Phantomverbrechen, 4. Teil

Drogen und Polizei

 

 

SENDEMANUSKRIPT

 
Sendung :
Phantomverbrechen, 4. Teil
Drogen und Polizei
 
Redaktion und Moderation :
Walter Kuhl
 
gesendet auf :
Radio Darmstadt
 
Redaktion :
Alltag und Geschichte
 
gesendet am :
Montag, 13. Juli 1998, 17.00–17.55 Uhr
 
wiederholt am :
Dienstag, 14. Juli 1998, 08.00–08.55 Uhr
Dienstag, 14. Juli 1998, 14.00–14.55 Uhr
 
 
Besprochen und benutzt :
  • Jürgen Stock / Arthur Kreuzer : Drogen und Polizei, Forum Verlag Godesberg
  • Unbequem, Heft 34/1998
 
 
URL dieser Seite : https://www.waltpolitik.de/phantom/phant_04.htm
 
NAVIGATION
 Startseite Waltpolitik 
 Neues auf meiner Homepage 
 Stichwortsuche 
 Orientierung verloren? 
 Abstract in English 
 
SENDUNGEN
 Geschichte 
 Kapital – Verbrechen 
 Radiowecker – Beiträge 
 Specials 
 Tinderbox 
 Nächste Sendung 
 Vorherige Sendung 
 Nachfolgende Sendung 
 
SERVICE
 Besprochene Bücher 
 Sendemanuskripte 
 Veröffentlichungen 
 Bisheriges Feedback 
 Email an Walter Kuhl 
 Rechtlicher Hinweis 
 
LINKS
 Radio Darmstadt (RadaR) 
 Alltag und Geschichte 
 Radiowecker – Redaktion 
 Forum Verlag Godesberg 
 Unbequem 
 

 

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1 : Einleitung
Kapitel 2 : Wie ein Verbrechen hergestellt wird
Kapitel 3 : Manipulation rechtsstaatlicher Garantien
Kapitel 4 : Mobbing ist eine Straftat und Polizisten mobben …
Kapitel 5 : Die Phantome von Darmstadt
Kapitel 6 : Schluß

 

Einleitung

Jingle Alltag und Geschichte –

heute geht es wieder um Phantomverbrechen und insbesondere um das Verhältnis von Drogen und Polizei. Hierzu werde ich eine kriminologische Studie vorstellen.

Doch was sind Phantomverbrechen? Ich gehe davon aus, daß das, was kriminell ist, gesellschaftlich normiert ist und daher auch veränderbar. Weiterhin gehe ich davon aus, daß es Gründe gibt, warum bestimmte Delikte als kriminell hingestellt werden, andere hingegen nicht.

Es gibt zum Beispiel keinen vernünftigen Grund, warum das Rauchen von Haschisch verboten, das Trinken von Alkohol aber erlaubt, ja sogar erwünscht ist. All diejenigen, die nur ein bißchen Ahnung von der Materie haben, wissen, daß Haschisch eine harmlosere Droge ist als Alkohol. Von Haschischtoten hört man ja auch nicht, daß aber jährlich Tausende an den Folgen von Alkoholgenuß sterben, ist eine Tatsache.

Klaus Hurrelmann und Heidrun Bründel haben in einem Buch zum Thema Drogengebrauch – Drogenmißbrauch folgendes zu Cannabis und seinem Konsum geschrieben:

Die Langzeitfolgen [...] zeigen sich aber auch psychisch in nachlassender Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, einer schwindenden Motivation zum Lernen und Arbeiten ("Aussteiger-Mentalität") und in Antriebsverlust und Depressionen. [1]

In einer leistungsorientierten Gesellschaft wie dieser sind dies natürlich Werte und Verhaltensweisen, die nicht erwünscht sind. Hingegen kann der Genuß von Alkohol, auch in größeren Mengen, durchaus gesellschaftlich erwünschte Resultate zeitigen. Hurrelmann und Bründel schreiben dazu:

Alkohol ist ein in unserer Gesellschaft weithin akzeptiertes Genußmittel. Alkohol wird von Angehörigen aller gesellschaftlichen Schichten in nahezu allen Lebenssituationen [...] getrunken. Eine positive, sozial erwünschte Wirkung des Alkohols besteht in der Steigerung des Wohlbefindens, der Erhöhung der Stimmung und Kontaktfähigkeit sowie der Minderung von hemmungen, Unsicherheiten und Ängsten. [2]

