterlassungsklage sofort zurückzunehmen.

Sollten die beiden sich bei der Musikredaktion für Ihr [sic!] Verhalten nicht entschuldigen so hat die zweite Abmahnung seitens des Vorstandes, wegen Widerstrebung gegen das Wiederherstellen des Vereinsfriedens, zu erfolgen.

*********************************************************************
ENDE DES ANTRAGS VON BENJAMIN GÜRKAN

 

Das Protokoll nimmt hier den Faden wieder auf und behauptet einen weiteren Sitzungsverlauf. Tatsächlich jedoch hat Benjamin Gürkan seinen Antrag mitsamt Begründung weder in einem Stück noch vollständig vorgelesen. Deshalb werden in diesem Protokoll Aussagen protokolliert, die zwar im Papier stehen, aber beispielsweise dem auf der Sitzung ebenfalls anwesenden Vorstandsmitglied Niko Martin nicht zur Kenntnis gelangten. Nun gilt auch hier das gesprochene und nicht das nachträglich eingearbeitete Wort. Auch hätte Gürkan seinen Antrag an seinen Vorstandskollegen Niko Martin (und auch an die beiden sich im Urlaub befindlichen Kollegen) verteilen müssen. So wird hier nur deutlich, wie abgekartet das Spiel war und, daß es auf die Meinung und die Position eines Vorstandskollegen nicht ankam, sie auch nicht für wichtig genommen wurde. So, wie der Protokollant Stefan Egerlandt Gürkans Antrag eingeflickt hat, handelt es sich um eine irreführende und manipulative Darstellung.

 

Tatsächlicher Handlungsablauf

Benjamin Gürkan verliest zunächst die ersten beiden Absätze seines Antragstextes (Konfliktbeschreibung und Hintergrund). Dann fragt er danach, wo Gerhard Schönberger geblieben sei. Ihm wird entgegnet, er sei auf der parallel tagenden Sitzung der Kulturredaktion. Daraufhin wird Schönberger aus der Sitzung geholt. Beim Betreten des Sitzungsraumes fragt Gürkan Schönberger vorsichtshalber noch einmal, ob er den jetzt hier verlesenen Antrag auch erhalten habe. Schönberger bejaht. Hier zeigt sich sehr schön die Verletzung jeglichen fairen Verfahrens. Während Gürkan (siehe oben) Katharina Mann ausdrücklich seinen Entschließungsantrag vorenthält, bekommen ihn all diejenigen zu Gesicht, die hier gemeinsam über Katharina Mann und Norbert Büchner mit vor Gericht sitzen. Erinnern wir uns kurz daran, daß Gerhard Schönberger derjenige ist, der die Menschenrechte nicht nur in seinen Sendungen im Munde führt und hierbei beispielsweise die UN–Menschenrechtsdeklaration verliest.

Derart sensibilisiert setzt sich Schönberger also in die Runde und schweigt zunächst. Benjamin Gürkan fährt fort mit seiner Gegenüberstellung der Fakten und Argumente. Aus dem ersten Textblock ("Die Semantik …") wird der mittlere Teil mit der aus dem Zusammenhang gerissenen Textpassage weder verlesen noch paraphrasiert. Nachdem Gürkan seinen Zeugen Clemens B. benennt, fragt er ihn direkt nach seiner Wahrnehmung.

 

Weiterer Sitzungsverlauf:
Clemens B. sagt als Zeuge aus, das er mitbekommen habe als Gerhard Schönberger von Katharina Mann und Norbert Büchner gehindert wurde beide Praktikanten Tina Rautenstrauch und Verena Schneider etwas zu Fragen. Zitat: "Verlasse den Raum, Sofort! Die beiden werden dir nicht antworten." Auf die warum Frage von Gerhard, kam die Antwort, das er wohl die Frauen bereits über einen Brief bedroht hätte und diese nun sich bedroht fühlen. Es soll eine ruhige Stimmung seitens Clemens B. und Gerhard Schönberger gewesen sein. Seitens Norbert Büchner kam wohl die Aussage "Da ist die Tür, Raus!", bei Katharina Mann kam es wohl zur Aussage "Wir können auch jederzeit dafür sorgen, das du Hausverbot durch den Vorstand erhälst."

Internetrechner in Redaktionsraum II
Der rechte Rechner lud zum Besuch von Sexseiten ein

Da die beim dem Vorfall anwesenden Redaktionsmitglieder und die beiden Praktikantinnen nicht befragt wurden (um das Ergebnis nicht zu "verfälschen"), sei hier auf meinen Rekonstruktionsversuch dieses Abends hingewiesen. Daraus ergibt sich, daß hier willkürlich einzelne Elemente aus dem Zusammenhang gerissen werden (ein Vorgehen, das Benny in seinem Antragstext nicht richtig findet), um durch eine bestimmte Kondensation des Geschehens zu einer erwünschten Wertung zu gelangen. Interessant ist hier jedoch ein anderer, sehr charakteristischer Vorfall, der natürlich nicht protokolliert wurde. Während Clemens B. seine Erinnerung an den Abend des 6. Juli vorträgt, Schönberger sei ruhig geblieben, jedenfalls ruhiger als er ihn aus anderen Zusammenhängen kenne, fängt auf einmal Benjamin Gürkan an herumzuschreien. Draußen hatte es geklingelt und keine und niemand der Anwesenden außerhalb des Sitzungsraums machte Anstalten, die Türe zu öffnen. Was insofern nicht verwunderlich ist, weil im Nachbarraum vor dem Internetrechner fleißig Sexseiten aufgerufen wurden. Nehmen wir jedoch das Geschrei (inklusive der damit verbundenen Verbalia) von Gürkan als Gradmesser des erlaubten Tonfalls im Sender, dann steht vollkommen außer Frage, daß Katharina Mann und Norbert Büchner sich selbst dann nicht daneben benommen haben können, falls es zuträfe, sie hätten Schönberger etwas lautstarker angesprochen.

Clemens B. macht eine sinngemäße Aussage, nämlich: "Wir können auch dafür Sorge tragen, daß du Hausverbot bekommst." Demnach gibt das Protokoll die Aussage nicht richtig wieder, setzt sie zudem unzulässig in Anführungszeichen und weist sie Katharina Mann zu, ohne daß der Zeuge dies ausgesagt hat! So entstehen Gerüchte und Legenden, auf die sich interessierte Personen stützen [7]. Umso mehr wird hier deutlich, wie wichtig es ist, sich vor unangemessenen Protokolleinträgen zu schützen. Wenn man bedenkt, daß sowohl Gürkan als auch die Musikredaktion großen Wert darauf legen, daß Protokolle wahrheitsgemäß sein müssen, ist diese Protokollierung der Zeugenaussage von Clemens B. durch Stefan Egerlandt ein Skandal. Die Einschränkung kam es wohl zur Aussage verdeutlicht nur den manipulativen Charakter dieser Vorgehensweise. Tatsache ist: Clemens B. hat nicht gesagt, Schönberger sei derart von Katharina Mann bedroht worden.

Auf Nachfrage von Benjamin Gürkan erklärt der Zeuge, der ganze Vorfall habe maximal vier Minuten gedauert. Auch hätten die beiden Praktikantinnen kein einziges Wort gesagt. Wenn das so gewesen ist, heißt dies wohl, daß sie mit der Intervention von Katharina Mann und Norbert Büchner absolut einverstanden waren. Wie alt sind die Praktikantinnen, will Gürkan wissen, diesmal nicht, weil sie ihn vielleicht verdient haben könnten [8]. Der Zeuge gibt an, alt genug, um für ihre eigene Meinung zu stehen. Dann will Susanne Schuckmann wissen, ob sie sich bedroht gefühlt hätten. Clemens B. verneint.

Dann wird Gerhard Schönberger das Wort erteilt, der zunächst erklärt, er wisse nicht, ob beide Praktikantinnen am Abend des 6. Juli 2006 in der Küche anwesend waren. Das ist insofern anzumerken, als im Protokoll vermerkt wird, er sei daran gehindert worden, beide Praktikantinnen zu befragen. Schönberger wußte nur, wer Viola Seeliger ist, weil sie sich kurz zuvor vor seiner Nase in die Anwesenheitsliste mit "Viola" eingetragen hatte. Das war für ihn der Anlaß, sich Clemens B. als Zeugen zu schnappen und der Praktikantin in die Küche zu folgen. Während in der Küche alle am Tisch gesessen hätten, standen er und sein Zeuge Clemens B. Norbert Büchner habe ihn an den Vermittlungsausschuß verwiesen und dann lautstark des Raumes verwiesen. Katharina Mann habe hinzugefügt, man könne jederzeit dafür sorgen, daß er ein Hausverbot erhalte. Das Protokoll der Vorstandssitzung legt demnach die Worte Schönbergers dem Zeugen B. in den Mund.

Clemens B. ergänzt: Er fand die Reaktion aggressiv, weil doch (angeblich) im Hause RadaR eher ein nichtagrressiver Umgang eingefordert werde. Nach dieser Begegnung habe er jedoch noch einmal darüber nachgedacht, ob sein und Schönbergers Auftreten als eine Art Eindringen in eine Redaktionssitzung angesehen worden sein könnte, dennoch fand er die Reaktion überzogen. Hier ist jedoch anzumerken, daß Clemens B. die aggressiven Schreiben Schönbergers an Tanja Ribartsch und Viola Seeliger nicht gekannt hat.

