Schreiben an den Vorstand
Das Schreiben an den Vorstand

Radio Darmstadt

Schreiben von Norbert Büchner an den Vorstand von RadaR e.V. vom 26. Februar 2007

Dokumentation

 

Radio Darmstadt ist ein nichtkommerzielles Lokalradio. Sein Trägerverein wurde 1994 gegründet, um eine Alternative und Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten kommerziellen Hörfunksendern aufzubauen. Menschen und Nachrichten, die im ansonsten durchformatierten Sendebetrieb keine Chance auf Öffentlichkeit besaßen, sollten hier ihren Platz finden. Dies galt für politische Fragen, lokale Themen und musikalische Nischen. Ende 1996 erhielt der Verein für ein derartiges Programm die Sendelizenz. Zehn Jahre später läßt sich die Tendenz beschreiben, daß (lokal)politische Themen immer weniger Platz im Darmstädter Lokalradio finden, während die Musikberieselung zunimmt. Zu diesem Wandel gehört, daß Fragen der Außendarstellung ein wesentlich größeres Gewicht erhalten als das Verbreiten journalistisch abgesicherter Tatsachen. Wer diese neue journalistische Ethik nicht mitträgt, wird aus dem Verein und dem Radio hinausgedrängt. [mehr]

Diese Dokumentation geht auf die Vorgänge seit April 2006 ein. Hierbei werden nicht nur die Qualität des Programms thematisiert, sondern auch die Hintergründe und Abläufe des Wandels vom alternativen Massenmedium zum imageorientierten Berieselungsprogramm dargestellt. Der Autor dieser Dokumentation hat von Juni 1997 bis Januar 2007 bei Radio Darmstadt gesendet, bis ihn ein aus dieser Umbruchssituation zu verstehendes binnenpolitisch motiviertes Sendeverbot ereilte. Als Schatzmeister [1999 bis 2001], Vorstand für Studio und Technik [2002 bis 2004] und Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit [2004 bis 2006] kennt er die Interna wie kaum ein anderer. [mehr]

In der Dokumentation werden die Namen handelnder Personen aufgeführt. Damit werden Argumentationsstränge leichter nachvollziehbarer gemacht und Verantwortliche benannt. Zur Klarstellung: Eine Diffamierung einzelner Personen ist hiermit nicht beabsichtigt. [mehr]

 


 

Zusammenfassung

Nachdem der Vorstand des Trägervereins von Radio Darmstadt Anfang Februar die Vereinsausschlüsse gegen Katharina Mann und Norbert Büchner wieder aufgehoben hatte, weil zu erwarten war, daß er demnächst kostenträchtig vor Gericht unterliegen wird, strengte er umgehend ein neues Ausschlußverfahren an. Norbert Büchner war zur Vorstandssitzung am 28. Februar 2007 eingeladen. Er teilte dem Vorstand am 26. Februar 2007 schriftlich mit, daß er zu diesem Termin nicht teilnehmen könne und erwiderte die Anschuldigungen schriftlich. Hierbei stellt er die zum Teil diffusen, zum Teil wahrheitswidrigen Behauptungen richtig und erinnert den Vorstand daran, daß das Fünf-Punkte-Programm auch für den Vorstand gelte.

 


 

Dokumentation des Schreibens vom 26. Februar 2007

 

Einladung zur Vorstandssitzung am 28.2.2007

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund persönlicher Gründe bin ich leider verhindert, die Einladung zur Vorstandssitzung am 28.02.2007 wahrzunehmen.

Ich möchte jedoch die Gelegenheit nutzen, im Folgenden kurz Stellung zu den in der Einladung vom 09.02.2007 gemachten Vorwürfen zu nehmen.

Sie führen in Ihrem Einladungsschreiben u.a. folgendes aus:

"Insbesondere haben Sie dann mit einem Schreiben vom 07. August 2006, welches an alle Mitglieder der Musikredaktion gerichtet war, ultimativ gefordert, die Streichung Ihres Namens aus dem Protokoll der Musikredaktion vom 03.08.2006 vorzunehmen und sich für die Veröffentlichung der Passage eine Entschuldigung erbeten."

Es ist nicht richtig, dass alle Mitglieder der Musikredaktion angeschrieben wurden. Das Schreiben ging vielmehr nur einzelnen, von mir ausgewählten Mitgliedern der Redaktion zu.

Es ist richtig, dass die Aufforderung zur Streichung der Namen aus dem Protokoll mit einer Frist bis zum 20.09.2006 versehen war. Ohne eine Fristsetzung ergibt eine solche Aufforderung jedoch auch keinen Sinn.