Ich könnte also die Vermutung anstellen, daß die Zumutungen einer kapitalistischen Leistungsgesellschaft eher mit Alkohol zu ertragen sind als mit Haschisch. Alkohol ertränkt den Schmerz und den Streß, und am nächsten Tag geht die Mühle weiter. Mit Haschisch könnte dagegen der Sinn dieses Lebens infrage gestellt werden. Welche Droge daher gesellschaftlich erwünscht ist, könnte sich daraus erschließen. Dies ist aber sicher nicht der einzige Grund. – Hurrelmann und Bründel führen zusätzlich aus:

Auch durch vielfältige öffentliche, teilweise gesetzliche Regelungen wird ein soziales Klima erzeugt, das den Drogengebrauch völlig verharmlost. Wir leben in einem Staat, der hohe Gewinne aus Tabak- und Alkoholsteuern zieht. [3]

In diesem Spannungsfeld agiert die Polizei als die Behörde, welche die staatlich verordnete Drogenpolitik durchzusetzen hat. Wie die hessische Polizei, aber im Vergleich dazu auch die Polizei anderer Bundesländer, damit umgeht, hat ein Forschungsprojekt an der Universität Gießen herauszufinden versucht.

Das, was ich im folgenden ausführen werde, ist sozusagen eine polizeiinterne Studie über polizeiliche Rechtsanwendung bei der Drogenbekämpfung. Die Studie ist als Buch erschienen und heißt Drogen und Polizei. Die Autoren Jürgen Stock und Arthur Kreuzer haben mit sozialwissenschaftlichen Methoden darüber gearbeitet. Die Polizeibehörden der verschiedenen Bundesländer waren sehr kooperativ und daher kann davon ausgegangen werden, daß das Ergebnis relativ ehrlich ist, zumal die Autoren durchaus kritisch an das Thema herangegangen sind.

Doch bevor ich im einzelnen die Ergebnisse dieser Studie vorstelle, spiele ich ein wenig Musik und stelle mich vor. Mein Name ist Walter Kuhl.

 

Wie ein Verbrechen hergestellt wird

Jürgen Stock und Arthur Kreuzer fragten 465 Rauschgiftfahnder in Hesen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein Westfalen:

Sie finden bei einem Fixer eine gebrauchte Einwegspritze, aber keine Drogen. Welche Maßnahmen ergreifen Sie in einem solchen Fall in der Regel? [4]

Da ich nicht mit statistischen Angaben langweilen will, will ich die Antwort eines hessischen Beamten darstellen. Dieser sagte aus, sein Verhalten davon abhängig zu machen,

daß es sich bei dem Verdächtigen um einen "unbekannten Ersttäter" handelt. Handele es sich um einen "Mehrfachtäter", so will er nur die "Spritze abnehmen". Erst in den Interviews wurde deutlich, daß hinter dieser Entscheidung oftmals nur die Intention steht, den polizeilich noch nicht bekannten Täter sozusagen zu "registrieren", ihn der kommissariatsinternen Täterkartei zuzuführen. [5]

Viele der interviewten Beamten kritisierten die oftmals festzustellende Folgenlosigkeit bei kleineren Drogenverfahren. Die Staatsanwaltschaft stelle diese Verfahren häufig ein, man habe also für den Papierkorb gearbeitet. In den zur Studie gehörenden mündlichen Befragungen gaben nicht wenige Beamte an, sozusagen als Ersatzstrafe die Drogenkonsumentinnen und -konsumenten der Führerscheinstelle zu melden. Dann komme es zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und die koste ein paar hundert Mark.

Ich denke, man und frau muß darüber kurz nachdenken, um zu begreifen, was das heißt. Demnach gibt es Beamte, die die Rechtsstaatlichkeit einfach aushebeln und selbst befinden, wie Drogenkonsumentinnen und -konsumenten zu bestrafen sind. Ein Tip an die richtige Stelle und schon gibt es auch dann eine Strafe, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Nichtigkeit einstellt. – Da ist es dann doch ein Glück, wenn ein Beamter aus Nordrhein-Westfalen die Frage mit den Worten beantwortet:

Ich finde keine Spritze. [6]

Diese Unterschiede in der Verfolgung von Straftaten, bei denen man und frau sich schon fragen muß, was daran kriminell ist, führen auch zu anderen Blüten polizeilicher Verfolgungssucht. Ein erfahrener Kriminalbeamter aus dem ländlichen Bereich sagt im Interview zu den Folgen des Haschisch-Konsums:

Ich kann mich nicht daran erinnern, daß jemand danach randaliert hätte oder Autos geknackt. Die Hascher, das sind doch oft ganz anständige Leute, die halt einfach Drogen nehmen, aber ansonsten friedlich sind. Beim Alkohol ist das ganz anders. Da rasten die Leute doch aus und bauen dann irgendwelchen Scheiß.[...]. In dem Konsum von Haschisch sehe ich kein kriminelles Unrecht mehr. [7]

Seine Konsequenz ist geradezu erstaunlich:

Früher hab' ich den Hinweis aufgebaut, heute mach' ich ihn kaputt. Es kommt darauf an, wie ich den Vermerk schreibe [...]. [8]

Der Beamte erläuterte, daß er früher lange Aktenvermerke geschrieben habe und darin alle greifbaren Erkenntnisse über die Person zusammengetragen habe. Manchmal habe man sogar wahrheitswidrig angeführt, daß z.B. vertraulich oder anonym noch weitere Hinweise auf den Betreffenden eingegangen seien. Damit sei man zur Staatsanwaltschaft gegangen und habe regelmäßig einen Durchsuchungsbeschluß erhalten. Wörtlich:

Ich kann praktisch jeden Hinweis oder Vermerk so aufbauen, daß das für'n Beschluß reicht. [9]

Nicht das Gesetz, nicht die Staatsanwaltschaft als rechtsstaatlich zuständige Herrin des Verfahrens entscheiden also, was kriminell ist oder was nicht – das liegt alles im Ermessen einzelner Beamter. Und das, was dieser Kriminalbeamte geschildert hat, ist kein Einzelfall. Jürgen Stock und Arthur Kreuzer haben eher eine Struktur polizeilichen Handelns ausfindig gemacht.

Andere Methoden sind, Drogensüchtige in die Zelle zu sperren und nach Ablauf bestimmter einzuhaltender Fristen wieder laufenzulassen. Dies nicht, um Ermittlungen durchzuführen, sondern, wie die Autoren betonen, die Süchtigen zu bestrafen. – Aber auch Aussageerpressung wird durchaus normal praktiziert. Ein Rauschgiftfahnder dazu:

Normalerweise sind wir nicht scharf drauf, einem Fixer ein Verfahren anzuhängen [...]. Das kann aber anders sein, wenn du von so einem 'ne Aussage brauchst. Da gibts dann Möglichkeiten, ihn praktisch weichzukochen. Erst mal nimmst du ihn fest. Dann kriegt der Handschellen an und wird mitgenommen. Dann wird ihm ein bißchen Angst gemacht mit Haft und so. Ja, und die meisten kommen dann schon rüber [...]. Du kannst einen dann auch mal über Nacht einsperren, das kannst du immer begründen [...]. Von denen beschwert sich ja auch keiner. Die sind ja froh, wenn sie am nächsten Tag wieder auf die Piste dürfen [...]. Die meisten erzählen dann schon, was man wissen will. [10]

Das würde ich nicht nur als rechtsstaatlich bedenklich, sondern als dienstliches Vergehen bezeichnen. Und das bei Beamtinnen und Beamten, die immerhin geschworen haben, die Gesetze zu beachten.

Aber noch einmal zurück zur Fragestellung, wie werden Verbrechen konstruiert, denn schließlich heißt meine Sendung Phantomverbrechen. Was macht die Polizei, wenn die Aufklärungsquote zu niedrig ist? Richtig, eine Razzia.

Ein [...] Beamter berichtete, daß man die Fallzahlen bei Bedarf in der zweiten Jahreshälfte dadurch erhöhe, daß man verstärkt Razzien in und um ein[en bekannten] Drogenumschlagplatz [...] durchführe. Durch das "Abgreifen" Von Käufern und Händlern komme man an einem Abend "bequem auf fünf bis zehn Verfahren". Dies scheint ein länderübergreifendes, systemimmanentes Symptom zu sein. So erlebte der Projektleiter [dieser Studie] im US-Bundesstaat Florida eine systematische Konsumenten- und Kleindealer-Razzia unter großem Einsatz von Ressourcen [...]. Auf seine Frage nach dem Sinn solchen Vorgehens bedeutete ihm der Einsatzleiter, man sei schließlich am Ende des Haushaltsjahres und müsse Zahlen aufweisen. [11]