Dann fährt Gürkan mit seinem Vortrag fort und ergänzt, zu Schönberger gewandt, er gebe ihm in der Sache recht, aber die Art und Weise, wie er sie an die Leute herangetragen habe, sei nicht ok gewesen. Hier wird deutlich, daß Schönbergers Auftreten keineswegs als unaggressiv gesehen wird, aber für Schönberger hat dies keine weiteren Folgen, weil er das nötige Material für einen willkommenen Rauswurf liefert. Benjamin Gürkan stellt fest, daß seine Anmerkung hierzu, die er auch auf der Sitzung der Musikredaktion am 3. August geäußert habe, nicht ins Protokoll auffgenommen wurde. Da könnte man und frau vielleicht schon von einer tendenziösen Protokollierung sprechen. Dann folgt der Satz Anwesende die der Ehrverletzung bezichtigt werden etc., den Gürkan gleich wieder einschränkt. Er sagt, inzwischen konnten sie sich zum Protokoll äußern, das hier vorliegende Papier bezieht sich auf eine vergangene Situation. Weshalb hat er das Papier dann nicht für die Vorstandssitzung angepaßt? Bedeutsamer ist, daß Gürkans wichtige Einschränkung vom Protokollanten Egerlandt nicht notiert wurde, so daß das Protokoll an dieser Stelle den Zusammenhang ungenau, wenn nicht schlicht falsch wiedergibt.

Alsdann gibt Benjamin Gürkan eine kostenlose Rechtsbelehrung, wonach Protokolle wahrheitsgemäß abgefaßt sein sollen. Wenn also Schönberger die Äußerung gemacht habe und der Protokollant sie als wichtig erachtet hat, kann man sie ins Protokoll aufnehmen. Und was ist dieses Wichtige an Schönbergers Aussage, daß sie zu Protokoll genommen wurde, nicht jedoch Gürkans zuteffender Kommentar zu Schönbergers ungebührlichem Auftritt auf der Programmratssitzung im Juli? Deshalb bedürfe das Protokoll auch keiner inhaltlichen Änderung.

Gürkan fährt fort: "Ich glaube, es ist sogar nicht rechtmäßig, wenn man den Antrag stellt, Protokolle entsprechend so zu verändern, daß sie nicht mehr das wiedergeben, was dort gesagt worden ist." Der von Gürkan zuvor als Halbjurist angesprochene Marc W. assistiert: "Stimmt." – Das ist natürlich halbgares Blabla. Dann hätte Gürkans Charakterisierung von Schönbergers Auftreten zwingend in das Protokoll aufgenommen werden müssen. Also kommt es nicht darauf an, was gesagt wurde, sondern darauf, daß etwas für die allgemeine emotionale Befindlichkeit Wichtiges festgehalten wird. Die Aussage als solche ist so banal wie wahrscheinlich der Rest von Schönbergers vierseitigem Redeschwall auf der Musikredaktionssitzung, der schließlich auch nicht protokolliert wurde. Das Protokoll wäre so gesehen auch nicht weniger wahr oder zutreffend, falls die Namen aus dem Protokoll gestrichen worden wären. Das Wichtigste jedoch ist, daß das Protokoll der heutigen Vorstandssitzung sich an Gürkans juristischen Ausführungen messen lassen muß – und demnach seiner eigenen Aussage nach als unrechtmäßig anzusehen ist.

Dann kommt Gürkan zu seinem vierten Block und überläßt dem Redaktionssprecher Björn R. das Wort. Dieser führt aus, daß er das Protokoll am 6. August, einem Sonntag, per E–Mail an seine Redaktion und an das Sekretariat verschickt habe. Der Brief von Katharina Mann und Norbert Büchner datiert vom Montag.

Björn R. welcher Protokolant in der damaligen Musikredaktionssitzung war berichtet, dass der Protokollentwurf gar nicht an Katharina Mann und Norbert Büchner versand wurde, dennoch kamen sie mit dem Protokollentwurf der Musikredaktion in Kontakt. Eigentlich wird ein Protokoll nur Redaktionsintern versand, aber bei diesem Protokoll wurde es auch an Walter Kuhl weitergeleitet, da ein neuer Redaktionssprecher gewählt worden war.

Daraus ergibt sich die Frage seitens der Musikredaktion, wie es dazu kommen konnte, das eigentlich Unberechtigte Personen den Zugriff auf diese Email erhalten.

Screenshot der Webseite von Radio Darmstadt
Das Redaktionsstatut von Radio Darmstadt

Das Redaktionsstatut von RadaR e.V. legt fest, daß Redaktionssitzungen öffentlich sind, insofern ist die Aufregung über eine Verbreitung über den ursprünglichen Adressatenkreis als künstlich zu betrachten. Klar, die Musikredaktion hat damit ein Problem, nämlich das, daß aufgeflogen ist, wie Personen gedisst werden, die sich dagegen nicht wehren können. Insofern wäre es eigentlich ehrlicher gewesen, Protokollant R. hätte das Protokoll den Betroffenen zur Kenntnis gelangen lassen. Schließlich legt er ja selbst so großen Wert auf korrekte Umgangsformen.

Marc W. sagt aus, er habe das Schreiben schon vorgefunden, bevor er seine Sendung Local Heroes am Montagabend begonnen habe. Die Juristen Björn R., Marc W. und Benjamin G. einigen sich daran anschließ,end darauf, daß hier ohnehin keine Rechtsverletzung vorliege. Wenn dem so ist, müßte doch auch kein Mitglied der Musikredaktion irgendwelche Befürchtungen durch die drohende Unterlassungsklage hegen? Also, manchmal verheddern sich unsere Juristen und Ankläger aber schwer in ihrer eigenen kruden Gedankenwelt. Gürkan erklärt: Das Persönlichkeitsrecht sei nicht verletzt; und wenn er das sagt, dann ist das auch so: Das lasse er sich auch schriftlich von seiner Parteikollegin alias Justizministerin geben. Sodann fährt er mit der Verlesung fort und kommentiert, 15 Redaktionsmitglieder seien abgemahnt worden und der Streitwert belaufe sich daher auf 75.000 Euro.

Dann kommt Gürkan zur Verlesung seiner allgemeinen Anmerkungen. Er moniert die Anrede per Sie, weshalb(!) er in der Einladung zur Vorstandssitzung dieselbe Anrede "Sie" benutzt habe. Anschließend trägt er seine Ergebnisse vor, wobei der Absatz, wonach die Musikredaktion keine Schuld trage, nicht vorgelesen wurde! Dann weiter mit den Folgen und Schäden für den Verein: Es kam sogar der Gedanke auf, als gesamte Redaktion zurückzutreten. Hier frage ich mich, woher diese Aussage stammt, wenn das hier vorliegende Papier schon in derselben Fassung zur Musikredaktionssitzung sechs Tage zuvor vorlag. Eine wichtige Einschränkung enthält jedoch weder Gürkans Antrag, noch wurde sie von Stefan Egerlandt protokolliert: "zumindest für einen Monat". Das könnte man und frau als symbolischen Streik werten, aber das wäre dann auch alles. Und, wie es hier auch steht: es ist nur ein Gedanke, der aufgekommen ist. Wenn wir anfangen würden, alle Gedanken, die irgendwann einmal aufgekommen sind, zu protokollieren, dann hätten wir zwar ein virtuelles Universum der Gedankenfreiheit, aber keine Fakten! Fakten scheinen jedoch nicht relevant zu sein.

Der Absatz, wonach der Vorstand im Sinne des Vereins und seiner Mitglieder handelt, wurde nicht verlesen. Nachdem Gürkan seinen Antrag verlesen hat, bittet er um Wortmeldungen. Hier ergreift sofort Marc W. das Wort, der sich in einer vollkommen irrealen Darstellung der Ereignisse ergeht. Er sagt beispielsweise zu Schönbergers Verhalten gegenüber der Radiowecker-Redaktion:

Und wir können eben alle belegen, daß Gerhard sowohl in schriftlicher akkurater, äußerst höflicher und zurückhaltender Form mehrmals versucht hat, die Radiowecker-Redaktion darum zu bitten: Leute, laßt uns einfach drüber reden. Ich möchte einfach von euch nur wissen, warum habt ihr das gemacht, vielleicht kann ich's ja verstehen oder sonst noch was.. Und es gab keinerlei Versuch … also, Gerhard hat wirklich alles versucht, in schriftlicher, in mündlicher Form und sonst noch was, einfach den Konflikt niederschwellig zu klären. Er wurde permanent boykottiert. Das ist definitiv, was die Niederschwelligkeit betrifft …

Hier wirft Niko Martin ein, daß dies von der anderen Seite anders gesehen wird. Er verweist auf den Vermittlungsausschuß, der dafür zuständig ist. Dem widerspricht Marc W. vehement und drückt hiermit sehr schön den Unwillen aus, niederschwellig zu vermitteln. Dies ist insofern kein Wunder, als Marc W.s Äußerung eindeutig als Falschaussage bezeichnet werden kann. Hier liegen tatsächlich Fakten vor, nämlich a) die Schreiben von Gerhard Schönberger an Tanja Ribartsch und Viola Seeliger und b) sein ausrastender Auftritt in der Programmratssitzung am 10. Juli 2006. Beides, die Schreiben und sein maßloses Auftreten im Programmrat, sind eindeutig alles andere als niederschwellig zu bezeichnen. Nehmen wir einfach den folgenden äußerst höflichen und zurückhaltenden Ausschnitt aus Schönbergers erstem vierseitigen Schreiben an die beiden Praktikantinnen der Radiowecker-Redaktion:

Wenn alles so, wie es mir berichtet wurde, zutreffen sollte, wäre ich über ein solches unkollegiales und beleidigendes Verhalten eurerseits mehr als empört. Es ist sicherlich nicht so, daß ich keinen Spaß verstünde – aber ich bewege mich (als Mensch im Beruf, als Künstler auf der Bühne, als Moderator im Sendestudio, als Christ in und außerhalb der Kirche) auf einem Niveau, an das heranzureichen dieser Euer "Sendebeitrag mit meiner Stimme" weit entfernt ist. Ich kann Euch nur empfehlen, meine Sendungen öfter zu hören und auf ihren Aufbau, ihren Inhalt und ihren Anspruch zu achten – und so etwas Vernünftiges für Eure eigene "Radio-Arbeit" zu lernen.

Fragen an Marc W.: Hat er zum Zeitpunkt seines Auftritts in der Vorstandssitzung am 13. September 2006 dieses Schreiben von Gerhard Schönberger gekannt? Oder hat er einfach die Selbsteinschätzung Schönbergers vor der versammelten Musikredaktion nachgeplappert, also ohne eigene Recherche ein eigenes Wissen vorgetäuscht, über welches er gar nicht verfügt hat? Und weiter: Wir können alle belegen … – auf welcher Faktengrundlage? Offensichtlich doch auf der Faktengrundlage einer einseitigen und ressentimentsgeladenen Ermittlung, bei der eine andere Sichtweise keinen Platz findet.