Als nächster Schritt wurde in diesem Schreiben die Anrufung des Vermittlungsausschusses angekündigt, wie dies für die Klärung von Konflikten im Verein auch vorgesehen ist. Die Vermittlung durch den Ausschuss wurde jedoch leider durch einen übereilten und unrechtmäßigen Vereinsausschluss verhindert.

In dieser Sache habe ich zusammen mit Frau Katharina Mann jetzt den Vermittlungsausschuss erneut angerufen.

Die Androhung einer Klage ist im RadaR e.V. auch durchaus nichts Ungewöhnliches, da bereits andere Mitglieder vor uns diesen Weg beschritten haben. So hat zuletzt Torsten Aschenbrenner [1], vertreten durch Rechtsanwalt Manfred Hanesch, am 02.02.2007 dem Vereinsmitglied Walter Kuhl mit einer Klage auf Schmerzensgeld gedroht.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ich bis zum heutigen Tage keine entsprechende Klage bei Gericht eingereicht habe, obwohl die von mir gesetzte Frist bis zur Klageeinreichung unlängst fruchtlos abgelaufen ist. Mir war und ist aber immer an einer gütlichen Einigung, insbesondere mit Hilfe des Vermittlungsausschusses gelegen.

Weiter führen Sie in Ihrem Schreiben vom 09.02.2007 aus: "So haben Sie dem Vereinsmitglied Gerhard Schönberger massiv vor Zeugen damit gedroht, ihm ein Hausverbot durch den Vorstand erteilen zu lassen. Herr Schönberger hat aufgrund dieser Drohung sowie der verbalen Auseinandersetzung seine Sendetätigkeit bei RadaR eingestellt."

Auch diese Behauptung ist unrichtig. Ich habe Gerhard Schönberger nie gedroht, ihm ein Hausverbot erteilen zu lassen. Diesbezüglich glaube ich sogar nicht einmal daran, auf den Vorstand derart Einfluß nehmen zu können und die Erteilung eines Hausverbotes zum Nachteil von Herrn Schönberger erreichen zu können. Zur Aufklärung des Sachverhaltes wäre es hilfreich, wenn der Vorstand oder dessen Rechtsvertreter den bisher unsubstantiierten Vortrag konkreter ausführen würde. Es wird bisher nicht vortragen, wann und wo entsprechende Drohungen ausgesprochen worden sein sollen und wer dort als Zeuge zugegen gewesen sein soll. Dies würde mir die Stellungnahme zu der entsprechenden Behauptung sehr erleichtern.

Im Übrigen hat Herr Schönberger seine Sendetätigkeit keinesfalls eingestellt, sondern hat nach den Streitigkeiten mehrfach bei Radio Darmstadt gesendet.

Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Vorstand mit dieser Einladung erneut ein Ausschlussverfahren anstrebt, ohne den nach der bisherigen Vereinspraxis üblichen Weg zu beschreiten. Der Vermittlungsausschuß wird bei der Beilegung dieses Konfliktes erneut übergangen. In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich auf die Entschlüsse der Vorstandssitzung vom 5. Mai 2004 hinzuweisen. Der Vorstand hatte damals ausdrücklich beschlossen, dass Vereinsmitglieder mit Hilfe des Vermittlungsausschussses Konflikte niederschwellig lösen und deeskalierende Maßnahmen zur Streitbeilegung ergreifen sollen. Der Vereinsausschluss soll demnach bei Fehlverhalten von Mitgliedern nur die "ultima ratio" sein und nicht das Mittel, das der Vorstand bei der Maßregelung zuerst einsetzen darf. Es darf erwartet werden, dass solche Entschlüsse auch bzw. gerade für den Vorstand des Vereins gelten, der in dieser Funktion Vorbildfunktion hat.

Ich bin nach wie vor an einer gütlichen Beilegung des Konfliktes interessiert und möchte den Vorstand, auch vor dem Hintergrund, dass bereits auf beiden Seiten durch den Rechtsstreit unnötige Kosten entstanden sind, bitten, den Versuch einer einvernehmlichen Einigung, auch mit Hilfe des Vermittlungsausschusses, zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Büchner

 

ANMERKUNGEN

 

[1]   Name geändert.

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 18. September 2007 aktualisiert. Links auf andere Websites bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2007. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

URL dieser Seite : https://www.waltpolitik.de/radiodar/radar762.htm

 
 
 
Valid HTML 4.01 Transitional  Valid CSS!