Wozu das führen kann, zeigt die Studie auch auf. Die Anzahl der Festnahmen wird zur wichtigen Größe für Arbeitsbelastung und Erfolgsmessung Ein Beamter meinte dazu:

Ich bin oft wütend, wenn ich sehe, was über Nacht alles eingesperrt wird, obwohl es keinen Haftgrund gibt. Marokkaner zu sein, ist hier ein Haftgrund. [12]

Kriminalitätswahrnehmung läßt sich demnach künstlich manipulieren. Jetzt, vor der Bundestagswahl [1998], wird mit der Kriminalität auch wieder verstärkt Politik gemacht. Die Saubermänner von der law and order-Fraktion sind wieder voll dabei, egal ob bei CSU oder SPD.

Manchmal kann es aber auch umgekehrt wichtig sein, möglichst wenig Kriminalität vorweisen zu können. In einem Dezernat sollte wenig Rauschgiftkriminalität "produziert" werden, um dem guten Ruf der Region als Urlaubsgebiet nicht zu schaden.

Es gibt aber auch andere Verbrechen. Verbrechen, die nicht geahndet werden, etwa die großangelegte Mülldealerei der deutschen AKW-Betreiber. Hierzu der folgende Hinweis:

Trailer zum Anti-AKW-Sommercamp der darmstädter StadtpiratInnen

 

Manipulation rechtsstaatlicher Garantien

Die Studie Drogen und Polizei führt noch andere interessante Punkte aus. – Zum Beispiel, wie einzelne Polizeibeamte oder ganze Drogendezernate die Zuständigkeit von Staatsanwälten manipulieren. Wenn ihnen ein bestimmter Staatsanwalt nicht paßt, etwa weil er kleinere Verfahren eher einstellt, gibt es Tricks, seine Zuständigkeit für einen Fall zu umgehen. Auch bei Zuständigkeit von Richtern, etwa bei Durchsuchungsbeschlüssen wird so verfahren. So

wurde berichtet, daß man gelegentlich ganz bewußt die Abwesenheit des eigentlich Zuständigen abwartet und dann, gegebenenfalls telefonisch, dem erwünschten Staatsanwalt den Sachverhalt vorträgt und die Vornahme bestimmter strafprozessualer Zwangsmaßnahmen anregt. Dabei verfolgt man Sitzungs- und Urlaubstermine, Mittagspausen, Dienstende [...] und Wochenend-Bereitschaftspläne. [13]

Ich könnte hier glatt von krimineller Energie seitens der Polizei sprechen. Aber es geht weiter:

Auch wird vereinzelt wahrheitswidrig in der [...] wegen eines Durchsuchungsbeschlusses oder einer Haft-Vorführung an das Amtsgericht gehenden Akte vermerkt, der zuständige Staatsanwalt sei fernmündlich nicht zu erreichen gewesen. [14]

Damit das alles auch ganz sicher ist, wird über bewußt gestreute Informationen der zuständige Staatsanwalt manipuliert. Ein Hauptkommissar dazu:

Was ich durchführen will, werde ich auch erreichen. Ich kann mich nicht erinnern, daß ein Staatsanwalt mal etwas dagegen gehabt hätte. Ich begründe die Anträge so, daß er nicht anders entscheiden kann. Was, wie und gegen wen ermittelt wird, entscheiden wir. Welcher Staatsanwalt setzt sich denn hier hin und schaut sich die Akte genau an? [...] Wir schränken den Spielraum des Staatsanwaltes durch unsere Vorgabe ein [...]. Die Fakten, die die Staatsanwaltschaft braucht, liefert die Polizei. Die Fakten kann man gestalten. [15]

Ich könnte jetzt ewig so weitermachen, weil diese Studie ziemlich akribisch Rechtsverletzungen durch Polizeibeamte aufzeigt. Ich denke, daß dies nicht auf den Bereich der Drogenkriminalität beschränkt ist. Die darmstädter Polizei ist auch ganz gut darin, etwa wenn sie bei einem bekannten Antiatom-Aktivisten einfällt und ihn einer entwürdigenden erkennungsdienstlichen Behandlung unterzieht, nur weil ein Baumstamm auf den Bahngleisen liegt. Der einzige Tatverdacht, daß der Beschuldigte etwas damit zu tun hatte, und das hat mir der Einsatzleiter bestätigt, lag darin, daß ein Baumstamm auf den Schienen lag.