Gürkan ruft zur Ordnung, daß es hier nicht um Schönberger gehe, sondern um die Abmahnung gegen die Mitglieder der Unterhaltungsredaktion. Hier stehe es außer Frage, daß es sich um vereinsschädigendes Verhalten handele. Nun, wer die Definitionsmacht ursurpiert, bestimmt die Interpretation der Fakten und vor allem die Interpretaion unbewiesener und unbelegter Behauptungen wie eben jener, die gerade von seinem Redaktionskollegen Marc W. in die Welt gesetzt worden sind.

Clemens B. sagt aus, das es sehr viele Mitglieder mittlerweile geben würde, unter anderem auch er selbst, welche überlegen bei RadaR wegen solchen Vorfällen aufzuhören. Björn R. sagt, das es keine Entschuldigung seitens der Musikredaktion geben wird. Auch das Protokoll soll auf der nächsten Sitzung verabschiedet werden.

Marc W. ergänzt als Anwalt der Panikmache, daß hier schon der Prozeß vor der Türe stehe, obwohl in dem Schreiben von Norbert Büchner und Katharina Mann erst einmal nur angekündigt worden ist, eventuell eine Unterlassungsklage anzustrengen. Die im selben Schreiben enthaltene Aussage, den Vermittlungsausschuß anzurufen (also vor einer evtl. Unterlassungsklage) wird wie auch sonst in diesem Verfahren einfach beiseite geschoben.

Zusammengefaßt: der im Protokoll als weiterer Sitzungsverlauf bezeichnete Vorgang reduziert sich auf einen einzigen (im Original vierzeiligen) Absatz. Möglicherweise ist Stefan Egerlandt nicht in der Lage gewesen, ein ordnungsgemäßes Protokoll zu führen. Vielleicht war er von der Wucht der Ereignisse vollkommen überfordert und hat im Nachhinein Gürkans Antrag und die Diskussion darum versucht, in logische Blöcke zu pressen. Oder aber hier wird bewußt eine Darstellung der Geschehnisse gegeben, die ein bestimmtes Bild eines angeblichen ordentlichen Verfahrens vermtteln soll.

 

Protokoll III: Ausschlußantrag von Markus Lang

Dies war jedoch nur das Vorgeplänkel. Denn Benjamin Gürkan hatte kein ernsthaftes Interesse mehr an einer Abmahnung, sondern war mit seinem Kompagnon Stefan Egerlandt längst auf den Kurs von Markus Lang und Susanne Schuckmann eingeschwenkt. Diese wollten die Gelegenheit beim Schopf packen, um ihr seit der Mitgliederversammlung vom 28. April 2006 verfolgtes Anliegen, ihnen unbequeme Vereinsmitglieder auszugrenzen, durch erste konsequente Maßnahmen umzusetzen.

Das von Stefan Egerlandt verfaßte Protokoll fährt somit fort:

Markus Lang stellt einen Ergänzungsantrag zu dem Antrag von Benjamin Gürkan:

Es sei hier nur angemerkt, daß es schon seltsam anmutet, wenn der weitergehende Antrag auf Ausschluß als Ergänzung eines Antrags auf Abmahnung bezeichnet wird. Der Abmahnantrag ist demnach nicht ernst gemeint, sondern die Einstiegsdroge in das tatsächlich gemeinsam verfolgte Ziel.

Markus Lang schickt seinem Antrag die Bemerkung voraus, daß nachdem, was er hier gehört habe und auch vorher schon wußte, sei ihm der Abmahnungsantrag viel zu milde. Er gibt damit zu, voreingenommen an die Sache heranzugehen. Die Frage ist: was wußte er vorher? Aus seinem Vortrag geht hervor, daß er Dinge wußte, die definitiv falsch sind.

 

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ANFANG ERGÄNZUNGSANTRAG VON MARKUS LANG:

Antrag auf Ausschluss der Mitglieder Katharina Mann und Norbert Büchner aus dem Verein "RadaR e.V.["], sowie die Verhängung eines sofortigen Hausverbots für beide Personen.

Aufgrund verschiedener Vorfälle, die nicht nur massiv den Vereinsfrieden, sondern auch den normalen Sendebetrieb gefährden, stellen wir den Antrag auf Ausschluss o.g. Personen aus dem Verein RadaR e.V.

Wer ist wir? Markus Lang erklärt hier, daß mindestens noch eine Person diesen Antrag unterstützt. Um wen es sich handelt, wird weder auf dieser Vorstandssitzung noch auf der Vorstandssitzung am 25. Oktober 2006 offen gelegt. Hier handelt also ein kollektives Geheimgremium, womöglich der Vorstand im Vorstand. Ein Ankläger, der sich nicht zu erkennen gibt, gehört wohl kaum zu den Voraussetzungen eines fairen Verfahrens.

An dieser Stelle wird der Sitzungsverlauf durch ein Vereinsmitglied unterbrochen, das ein Speicherkartengerät ausleihen oder wieder zurückbringen will. Ihm wird gesagt, hier werde eine Personalangelegenheit verhandelt und deshalb müsse er draußen bleiben.

Markus Lang fährt fort: wenn das, was ich vorhin gehört habe, kein vereinsschädigendes Verhalten ist, dann weiß ich nicht, was vereinsschädigendes Verhalten sonst sein soll. Darauf gibt es eine klare und kontextbezogene Antwort. Ein Vorstand, der bewußt unter Mißachtung der Satzung und des Vereinsrechts ein Ausschlußverfahren ohne rechtlich zwingend gebotene Anhörung der "Angeklagten" durchzieht und damit riskiert, im Rechtssstreit Tausende von Euro in den Sand zu setzen, handelt gewiß vereinsschädigend. Vor allem dann, wenn die Gelder des Vereins dazu benutzt werden, persönliche Abrechnungen zu finanzieren.

 

Vorfälle:

1. Einschüchterung von Vereinsmitgliedern

Bei einem Zusammentreffen von Gerhard Schönberger, Katharina Mann und Norbert Büchner haben die beiden letztgenannten die massive Drohung gegen Herrn Schönberger ausgesprochen (unter Zeugen). Sie drohten Gerhard Schönberger mit Hausverbot, das sie durch den Vorstand veranlassen würden. Gerhard Schönberger hat aufgrund dieser Drohung seine Sendetätigkeit bei Radio Darmstadt eingestellt.

Diese Aussage ist gleich doppelt falsch. Erstens gibt es nur einen Zeugen, nämlich Clemens B., der von einer Drohung mit Hausverbot zu berichten wußte. Die anderen Zeugen (und Zeuginnen) des Vorfalls wurden weder von Markus Lang noch von Susanne Schuckmann, Stefan Egerlandt und Benjamin Gürkan befragt. Diese Zeuginnen und Zeugen hätten ausgesagt, daß es eine solche Drohung nicht gegeben hat. Abgesehen davon ist vollkommen ungeklärt, welchen Charakter diese Aussage tatsächlich gehabt hat. Aus der Situation heraus ist es nämlich durchaus möglich gewesen, daß Gerhard Schönberger der Aufforderung der Radiowecker-Redaktion nicht nachgekommen ist, den Raum zu verlassen, und ihm deshalb gesagt wurde, daß auch er dem Hausrecht des Vereins unterworfen ist. Dies ist keine Drohung, sondern eine sachliche Feststellung. Zweitens hat Gerhard Schönberger nicht aufgrund der Drohung seine Sendetätigkeit eingestellt, sondern weil er Satisfaktion für seine ureigensten "Ähms" und "Jas" haben wollte. Diese Falschdarstellung der Tatsachen durch Markus Lang begründet auf jeden Fall die Besorgnis der Befangenheit.

Ein weiterer Fall von Einschüchterung von Vereinsmitgliedern fand gegen die anwesenden Mitglieder einer Redaktionssitzung der Musikredaktion statt. Auf ein Zitat im Redaktionsprotokoll der Musikredaktion (keinerlei strafrechtlich relevante Äußerung) reagierten Katharina Mann und Norbert Büchner gegenüber jedem Mitglied der Musikredaktion, welches an der Sitzung teilgenommen hatte, mit der Drohung einer Unterlassungsklage (Streitwert 5.000,– EUR), bei Nichtentfernen der betreffenden Passage aus dem Protokoll. Durch diese massive Drohung verschreckt, erwägten viele Mitglieder der Musikredaktion ihren Austritt aus RadaR e.V. und Einstellung ihrer Tätigkeit für Radio Darmstadt. Hier wurde massiv gegen das vom Vorstand beschlossene 5–Punkte-Programm zur Konfliktregelung im Verein (05. Mai 2004) verstoßen. Auf weitere Vorfälle in der Vergangenheit sei hier nur kurz hingewiesen, z.B. diverse Tätlichkeiten von Katharina Mann gegen Vereinsmitglieder.

Auch Markus Lang unterschlägt das im Schreiben an die Mitglieder der Musikredaktion angeführte Anrufen des Vermittlungsausschusses, was im Gegensatz zu Langs Ausführungen dem Fünf-Punkte-Programm entspricht. Die Wahrheitsverdrehung wird mit der Behauptung fortgesetzt, es lägen diverse Tätlichkeiten von Katharina Mann vor. Diese Behauptung von Markus Lang ist falsch. Er ist hiermit aufgefordert, den Wahrheitsbeweis anzutreten, und das heißt: umfassend recherchierte Fakten zu liefern. Im übrigen gibt hier das Protokoll ein weiteres Mal nicht den tatsächlichen Wortlaut wieder. Markus Lang sprach nämlich nicht von verschiedenen Tätlichkeiten sondern:

Auf weitere Vorfälle aus der Vergangenheit von den zwei Personen möchte ich jetzt auch nicht weiter eingehen. Hat jetzt auch damit auch nichts zu tun.