Ich möchte aber noch auf zwei andere Aspekte zu sprechen kommen. Getreu nach dem Motto, traue nie einer Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast, sind auch die amtlichen Statistiken über Drogentote zu nehmen. Das fängt bei der Definition dessen, wann jemand Drogentoter ist, an und endet bei politischen Opportunitätserwägungen. Die steigende Anzahl der Drogentoten Ende der 80er / Anfang der 90er Jahre haben mehr mit dem veränderten Ermittlungs- und Meldeverhalten als mit tatsächlich mehr Drogentoten zu tun. Man forscht heute bei möglichen Drogentodesfällen intensiver nach. Allerdings ist das Meldeverhalten in den Bundesländern und sogar zwischen einzelnen Dezernaten unterschiedlich ausgeprägt. Man kann Fälle so oder so sehen.

Aus einer [...] Dienststelle wurde berichtet, [man habe dort intern beschlossen, infolge von] AIDS-Infektionen verstorbene Heroinabhängige nicht als Drogentodesfälle zu melden. Der Grund hierfür liege darin, daß sich im dortigen Dienstbezirk eine Therapieeinrichtung befinde, in der viele HIV-Infizierte auch aus anderen Landesteilen und Bundesländern aufgenommen seien. Würde man nun auch die AIDS-Fälle unter den Toten erfassen, so ergäbe dies im Vergleich zu anderen Dienststellen im Lande ein "statistisch verzerrtes Bild". [16]

So kann ein Heroinabhängiger, der von der Brücke springt, nicht als Drogentoter registriert werden, aber ein Cannabiskonsument, der sich selbst tötet, auch bei unklarem Motiv dann, wenn er vorher bei der Dienststelle bekannt war. Auch Verkehrsunfälle behandelt man mal so und mal so:

In einem Interview wurde über den strittigen Fall eines Unfalls berichtet, den ein unter Drogeneinfluß stehender Konsument schuldhaft verursacht hatte. Dieser kam zwar selbst mit dem Leben davon, allerdings starb sein – nicht unter Drogeneinfluß stehender – Beifahrer an den Folgen des Unfalls. Der Interviewpartner berichtete, daß man diesen Fall nicht habe erfassen lassen. Ihm sei jedoch bekannt, daß in gleichartigen Fällen eine Registrierung stattgefunden habe. [17]

Ist es nicht grotesk? Aber so sind Statistiken.

Etwas anderes ist mir hingegen schwer auf den Magen geschlagen. Es geht dabei darum, welche Straftaten ein verdeckter Ermittler begehen können dürfe. Die 465 Rauschgiftfahnder sollten dabei angeben, ob Glücksspiel, Haschischkonsum, Hehlerei, Zuhälterei, gar die passive Teilnahme an einer Tötung erlaubt sein sollten. Das ganze nennt sich dann "milieubedingte Straftat" und es gibt ja auch genügend Politiker, die damit keine Probleme haben. Erfolg rechtfertigt halt alles. Was ich dabei erschreckend fand, ist, daß fast zwei Drittel aller Befragten kein Problem mit Zuhälterei hatten. Die Verfügungsgewalt über Frauen und das Ausleben eigener Gewalt- und Unterdrückungsphantasien, also Männerphantasien, scheint bei der Polizei weit verbreitet zu sein. Halt echte deutsche Männer.

Wie ich schon erwähnte, heißt die Studie von Jürgen Stock und Arthur Kreuzer Drogen und Polizei. Es handelt sich dabei um eine kriminologische Studie der Universität Gießen. Sie ist im Forum Verlag Godesberg erschienen und kostet 78 Mark. Wer sich ernsthaft mit Kriminalität, Drogenpolitik und Polizeiarbeit beschäftigt, kommt um dieses Buch nicht herum. Der darmstädter Polizei wäre es hinsichtlich ihres Umgangs mit Drogen, Drogensüchtigen und Dealern wärmstens zu empfehlen. [18]

 

Mobbing ist eine Straftat und Polizisten mobben …

Den folgenden Beitrag habe ich aus der Zeitschrift Unbequem der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten entnommen. Die Autorin Bianca Müller ist Kriminalhauptkommissarin in Berlin. Sie schreibt über ein Tabuthema bei der Polizei – Mobbing. Antje Trukenmüller hat diesen Zeitschriftenbeitrag für unsere Kriminalreihe Phantomverbrechen leicht gekürzt.

Es folgte nun eine gekürzte Wiedergabe eines Aufsatzes der Zeitschrift Unbequem, Heft 34/1998.

Das war also der leicht gekürzte Beitrag von Bianca Müller zum Thema Mobbing bei der Polizei. Ich habe ihn der neuesten Ausgabe der Zeitschrift Unbequem vom Juni diesen Jahres entnommen. Diese Zeitschrift wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten herausgegeben. Sie erscheint vierteljährlich und kostet 6 Mark. Zu beziehen ist Unbequem bei Martin Herrnkind [...] in 23552 Lübeck. [19]

 

Die Phantome von Darmstadt

Im Mai dieses Jahres [1998] verhandelte ein Darmstädter Jugendgericht einen besonders brisanten Fall von Jugendkriminalität. Jugendliche, die kriminell und marodierend ihre Mitmenschen belästigen, sind zur Zeit in aller Munde. Das hat sicher auch seinen Grund darin, daß sich das Thema im Wahlkampf für die Bundestagswahl ausschlachten läßt. Ein anderer Grund könnte der sein, daß Jugendliche, vor allem angesichts nicht vorhandener Perspektiven nicht so recht integrierbare Jugendliche einer verstärkten sozialen Kontrolle zugeführt werden sollen.

In den USA ist man da schon weiter. Dort gibt es bereits mehrere Millionenstädte, in denen Jugendliche nachts Ausgangsverbot haben. Die Kriminalstatistiken belegen zwar eindeutig, daß die kriminellen Aktivitäten fast durchgängig von jugendlichen Männern ausgehen, aber Mädchen und junge Frauen werden passenderweise gleich mitweggeschlossen. Sozusagen als Vorbereitung auf Heim und Herd.

So weit sind wir hier zum Glück noch nicht. Noch nicht. Ob Kanther oder Schröder – beide sind gut für law and order. Gesellschaftspolitik findet hierzulande ohnehin nur noch mit Kürzungen finanzieller Zuwendungen und ansonsten nackter Repression statt. Daß die Repräsentanten dieser Gesellschaft unfähig sind, politisch in einen Dialog zu treten, dessen Ergebnis womöglich sogar offen sein könnte, beweisen sie so regelmäßig, daß es schon zur Gewohnheit geworden ist.

Atomtransporte werden durchgeprügelt – sogenannte Diskussionen werden nur geführt, wenn alle brav zustimmen. Zwar stellt sich im Nachhinein heraus, daß mehrere dieser Transportbehälter für atomare Brennelemente hochgradig verstrahlt waren; aber es ist schon jetzt abzusehen, daß die Atomdealerei weitergehen wird. Für die privaten Profite von RWE und anderen Betreibern dürfen dann wieder die Steuerzahler aufkommen.

Und damit bin ich bin Thema. Der Prozeß vor dem Darmstädter Jugendgericht richtete sich gegen einen besonders dreisten Fall von Jugendkriminalität. Vor drei Jahren wagten es nämlich einige darmstädter Jugendliche, die Bahngleise zum Atomkraftwerk Biblis sprengen zu wollen. Vorher informierten sie die Presse und die Polizei. Einem dieser Jugendlichen wurde der Prozeß gemacht. Von besonderem öffentlichen Interesse war in diesen Fall, daß es sich um den Stadtverordneten Bastian Ripper handelte.

Die Anklage lautete auf Störung des öffentlichen Friedens durch das Androhen einer Straftat. Die Straftat bestand darin, daß die Jugendlichen auf den Gleisen spazierten und einige Gießkannen voller Wasser mit sich führten. Offensichtlich lag der darmstädter Staatsanwaltschaft der Fall so schwer im Magen, daß sie zum Abschluß der Ermittlungen drei Jahre benötigte. Frage mich bitte keine und niemand, was an diesem Fall so umfangreich zu ermitteln war. Ich denke, es ging hier vor allem darum, Bastian Ripper einen Denkzettel zu verpassen.

Wenn sich die Darmstädter Staatsanwaltschaft so ausgiebig mit Nichtigkeiten befaßt, so sollte frau oder man erwarten dürfen, daß sie ganz besonders aktiv werden dürfte, wenn es sich um einen Fall von Körperverletzung handelt. Im November letzten Jahres stellte eine Polizeistreife einige Jugendliche, die nachts plakatierend durch das Johannesviertel zogen. Der jüngste dieser Jugendlichen, ein 16-jähriger, konnte gefaßt werden. Er mußte sich auf den Boden legen, wurde getreten und mehrfach mit einer Stabtaschenlampe geschlagen. Da ich den Jugendlichen ziemlich gut kenne, habe ich keinen Zweifel an seiner Darstellung.