Stefan Egerlandt hätte den letzten Satz also nicht protokollieren dürfen! Da ihm der Antragstext jedoch in der Sitzung nicht vorlag, nahm er später den Antrag für bare Münze und flocht ihn in sein dann eben nicht mehr wahrheitsgemäßes Protokoll ein.

Aber derart tendenziös wird hier Politik gemacht. Und die Betroffenen können sich nicht einmal wehren. Noch windiger wird es beim folgenden Anklagepunkt.

2. Störung des Sendebetriebs und Gefährdung unserer Sendelizenz

Bei einem Gespräch Anfang letzter Woche mit einer Praktikantin (Martha) aus der Radiowecker-Redaktion, wurde dem Vorstandsmitglied Markus Lang bestätigt, dass sie die Anweisung von Katharina Mann und Norbert Büchner erhalten habe, an "ihrem Sendetag" (Montag, 04.09.06) nicht zu senden, obwohl sie jederzeit dazu fähig und in der Lage gewesen wäre. Dadurch konnte auch an diesem Tag keinerlei Sendungssicherung (Video-Dokumentation) durchgeführt werden, was zu einer Gefährdung unserer Sendelizenz geführt hat (und auch weiterhin andauert).

Auch hier werden die Fakten verdreht. Nicht Katharina Mann und Norbert Büchner haben die Radiowecker-Praktikantin daran gehindert zu senden. Vielmehr lag ein gemeinsamer Beschluß der gesamten Redaktion vor, aufgrund urlaubsmäßiger Überlastung lieber komplett den Radiowecker für einige Zeit einzustellen, als Flickwerk zu betreiben. Natürlich hätte Marta Z. senden können, aber als Praktikantin ist die an das gebunden, was ihr die Redaktion aufträgt. Abgesehen davon wäre zu diesem Zeitpunkt auch keine Betreuung dieser Praktikantin gewährleistet gewesen.

Die Videodokumentation ohne den defekten, vierten Videorecorder
Die ehemalige Videodokumentation des Senders

Vollkommen unabhängig davon ist die Videodokumentation zu betrachten. Diese hat mit der Praktikantin Marta Z. nicht das geringste zu tun. Seit mehreren Jahren ist die Radiowecker-Redaktion so freundlich gewesen, im Sinne des Gesamtvereins zu handeln und diese Dokumentation zu gewährleisten. Eine Verpflichtung existiert nicht, ebensowenig eine Anweisung des Vorstandes. Es handelt sich also um eine rein freiwillige ehrenamtliche Tätigkeit, die nach den Worten ausgerechnet von Markus Lang durchaus auch in minderer Qualität durchgeführt werden darf. Entscheidend ist jedoch etwas anderes: seit einigen Wochen wird die Programmsicherung über den Livestream abgewickelt. Benjamin Gürkan schneidet das Programm mit und sichert somit die Lizenzauflage. Dies war auch offen kommuniziert.

Markus Lang trägt hier ohnehin bewußt eine ihm bekannte wahrheitswidrige Behauptung vor. Zwei Tage vor dieser Vorstandssitzung tagte der Programmrat. An dieser Sitzung nahm Lang als Vorstandsmitglied teil. Das Protokoll dieser Programmratssitzung hält hierzu fest: "Die Videodokumentation wird von Benjamin Gürkan mittels MP3 gewährleistet." Hiermit wid deutlich, daß und wie Lang an einem ihm genehmen Ausschluß arbeitet, indem er Fakten einführt, von denen er selbst weiß, daß sie falsch sind. Diese Methode zieht sich jedoch durch das gesamte Ausschlußverfahren.

Niko Martin beschwert sich an dieser Stelle zurecht über Langs tendenziöse Ausführungen und erhält Unterstützung von Benjamin Gürkan, der klarstellt, daß dies sogar in einem vereinsöffentlichen Protokoll auch so festgehalten worden sei. Daher ist der erhobene Vorwurf der Lizenzgefährdung nicht nur absurd, sondern auch wissentlich falsch dargestellt. Markus Lang bekräftigt seine Uneinsichtigkeit mit dem Wort: "Trotzdem!" Obwohl sein Argument baden gegangen ist, hält er unbeirrt daran fest. Bei derartiger Halsstarrigkeit ist jede Verteidigung zwecklos.

Doch Lang gibt nicht auf. Er verweist darauf, daß das Programmschema vollkommen durcheinander geraten sei, weil es derzeit keinen Radiowecker gibt. Er wird darauf hingewiesen, dies sei Sache des Programmrats. Ausgerechnet Markus Lang, der beim ausgesprochenen Sendeverbot gegen Walter Kuhl (Januar 2007) litaneiartig die Hoheit des Programmrats beschwört, sagt hier: der Vorstand muß alles an sich ziehen, weder Programmrat noch Vermittlungsausschuß sind hier noch zuständig. Bemerkenswert ist jedoch, daß, es ausgerechnet der Programmrat war, der zwei Tage zuvor zur Sicherung des Programms der Radiowecker-Redaktion den Sendeplatz entzogen hat, ohne sich um das damit von ihm zu verantwortende Chaos zu kümmern. Eigentlich müßte sich Markus Lang als Sprecher der Lokalredaktion nach seiner eigenen Logik gleich selbst anklagen.

Der Rest des Antrags wird nicht verlesen und hätte in einem wahrheitsgemäßen Protokoll auch nicht aufgenommen werden dürfen. Statt dessen kürzt Lang ab und gesteht sogar zu, daß die Sendelizenz doch nicht gefährdet war. Eigentlich hätte er den Antrag mangels Masse jetzt in den Papierkorb werfen müssen, aber das geht ja nicht.

Diese und viele weitere Vorfälle in der Vergangenheit

Jetzt kommt auch noch eine Pauschalanklage zum Tragen, gegen die überhaupt keine Verteidigung möglich ist und die deshalb auch nicht im Antrag hätte benannt werden dürfen.

lassen für uns nur den Schluss zu, dass die bei den o.g. Personen den Vereinsfrieden von Radio Darmstadt und RadaR e.V. massiv gefährden und deshalb zum Schutz der anderen Mitglieder mit sofortiger Wirkung aus dem Verein auszuschließen sind. Gleichzeitig ist beiden Personen ein sofortiges Hausverbot zu erteilen. Ihr bei RadaR befindliches Eigentum ist nach vorheriger Absprache und in der Gegenwart von den Vorstandsmitgliedern Benjamin Gürkan und Stefan Egerlandt aus dem Sendehaus zu entfernen. Weiterhin erlischt Ihre Zugangsberechtigung und auch die Zugangsberechtigung von jedem durch die bei den genannten Personen vertretenen Vereins.

Die vom Vereinsausschluss betroffenen Personen haben auf der nächsten Mitgliederversammlung das Recht auf Widerspruch gegen die Entscheidung des Vorstands.

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ENDE ERGÄNZUNGSANTRAG VON MARKUS LANG

 

Das von Stefan Egerlandt nicht nur an dieser Stelle tendenziös geführte Protokoll wird einige Wochen später dazu führen, daß der mit der Vertretung des Trägervereins beauftragte Rechtsanwalt Passagen aus diesem Protokoll gegen Katharina Mann und Norbert Büchner verwendet, obwohl der darin geschilderte Inhalt objektiv falsch ist. Es handelt sich hierbei um die Passage zu der Videodokumentation. Offensichtlich hat Susanne Schuckmann als Verbindungsfrau zum Rechtsanwalt des Vereins diesen nicht darauf hingewiesen, daß das hier vorliegende Protokoll – gelinde gesagt – wertlos ist.

 

Protokoll IV: Weiterer Sitzungsverlauf

Marc W. ergreift das Wort, wird aber gleich durch Benjamin Gürkan ausgebremst, der die Suggestivfrage stellt, ob die Musikredaktion dem Antrag zustimmt.

Die Musikredaktion stimmt dem Ergänzungsantrag zu. Marc W. führt aus: Dadurch, dass Gerhard Schönberger seine Sendungen niedergelegt hat, muss nun die Musikredaktion diese bestreiten.

Welche Relevanz diese Aussage für das Ausschlußverfahren hat, bleibt sein Geheimnis. Nicht ganz zufällig wird die Musikredaktion ein Jahr später eine Lex Schönberger [9] verabschieden. Gerade weil Schönberger einen großen Teil des Sendeplatzvolumens der Redaktion abdeckt, zeigt sich diese dann verwundbar, wenn er einmal ausfällt. Im Sommer 2006 hat er Urlaub gemacht und vorgegeben, beleidigt zu sein. Im Sommer 2007 hat er aus anderen persönlichen Gründen längere Zeit pausiert. Deshalb hat die Musikredaktion beschlossen, daß jeder Redakteur und jede Redakteurin nur noch maximal vier Stunden Sendezeit im Monat erhält. Das Problem besteht demnach unabhängig vom aktuellen Konflikt und wird hier erstmals virulent. Anstatt sich zu fragen, was die Strukturen der Musikredaktion damit zu tun haben, wird die Verantwortung externalisiert; auf einmal sind Katharina Mann und Norbert Büchner für die übermäßige Abhängigkeit der Redaktion von Schönberger verantwortlich. Schönberger hingegen kann hier pokern, denn er weiß um die Abhängigkeit der Redaktion von seinem Engagement.

An dieser Stelle betritt das Vereinsmitglied erneut den Raum, das sein Speicherkarten-Aufnahmegerät erhalten oder loswerden will. Er wird vom Sitzungsleiter Gürkan ungnädig beschieden: Wir haben jetzt eine wichtige Sitzung. Das Mitglied erwidert, er habe heute nachmittag schon angerufen, und er hat keine Lust, sich weiter abspeisen zu lassen.

Benjamin Gürkan stimmt dem Ergänzungsantrag zu und fügt hinzu: Er findet die Arbeit von Norbert Büchner und Katharina Mann wichtig, aber die Stimmung des Vereines wird von Katharina Mann und Norbert Büchner sehr gedrückt. Er bezieht sich auf seine Umfrage bei den Sendenden, die von der Stimmung im Verein handelte. Viele fühlen sich durch die Beiden eingeschüchtert, engagieren sich nicht oder sind sogar dabei auszutreten.

Eigentlich handelt es sich bei dieser Umfrage um einen Validierungstest für eine noch bevorstehende Umfrage unter der Mitgliedschaft. Es scheint, als habe Gürkan seine Erhebung dazu genutzt, unter dem Mantel der Vertraulichkeit Informationen zu sammeln, um sie gezielt für seine Vereinspolitik zu nutzen. Dies wird heute abend deutlich. Dieser Eindruck der gezielten Suche nach belastendem Material wurde mir von einzelnen durch Benjamin Gürkan interviewten Männern und Frauen eindeutig bestätigt. Auf der Vorstandssitzung am 29. November 2006 wird Gürkan eine solche vertrauliche Mitteilung gezielt gegen ein anwesendes Vereinsmitglied benutzen. Zudem sind die Ergebnisse dieser angeblichen Umfrage keinem Vereinsmitglied zugänglich; auch die Kriterien und die Art und Weise der Datenerhebung sind vollkommen untransparent. Eine derartige Umfrage hat nicht nur wissenschaftlich, sondern auch vereinspolitisch absolut keinen Wert. Aber sie läßt sich, weil nicht hinterfragbar, für jedes beliebige Argument heranziehen.

Die folgende Passage wurde nachträglich nachgebessert. Auf der Sitzung hat Gürkan auf das pseudowissenschaftliche Geschwafel verzichtet und tatsächlich etwas anderes gesagt als hier steht. Dies ist so offensichtlich, daß es dem Verfasser dieser Dokumentation trotz urlaubsbedingter Abwesenheit möglich war, an dieser Stelle eine zweite klare nachträgliche Bearbeitung zu erkennen. Wir ersehen daran die tendenziöse und manipulative Protokollführung.

Eine genauere Auswertung der Analyse wird diesen sehr klaren Trend faktisch belegen. Auch Interviewereffekte oder Effekte der empirischen Sozialforschung sind diesbezüglich fast auszuschliessen. Trotz stichprobenartiger Selektierung, haben eine sehr große Mehrheit (schätzungsweise 80%) aller 28 Befragten als Hauptfaktor für die schlechte und/oder bedrückende, destruktive Stimmung im Verein Katharina Mann und Norbert Büchner genannt. Frau Mann sogar am häufigsten von allen.

Tatsächlich sagt Gürkan, er habe eine qualitative Befragung gemacht von etwa dreißig Personen quer durch alle Redaktionen. Natürlich könne man oder frau ihm Beeinflussung unterstellen, aber dem sei nicht so. Katharina Mann und Norbert Büchner seien proportional extrem häufig genannt worden. Die Stimmung im Verein werde auf einer Skala von 1 (sehr schlecht) bis 10 (sehr gut) auf etwa 2–4 eingeschätzt. Diese Stimmung wäre nicht auf die Beiden fixiert gewesen, aber eben auch auf beide. Viele Leute würden sich von beiden eingeschüchtert fühlen, ohne daß Gürkan nachhakt umfestzuhalten, was konkrete Erfahrung ist, was an der Einschätzung dran ist oder was einfach nur Wiedergabe vom gerüchteweise Hörensagen ist. Man und frau kann auch Einschüchtern durch selbstbewußtes Auftreten, und daran ist ja erst einmal nichts Schlimmes. Von einer Verantwortung für eine destruktiver Stimmung sagt Gürkan hier nichts, auch nichts von einem Hauptfaktor. All dies wurde nachträglich ergänzt.

Bestimmte Vorstandsmitglieder haben eine schützende Hand über die Beiden, das ist nachweisbar.

Das scheint aufgrund des hier gerade vorliegenden rechtswidrigen Vorgehens und der damit verbundenen Stimmungsmache auch dringend erforderlich zu sein.

Norbert Büchner und Katharina Mann führen Konflikte dysfunktional aus, z.B. Gerhard Schönberger wird persönlich angegriffen und nicht auf der sachlichen Ebene. Das was Katharina Mann und Norbert Büchner sich hier erlauben, geht nicht. Das beharrlich Schweigen und Aussitzen von Beiden löst keine Konflikte sondern schürt sie.

Gürkan erschöpft sich hierbei zuweilen in Tautologien. So sei in der wissenschaftichen Literatur nachgewiesen, daß dysfunktional ausgetragene Konflikte – und hier schweift er gleich wieder ab, meint aber, daß derartige Konflikte dysfunktional sind. Dieses Pseudogeschwätz verkennt, daß es die wissenschaftliche Literatur nicht gibt, sondern gerade im Bereich der Sozialwissenschaften und Managementtheorien gewisse Moden gepflegt werden. Er kritisiert weiterhin als dysfunktional eine Auseinandersetzung auf beziehungsebene und nimmt als Beispiel ausgerechnet den Umgang mit Gerhard Schönberger. Dieser sei nicht sachlich, sondern als Person kritisiert worden. Woher Gürkan auch immer diese Erkenntnis haben mag, sie ist falsch. Gerade Gerhard Schönberger ist ein klassisches Beispiel dafür, daß selbst vorsichtig formulierte sachliche Kritik als persönliche Beleidigung empfunden wird. Auf dieser Ebene ist keine Auseinandersetzung mehr möglich, so daß, ab einem bestimmten Zeitpunkt jede Lebensäußerung als Angriff empfunden wird. Warum dieses Beziehungs– und Verhaltensmuster jedoch Katharina Mann und Norbert Büchner anzukreiden ist, muß Gürkan begründen und nicht einfach sozialwissenschaftsblablamäßig behaupten. Abgesehen davon ist das weder ein Grund für eine Abmahnung noch gar für einen Vereinsausschluß. Hier wird offensichtlich krampfhaft Material produziert, um etwas zu legitimieren, was von vornherein feststeht.

Abgesehen davon sollte Benjamin Gürkan sich von derartigen Argumentationen fernhalten. Sie könnten auf ihn und seine dysfunktionale Art zurückfallen.

Das Protokoll führt nicht auf, daß Gürkan aussagt, von dem Ausschlußantrag gewußt zu haben, den er auch unterstützt. Das führt zu der Frage, seit wann Gürkan davon wußte und ob er Katharina Mann am 11. September, also zwei Tage vor der Sitzung, bewußt im Unklaren darüber gelassen hat, was sie auf der Vorstandssitzung tatsächlich erwarten würde. Wäre dem so, wäre das ein krasser Verstoß gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens.

Manche Vorstandsmitglieder konnten sich, insbesondere auf der Juni und Juli Sitzung des Programmrates, von Katharina Mann, ein sehr gutes Bild über ihren Willen zur Lösung von Problemen und ihren Willen zur Kommunikation mit ihren Mitmenschen und Vereinskollegen bekommen. Sie schwieg beharrlich, reagierte nicht auf Fragen anderer RedaktionssprecherInnen und zeigte keinerlei Interesse, den Konflikt mit Gerhard Schönberger irgendwie sachlich zu lösen.

Das krasse Rechtsverständnis des gewählten Weiterstädter Stadtverordneten Gürkan gibt folgendes Zitat wieder:

Der Programmrat fragt, warum habt ihr das gemacht. Schweigen. Nichts dazu. Klar, man könnte ja sagen, wir haben das Recht zu schweigen. Gut, dann haben wir aber auch das Recht, Sanktionen zu verhängen. Das unterstützt bestimmt nicht den Vereinsfrieden, wenn man schweigt.

In einer aggressiv aufgeladenen Situation ist Schweigen vielleicht gar nicht die schlechteste Vorgehensweise. Einmal abgesehen davon, daß die Situation im Programmrat eher einem von Schönberger aufgeheizten Tribunal glich, ähnlich wie diese Verhandlung hier eine reine Showveranstaltung mit bereits feststehendem Ergebnis ist. Benny lügt sich hier einfach etwas in die Tasche.

Benjamin Gürkan sagt: Die Vergangenheit in diesem Sender sollte unbedingt aufgearbeitet werden,

Die folgende Passage wurde nicht vorgetragen und stellt eine nachträgliche Erfindung dar.

da so viele Konflikte nie gelöst wurden und auch der Vermittlungsauschuss bestätigt, dass in fast allen Vermittlungsfällen Katharina Mann beteiligt ist und diese Vermittlungsfälle fast nie zum Erfolg führten. Da stellt sich fast schon die Frage einer notwendigen Existenz des Vermittlungsauschusses, einerseits weil die Vermittlungsfällen sowieso fast nie abegschlossen werden und anderseites, der Vermittlungausschuss, nach Ausschluss von Katharina Mann, dem Anschein und eigenen Angaben nach arbeitslos werden würde. [10]

Marc W. berichtet: Er machte den ersten CvD und sortierte die Faxen, daraufhin kam die Reaktion von Katharina Mann unmäßig. Wenn er es nicht könne, dann solle er es lassen.

Ist ja auch etwas dran. Abgesehen davon sagt Marc W., es sei sein zweiter CvD gewesen. Der Protokollant protokolliert wieder einmal falsch.

Björn R. berichtet, das er einmal die CvD–Verteilung übernehmen sollte, dafür fragte er Walter Kuhl nach den CvD–Terminen, wobei sich Katharina Mann einfach unhöflich einmischte.

Es scheint der Tagesordnungspunkt verletzte Seelen aufgerufen worden zu sein, denn erhellend sind diese emotionalen Befindlichkeiten ohne jede kritische Selbstreflexion nicht. Sie dienen hier allein der Selbstvergewisserung, alles richtig zu machen und im Recht zu sein, obwohl objektiv klar ist, daß dieses Verfahren eine Farce darstellt. Clemens B. reagiert deshalb auch peinlich berührt; er scheint zumindest eine Ahnung davon zu haben, daß hier etwas schief läuft: "Das ist nicht fair."

Clemens B. möchte keine weiteren Anekdoten mehr hören, da es ohnehin nichts zur Klärung in diesem Konflikt beitrage. Björn R. bedauert es, das Katharina Mann und Norbert Büchner nicht anwesend sind um eine Klärung in diesem Fall zu bekommen.

Als Halbjurist (so Gürkan) müßte Björn R. eigentlich wissen, daß dieses unverschuldete Nichterscheinen das ganze Verfahren rechtsunwirksam macht. Aber soweit reicht sein Rechtsverstand dann doch nicht. Clemens B. hingegen hält sein Ideal aufrecht, wonach er sich nicht auch falsch verhalten muß, nur weil andere sich (seiner Meinung nach) falsch verhalten. Er verläßt an diesem Punkt die Sitzung.

Screenshot der Webseite www.dejure.org
Europäische Menschenrechtskonvention

Benjamin Gürkan sieht die Problematik, daß es notwendig sei, anderen Leuten ein faires Verfahren zu geben. Alsdann fährt er fort, die Gerüchteküche als Wahrheit zu präsentieren und zu behaupten, daß Katharina Mann schon einmal kurz vor dem Ausschluß aus dem Verein stand. Das ist richtig. Was er jedoch aus seiner Gerüchteküche nicht zitiert, ist, daß auch das damalige Verfahren im Jahr 2003 weder den Grundsätzen eines fairen Verfahrens entsprochen hatte noch die "Anklage" Substanz besaß. Nach einem halbjährigen Kampf um die Aufklärung des tatsächlichen Sachverhalts mußten die drei Vorstandsmitglieder Günter Mergel, Manfred H. und Tatjana J. die ohne Anhörung der Betroffenen ausgesprochene Abmahnung als unbegründet zurückziehen. Susanne Schuckmann hat offensichtlich im Zusammenhang mit dem jetzigen Ausschlußverfahren erfolglos versucht, den damals angeblich Geschädigten zu einer nachträglichen Änderung seiner Aussage zu bewegen. Dies vertraute der von Schuckmann Angesprochene einem anderen Vorstandsmitglied an. Hier werden offensichtlich Intrigen gesponnen und durch Gürkan verbal reproduziert.

Im Auftrag des damaligen Vorstands von RadaR e.V. teilt der Büroangestellte des Vereins Katharina Mann am 28. Oktober 2003 Folgendes mit:

Die gegen Sie mit Schreiben vom 18.08.2003 erteilte Abmahnung

Sehr geehrte Frau Mann,

die mit Schreiben vom 19.08.2003 ergangene Abmahnung – Zerbrechen einer Vorproduktions–MD eines anderen Vereinsmitglieds – wird hiermit zurückgenommen. Da die getrennte Anhörung von Farshad P. und Ihnen am 08.09.2003 zwei gleichermaßen in sich glaubwürdige Aussagen ergab, ließ sich der der Abmahnung zugrunde liegende Sachverhalt nicht klären; der in der Abmahnung vorgetragene Schuldvorwurf konnte nicht bestätigt werden. Die ergangene Abmahnung mußte zurückgenommen werden.

Wir bedauern unsere vorangegangene Entscheidung.

Die Abmahnung wird daher auf Grundlage geltender Datenschutzrichtlinien aus Ihrer Mitgliederakte entfernt.

Wir bitten Sie, das Schreiben vom 24.08.2003 als gegenstandslos zu betrachten.

Gürkan gibt das gesammelte Halbwissen weiterhin so wieder, als habe ich den damals bevorstehenden Vereinsausschluß vereitelt. Das ist richtig und falsch. Denn nicht nur ich, sondern auch andere von diesem Vorgang empörte Einzelpersonen und Redaktionen haben dafür gesorgt, daß der damalige Vorstand sich wenigstens nachträglich an das geltende Recht hält. Dies brachte mir eine derart lächerliche fristlose Kündigung meines Arbeitsverhältnisses ein, daß der Anfang April 2004 neu gewählte Vorstand als erste Amtsmaßnahme diese fristlose Kündigung als vollkommen unbegründet zurückzog. Das weiß Gürkan nicht und deshalb gibt er hier das interessegeleitete Halbwissen seiner Einflüsterer zum Besten. Das wisse er aus drei unterschiedlichen Quellen, die ihm merkwürdigerweise alle das gleiche erzählt haben. Soll ich raten, wer die Quellen sind? Das ist nicht schwer. Und dan handelt es sich nicht um unterschiedliche Quellen, sondern um ein und dieselbe Quellenlage, die von mehreren Personen aus demselben Lager bewußt und falsch verbreitet wird. Da Gürkan auf der Vorstandssitzung keine Namen nennt, ist diese Information absolut wertlos und würde in einem fairen Verfahren nicht einmal Eingang finden.

Alsdann bittet Benjamin Gürkan Marcus B. herein, der auch noch eine Anekdote aus vergangenen Tagen erzählen soll. Hierbei geht es um einen sechs Jahre alten Konflikt innerhalb der Unterhaltungsredaktion. Wie Marcus B. mir nachträglich berichtete, war er heilfroh, daß es dazu nicht kam. Es zeigt jedoch, daß Gürkan &Co. krampfhaft jeden Strohhalm umgedreht haben, um auf Gerüchtebasis ihre "Anklage" untermauern zu können. Selbstverständlich hätten auch in diesem Fall Katharina Mann und Norbert Büchner nicht die geringste Chance gehabt, sich angemessen zu verteidigen. Es ist eben bequem, in Abwesenheit einer wirkungsvollen Verteidigung durchbrettern zu können.

Dem Vorstandsmitglied Niko Martin wird die Sache nun wirklich zu bunt und besteht auf der Anwesenheit der Betroffenen. Gürkan erwidert, nein, wir müssen jetzt Nägel mit Köpfen machen. Diese Eile ist nicht nur verdächtig, sie ist symptomatisch für ein Verfahren, in dem die "Angeklagten" von vornherein keine Chance haben und auch nicht haben sollen.

Niko Martin ist erzührnt über die Haltung aller, da er alles für den HPRG machen würde und die restlichen Vorstandsmitglieder andere Probleme behandeln obwohl es wichtigeres gäbe.

Niko Martin zeigt sich betroffen. Ein offener verbaler Schlagabtausch zwischen Benjamin Gürkan und Niko Martin findet statt.

Niko Martin spricht dabei offen an, worum es offensichtlich wirklich geht, nämlich um die Honorarjobs von Katharina Mann und Norbert Büchner: Wollt ihr Jobs haben? Der Verdacht liegt insofern nahe, als Ende September Vorstandsfrau Susanne Schuckmann sich als potentielle "Equal-Trainerin" ins Gespräch gebracht hat. [11]

Benjamin Gürkan fällt Niko Martin lautstark ins Wort und schreit herum: Es sei nachweisbar, daß viele Leute wegen Katharina Mann und Norbert Büchner keinen Bock hätten, etwas für den Verein zu tun. Er könne mehr als zehn Personen hier auffahren. Wenn die beiden nicht da wären, würden seine zehn oder mehr Personen sich für diesen Verein engagieren. Nach dem Vereinsausschluß warten wir bis heute nicht nur auf die Namen dieser zehn oder mehr Personen, sondern auch auf deren Taten. Vielmehr muß sich der Vorstand Mitte 2007 eingestehen, daß das Engagement der Mitglieder nicht gewachsen, sondern eher sogar noch zurückgegangen ist. Gürkan verkündet viel "Nachweisbares", aber er bleibt den Beweis schuldig. Die Fakten beweisen das Gegenteil.

Niko Martin fordert die Umsetzung des Vorstandsbeschlusses vom 9. August 2006 ein, der eindeutig besagt, daß mit Katharina Mann und Norbert Büchner geredet werden soll, damit diese ihre "Abmahnungen" zurückziehen. Gürkan: "Es wurde genug geredet." Ja, hinter verschlossenen Türen und ohne die Betroffenen. Niko wirft Benny vor, meine Abwesenheit schamlos auszunutzen, worauf dieser erwidert, dann würde das länger dauern und zu keinem Ergebnis führen. Da kann etwas Wahres dran sein, denn ich lasse mich durch Argumente, nicht aber durch leere Behauptungen überzeugen. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung mit Niko Martin gibt Benjamin Gürkan einen wahren Grund für den Rausschmiß zu erkennen: die fügen sich einfach nicht.

Benjamin Gürkan gibt nochmal unter deutlicher Betonung zu verstehen, das beide Betroffenen Personen eigentlich vernünftige Arbeit leisten könnten, wenn sie nicht ständig solch ein destruktives Sozialverhaltenzeigen zeigen würden,

Marc W. und Björn R. mischen sich ein und verweisen auf die drohende Klage, die ihnen die Lebensgrundlage entziehen würde. Katharina Mann und Norbert Büchner hätten ja die Gelegenheit gehabt, heute abend hier zu erschienen. Der berechtigte Grund des Urlaubs wird einfach weggewischt und Markus Lang setzt noch einen drauf und vermeldet, sie hätten sich auch schriftlich äußern können. Das ist schwierig, weil Benjamin Gürkan sich geweigert hat, Katharina Mann seinen ohnehin nicht ernst gemeinten Entschließungsantrag zukommen zu lassen. Hier dreht sich die Diskussion nicht nur im Kreis, sie dient vor allem der Selbstvergewisserung, im Recht zu sein. Im Grunde genommen handelt es sich um aufgeplustertes Nichts.

Niko verweist darauf, daß Katharina und Nobby in zwei Wochen wieder anwesend sein können. Frage Marc W.: Kannst du uns garantieren, daß die Angelegenheit dann vom Tisch ist? Niko Martin: Hundertprozentig nicht. Großes Aha. Aber, so sagt Niko weiter, ich kann euch garantieren, eure Anwaltskosten zu übernehmen. Eine solche Aussage hätte im Protokoll festgehalten werden müssen. Weiterhin sagt er, er könne hier ja ohnehin sagen, was er wolle, weil die Entscheidung ohnehin feststehe. Antwort Gürkan: Richtig. Ist ja auch klar. In einem Verfahren, daß ohne "Angeklagte" durchgeführt wird, ist eine Entscheidung schon längst gefallen. Ein derartiges Verfahren, in dem selbst die elementaren Rechte außer Kraft gesetzt sind, nennt man und frau einen Schauprozeß.

Niko Martin: Und warum redet man nicht mit den beiden?

Menschenrechtler Gerhard Schönberger: "Ach, du liebe Zeit!"

er gibt als Beispiel eine vergangene Vorstandssitzung, bei der Stefan Egerlandt und Katharina Mann und Norbert Büchner eingeladen waren, da es einige Differenzen zwischen ihnen gab. Anstelle sich vernünftig zu verhalten, wie es alle weiteren Beteidigten taten, verließ sie damals wutentbrannt den Sitzungsraum und distanzierte sich somit vom Gespräch.

Das ist natürlich verwerflich, vor allem dann, wenn von konkreten Gründen abstrahiert wird. Niko Martin fragt noch einmal: hat man die Angeklagten gehört? Antwort, wahrscheinlich Markus Lang: muß man nicht. Danke, das genügt. Rechtsfreier Raum Radio Darmstadt.

Benjamin Gürkan sagt aus, das für ihn die Faktenlage klar wäre und es bewusst kein Gespräch mit beiden gegeben hätte, weil diese sich für ein Gespräch verweigern.

Das ist wieder einmal eine Behauptung, und diese Behauptung ist an dieser Stelle nicht ausgesprochen worden. Vielmehr sagt Gürkan: es habe bewußt kein Gespräch gegeben, weil es nicht nötig sei. Das Protokoll ist hier nicht einmal ungenau, es ist falsch. Auch die beiden folgenden Sätze wurden in der Sitzung nicht vorgetragen, entsprechen jedoch einer Standardlitanei von Benjamin Gürkan.

Verschiedene Möglichkeiten wurden jedoch versucht um mit ihnen ein Gespräch zu erzielen. Unter anderem versuchte Benjamin Gürkan Katharinna Mann für ein kurzes Gespräch zu gewinnen, worauf er unter Anwesenheit von Niko Martin, Walter Kuhl und Stefan Egerlandt eine sehr strenge und weniger angemessene Abweisung erhielt.

Vielleicht wäre an dieser Stelle anzumerken, daß zu diesem Zeitpunkt Katharina Mann schon seit den frühen Morgenstunden etwa 10 Stunden für den Sender ehrenamtlich unterwegs war und nach Hause wollte. Gürkan spricht sie zwischen Tür und Angel an und sie erwidert, daß sie jetzt nach Hause gehen will und das Gespräch sicher auch später geführt werden kann. Der Ton ergibt sich aus den Umständen; Katharina wollte nicht noch ein weitere Stunde im Sender verbringen müssen. Angesichts des Tonfalls, den Gürkan häufig und auch auf der heutigen Sitzung zelebriert, wäre selbst die von Gürkan behauptete strenge Abweisung absolut harmlos und schon gar keinen Protokolleintrag wert. Hier spricht die beleidigte Leberwurst, die nicht genügend Aufmerksamkeit erhalten hat und jetzt einfach beleidigt ist. Daß Gürkans Beleidigtsein ein Ausschlußargument ist, zeigt den wahren Charakter dieses Ausschlußverfahrens sehr gut auf.

Während sich die Vorstandsmehrheit darüber austauscht, wie denn nun der Ausschlußantrag zu formulieren ist, verläßt Marcus B., der als Olle-Kamellenerzähler nicht mehr benötigt wurde, den Raum. Die Öffentlichkeit wird wieder zugelassen, es wird ihr jedoch nicht gesagt.

 

Protokoll V: Ausschlußantrag und Beschluß

Endgültiger Ausschlussantrag:

Es ist wichtig festzuhalten, daß dieser endgültige Ausschlußantrag der endgültige ist. Denn der hier beschlossene Text findet sich im Protokoll in einer verschlimmbesserten Form wieder. Gürkan und Co. überlegen zunächst, die Gründe für den Ausschluß nachträglich zusammenzutragen und dem Protokoll anzuhängen, und jetzt einfach den Ausschluß zu beschließen. Es soll dann alles hineingepackt werden, was auf der heutigen Sitzung eingebracht wurde. Damit ist Niko Martin ganz und gar nicht einverstanden: er will jetzt die Begründung hören. An der Antragsabfassung ist neben den Vorstandsmitgliedern Benjamin Gürkan, Stefan Egerlandt, Susanne Schuckmann und Markus Lang auch der Musikredaktionssprecher Marc W. beteiligt. Hier sitzen Ankläger, Zeugen und Richter am selben Tisch und verfertigen das Urteil.

Benjamin Gürkan windet sich, weil er ein Problem hat: je stichhaltiger oder nicht stichhaltiger der Antrag ist, desto eher ist er anfechtbar. Das sagt er auch so. Das heißt, je unkonkreter, desto besser. Protokolliert wird folgender Text:

Durch die Einschüchterungen und Bedrohungen von Vereinsmitgliedern durch die Personen Katharina Mann und Norbert Büchner, sowie allen vorangegangen Anschuldigungen und Beweise aus und in diesem Protokoll, ist der Vereinsfrieden bei RadaR e.V. massivst gestört.

Deshalb erfolgt Antrag auf Ausschluss der Mitglieder Katharina Mann und Norbert Büchner aus dem Verein RadaR e.V., sowie die Verhängung eines sofortigen Hausverbots für beide Personen.

Diese und viele weitere Vorfälle in der Vergangenheit lassen für uns nur den Schluss zu, dass die beiden o.g. Personen den Vereinsfrieden von Radio Darmstadt und RadaR e.V. massiv gefährden und deshalb zum Schutz der anderen Mitglieder mit sofortiger Wirkung aus dem Verein auszuschließen sind. Gleichzeitig ist beiden Personen ein sofortiges Hausverbot zu erteilen. Ihr bei RadaR befindliches Eigentum ist nach vorheriger Absprache und in der Gegenwart von den Vorstandsmitgliedern Benjamin Gürkan und Stefan Egerlandt aus dem Sendehaus zu entfernen. Weiterhin erlischt ihre Zugangsberechtigung.

Dieser Text kam dem Ende September aus dem Urlaub zurückkehrenden damaligen Vorstandsmitglied Walter Kuhl sehr merkwürdig vor. Wie können Anschuldigungen und Beweise aus und in diesem Protokoll verabschiedet werden, wenn das Protokoll noch gar nicht geschrieben ist? Richtig formuliert, hätte von den Anschuldigungen und Beweisen gesprochen werden müssen, die auf der heutigen Vorstandssitzung präsentiert wurden. Somit kann diese Stelle auch unabhängig von den Notizen Niko Martins als dritter Beleg für nachträgliche Veränderung des Protokolls angesehen werden. Tatsächlich lautet der vom Protokollanten Stefan Egerlandt auf der Vorstandssitzung vorgelesene Ausschlußantrag jedoch:

 

Auszug aus der Satzung von RadaR e.V.
Bewußt gegen die Satzung verstoßen

Durch die Einschüchterungen und Bedrohungen von Vereinsmitgliedern durch die Personen Katharina Mann und Norbert Büchner ist der Vereinsfrieden bei RadaR e.V. massivst gestört.

Deshalb erfolgt Antrag auf Ausschluss der Mitglieder Katharina Mann und Norbert Büchner aus dem Verein RadaR e.V., sowie die Verhängung eines sofortigen Hausverbots für beide Personen.

Diese und viele weitere Vorfälle in der Vergangenheit lassen für uns nur den Schluss zu, dass die beiden o.g. Personen den Vereinsfrieden von Radio Darmstadt und RadaR e.V. massiv gefährden und deshalb zum Schutz der anderen Mitglieder mit sofortiger Wirkung aus dem Verein auszuschließen sind. Gleichzeitig ist beiden Mitgliedern ein sofortiges Hausverbot zu erteilen. Ihr bei RadaR befindliches Eigentum ist nach vorheriger Absprache und in der Gegenwart von den Vorstandsmitgliedern Benjamin Gürkan und Stefan Egerlandt aus dem Sendehaus zu entfernen. Weiterhin erlischt ihre Zugangsberechtigung.

Die vom Vereinsausschluß betroffenen Personen haben auf der nächsten Mitgliederversammlung das Recht auf Widerspruch gegen die Entscheidung des Vorstands.

 

Die Abstimmung über diesen Antrag ergibt vier Ja–Stimmen (Gürkan, Egerlandt, Schuckmann und Lang) sowie eine Nein–Stimme (Niko Martin). Es gibt nur diese eine Abstimmung. Wie wir noch sehen werden, werden im Protokoll zwei Abstimmungen angeführt. Offensichtlich hat jemand im Vereinsrecht nachgeschlagen und nachgelesen, daß Sammelausschlüsse rechtswidrig sind. Daher wurde auch hier das Protokoll den Bedürfnissen der Vorstandsmehrheit entsprechend nachgebessert.

 

Protokoll VI: Nachträgliche Einfügung

Der nachfolgende Text ist eine reine Erfindung des Protokollanten. Es ist kaum anzunehmen, daß dieser Text alleine seiner Feder entsprungen ist. Wieviele andere Vorstandsmitglieder daran mitgewirkt haben, das Protokoll in Abwesenheit der Vorstandsmitglieder Niko Martin, Simon Hülsbömer und Walter Kuhl nachzubessern, ergibt sich leider nicht aus dem Protokoll selbst.

Hinweise zum Ausschlussverfahren:

Das Ausschlussverfahren ist in §4 Ziffer 4 geregelt. Hier der Auszug aus der Satzung:

"Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann er durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden (Ausschlussverfahren). Dem Mitglied muß vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Hier steht das Versäumnis der Vorstandsmehrheit sogar ausdrücklich formuliert!

Gegen den Ausschließungsbeschluß kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Ausschlusses Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. "

Aufgrund der Dringlichkeit (in Schwebe stehende Androhung auf Unterlassungsklage nach dem 20.9.06) und der mehrmaligen Aufforderung Stellung zu nehmen seit dem 9. August 2006,

Eine derartige Aufforderung erging nicht. Dies ist reine Fiktion für das Protokoll und eine eventuelle rechtliche Auseinandersetzung.

sowie einer nicht angenommen Einladung zur heutigen Vorstandssitzung,

Auch hier liegt grobe Faktenverdrehung vor. So hat die per E–Mail ergangene Einladung zu dieser Vorstandssitzung Norbert Büchner nicht erreicht, da er in seinem Urlaubsdomizil keinen Internetanschluß besaß. Auch sonst ist diese Aussage aufgrund des vorrangigen Urlaubs schlicht ein Märchen. Katharina Mann hatte in ihrer Antwort auf Benjamin Gürkans E–Mail klargestellt, daß sie zum angegebenen Zeitpunkt nicht in Darmstadt sei. Dies ist eine rechtlich ausreichende Entschuldigung für die Abwesenheit.

Zum Schriftwechsel zwischen Benjamin Gürkan und Katharina Mann.

kann das Recht auf Stellungnahme vor Beschlussfassung nicht gewährleistet und anerkannt werden. In solch besonderen Situation, hat der Vorstand des Vereins, das Gemeinwohl des Vereins immer über das Eigenwohl einzelner Mitglieder zu stellen, und den Schutz von der Mehrheit der Mitgliedern, Verein und Sender zu gewährleisten. Dieser Fall ist hier gegeben.

Die Diktion des vorangegangenen Absatzes läßt als Co–Autor dieser Protokollnachbesserung Benjamin Gürkan als sehr wahrscheinlich erscheinen, der auch in der Sitzung (hier nicht aufgeführt) eine derartige Bemerkung gemacht hatte.

Sollte der Ausschlussbeschluss wegen nicht gewährleisteter Stellungnahme ungültig werden, so bleiben sämtliche anderen Teile wie Hausverbot, Rückgabe sämtlichen Vereins-Eigentums und Rückholung des Eigentums der Auszuschliessenden aus dem Sender von der Ungültigkeit unberührt. Sollte eine rechtsstaatliche Instanz die Ungültigkeit feststellten, stellt der Vorstand hiermit auf der nächsten Mitgliederversammlung den Antrag, Katharina Mann und Norbert Büchner, wegen vereinschädigendem Verhalten und Verstoss gegen die Ziele und Interessen des Vereins, aus dem Verein RadaR e.V. auszuschliessen.

Deutlicher kann man und frau das nicht formulieren: Selbst dann, wenn eine rechtsstaatliche Instanz – und hiermit wird zugegeben, daß am heutigen Abend keine rechtsstaatliche Instanz getagt hat – den Ausschluß kassieren sollte, werde man und frau dagegen verstoßen und die Mitgliederversammlung anrufen, obwohl das korrekte Prozedere für einen Ausschluß anfangs dieser Hinweise deutlich beschrieben wurde. Man und frau werde sich demnach nicht an die Satzung halten. Es ist schön, dieses Unrechtsverständnis schriftlich formuliert zu erhalten, auch wenn den Vereinsmitgliedern dieser präventive Rechtsbruch mangels öffentlich zugänglichem Protokoll dieses Rechtsverständnis vorenthalten bleibt. Aber das kann diese Veröffentlichung ja ändern.

 

Beschluss über Ausschluss von Katharina Mann: 4 Ja | 1 Nein

Beschluss über Ausschluss von Norbert Büchner: 4 Ja | 1 Nein

 


 

Der weitere Fortgang des Ausschlußverfahrens

Benjamin Gürkan teilte Katharina Mann am 14. September 2006 per E–Mail den Ausschluß mit. Auf das hierin gegebene "Versprechen" einer detaillierten Begründung bleiben sowohl Gürkan wie überhaupt der gesamte Vorstand schuldig. Er schreibt:

Sehr geehrte Frau Mann,

im Namen des Vorstands teile ich Ihnen folgenden Beschluss mit:
Der Vorstand hat in seiner gestrigen Sitzung (13.9.06) Ihren Ausschluss wegen vereinsschädigendem Verhalten und dem schweren Verstoss gegen die Ziele und Interessen des Vereins, aus dem Verein RadaR e.V. beschlossen. Der Ausschluss geht einher mit einem Hausverbot und einer sofortigen Sperrung Ihrer Zugangskarten. Die detaillierten Begründungen zum Ausschluss aus dem Verein erhalten sie mit dem Vorstandsprotokoll, dass Ihn zusammen mit dem Ausschlussschreiben, per Post zugestellt wird. Sie haben das Recht nach Terminabsprache mit mir oder Herrn Egerlandt und in unserem Beisein die Vereinsräume von RadaR e.V. zu betreten und Ihre persönlichen Sachen abzuholen. Diese Abholung darf AUSSCHLIESSLICH NUR im Beisein von mir oder Herrn Egerlandt erfolgen! Andere Vorstandsmitglieder sind von dem Beschluss der Abholung ausgenommen, da wir die Verantwortlichen für Studio + Technik und somit auch für die Senderäume verantwortlich sind.

Sie haben laut Satzung §4 Absatz 4 das Recht gegen den Ausschließungsbeschluss innerhalb einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Mitteilung des Ausschlusses Widerspruch einzulegen. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. (Fr. 3.11.06)

Diese E–Mail dient nur der Information.

Ihr Arbeitsverhältnis im Bezug auf Equal ruht bis zur nächsten Vorstandssitzung.
Der Vorstand prüft in dieser Zeit ob eine Auflösung des Vertrags möglich ist.

Freundliche Grüße

Benjamin Gürkan

Katharina Mann und Norbert Büchner legten fristgerecht Widerspruch gegen den Ausschluß ein. Die von Gürkan versprochene schriftliche Mitteilung über den Ausschluß wurde nicht versandt. Auf der Mitgliederversammlung am 3. November 2007 wurden Norbert Büchner daher erstmalig die Gründe für den Ausschluß mitgeteilt. Katharina Mann war zunächst aufgrund einer von Ralf D. erwirkten Verfügung daran gehindert, auf der Mitgliederversammlung zu erscheinen; sie durfte erst zu einem Zeitpunkt teilnehmen, als die Gründe schon benannt worden waren. Somit weiß Katharina Mann bis heute nicht, weshalb sie ausgeschlossen wurde. Beide reichten Klage vor dem Amtsgericht Darmstadt ein. Im Februar 2007 konferierte das Vorstandsmitglied Susanne Schuckmann mit dem Rechtsvertreter des Trägervereins von Radio Darmstadt. Beide kamen – fünf Monate nach der Ausschlußsitzung! – zu dem von Niko Martin schon auf der Sitzung vorgebrachten Schluß, daß ein Erfolg der beiden Klagen sehr wahrscheinlich sei. Um die Verfahrenskosten in Grenzen zu halten, zog der Verein den Ausschluß formal mit der Begründung eines Formfehlers zurück. Schuckmann & Co. betrieben gleichzeitig ein neues Ausschlußverfahren, das nicht ganz so ausschweifend, aber ähnlich dubios durchgezogen wurde. Norbert Büchner wurde in Abwesenheit am 28. Februar 2007, Katharina Mann ebenfalls in Abwesenheit am 14. März 2007 erneut ausgeschlossen. Um die mögliche Fehlerrate zu reduzieren, enthielt der zugesandte Beschluß keine konkrete Begründung für den Ausschluß. Demnach ist vorauszusehen, daß der Verein auch hier das Ausschlußverfahren verlieren wird, sollte es angestrengt werden. Dies ist Schuckmann & Co, relativ egal, weil es ja schließlich nicht ihr Geld ist, was sie hierfür ausgeben.

 

ANMERKUNGEN

 

[1]   Name geändert.

[2]   Name geändert.

[3]   Eine Rekonstruktion der Ereignisse wird auf einer eigenen Seite versucht.

[4]   Name geändert.

[5]   Rechtschreibung des Originals.

[6]   Die Vorstandsmitglieder Niko Martin und Walter Kuhl äußerten einige nicht unerhebliche Bedenken zum Fragebogen und seines Erkenntnisinteresses. Einzelne von Gürkan Befragte äußerten übereinstimmend ihren Eindruck, daß mit dieser Umfrage gezielt die Nervpersonen im Sender bestimmt werden sollten, um sie abzuservieren. Es handelte sich eindeutig nicht um eine Erhebung, die dem internen Diskurs dienen sollte, sondern um eine, die störende Elemente zu beseitigen trachtete. Nach den Ursachen und vielleicht auch Notwendigkeiten gewisser konfliktuarischer Situationen in einem Sender mit 200 sendenden Vereinsmitgliedern wurde nicht gefragt.

[7]   Es ist gewiß kein Zufall, wenn Susanne Schuckmann im Protokoll der Vorstandssitzung vom 9. August 2006 Stefan Egerlandt mit der Bemerkung wiedergibt, es seien zwischen 50–60 Leute, die Katharina Mann "auf dem Gewissen hätte". Ob er mir die Namen dieser halben Hundertschaft auch nennen kann? Egerlandt plappert hier offensichtlich die Gerüchteküche von RadaR nach, ohne einen einzigen Beleg für diese wahrheitswidrige Aussage beibringen zu können. So wird zielgerichtet mit Stimmungsmache Politik im Sender betrieben.

[8]   Zum Wohlfühlklima des Senders gehörten 2005 und Anfang 2006 derart anzügliche Bemerkungen Gürkans, wenn er im Nachbarraum (durch eine Glasscheibe) eine ihm gefallende Frau erblickte. Für derartige Äußerungen gibt es mehrere inzwischen ehemalige Vorstandsmitglieder als Zeugen.

[9]   So Redaktionssprecher Clemens B. auf der Programmratssitzung am 13. August 2007.

[10]  Bemerkenswerterweise wurde der Vermittlungsausschuß kurz darauf von einem Vereinsmitglied angerufen, das sich von Benjamin Gürkan beleidigt und bedroht gefühlt hat. Gürkan verweigerte die Vermittlung. Quod licet Iovi non licet bovi.

[11]   Der Zeuge bzw. die Zeugin dieser Äußerung kann benannt werden.

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 16. Februar 2009 aktualisiert. Links auf andere Websites bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2007, 2009. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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