Nachdem der Fall – unter anderem von Radio Darmstadt – veröffentlicht worden war, blieb der Staatsanwaltschaft nichts anderes übrig, als die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten aufzunehmen. Die darmstädter Polizei, sonst eifrig darin, Straftaten von Verdächtigen, wohlgemerkt Verdächtigen medienwirksam herauszuposaunen, hielt sich hier bedeckt. Das kann ich gut verstehen. Noch besser fände ich es, wenn sie sich auch sonst mehr zurückhalten würde.

Weniger verständlich finde ich es hingegen, warum die Staatsanwaltschaft es seit 7 ½ Monaten nicht geschafft hat, das Opfer der Straftat als Zeugen zu vernehmen. Da muß ich mich schon fragen, mit welchem Maß hier eigentlich gemessen wird. Sollten die Ermittlungen von vornherein darauf angelegt worden sein, den Fall ergebnislos wieder einstellen zu können? Hat Staatsanwalt Balß nichts Besseres zu tun, als Nichtigkeiten jahrelang akribisch zu erforschen, um sich im anschließenden Prozeß der Lächerlichkeit preiszugeben; zumal die echten Kriminalfälle noch einer Auflösung harren?

Fakt ist – siebeneinhalb Monate absoluter Untätigkeit bei einem Polizeiübergriff sind ein Skandal. Ich vermute ja schon seit langem, daß hier nichts dabei herauskommen wird. Somit würde der darmstädter Polizei die Lizenz zum Zuschlagen gewährt werden. Ist das das Signal, daß die Staatsanwaltschaft an die Jugendlichen dieser Stadt aussenden will?

Ich sprach mit Oberstaatsanwalt Spohn, der mir auf meine Frage auch nicht mehr mitzuteilen wußte, als daß das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Mir fällt nur folgendes auf: Im September letzten Jahres zogen die darmstädter StadtpiratInnen durch darmstädter Schulen, um Schülerinnen und Schüler für eine Demonstration gegen Atommülltransporte durch Darmstadt zu mobilisieren. 5 Monate später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, das Urteil fiel letzte Woche. Bastian Ripper wurde wegen Hausfriedensbruchs zu 2400 Mark Geldstrafe verurteilt.

Und hier nun – fast acht Monate Untätigkeit. Meine Redaktionskollegin Antje Trukenmüller hat das so zusammengefaßt: die Akten liegen im Schrank und irgendwann wird das Verfahren eingestellt. Oberstaatsanwalt Spohn versuchte daher auch, gleich zu versichern, daß hiermit nicht das Verfahren hintertrieben werden sollte. Da sage ich nur, wenn schon Gießkanne, dann auch Polizeiübergriff. Das will ich jetzt sehen!

Nun wende ich mich in meinen Beiträgen im Rahmen der Sendung Phantomverbrechen ausdrücklich gegen jede Form von Repression seitens der Staatsgewalt. Mein Plädoyer dafür, daß die Staatsanwaltschaft hier ermittelt und anklagt, könnte jetzt so verstanden werden, als würde ich hier selbst zum Befürworter von Repression und Strafen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Es kann aber auch nicht angehen, daß ein Beamter der darmstädter Polizei einen wehrlos am Boden Liegenden treten und schlagen darf. Ich möchte mir gar nicht ausdenken, was sonst so in dieser Stadt üblich ist, etwa bei der Verfolgung von den im Darmstädter Echo so beliebten ausländischen Drogendealern. Wenn schon ein Schwarzafrikaner des schweren Verbrechens des Schwarzfahrens verdächtigt wird und deshalb mit auf die Wache geschleppt wird, wo dann ein Polizeihund auf ihn gehetzt wird, wie vor einigen Jahren geschehen – was ist dann noch alles in dieser Stadt möglich? Wobei zu sagen ist, daß auch dieser Polizeiübergriff für die Beamten ohne Folgen blieb. Schließlich hat die darmstädter Staatsanwaltschaft wichtigere Fälle aufzuklären. Gießkannen-Attentate zum Beispiel.

Die darmstädter Polizei hatte die einmalige Chance gehabt, sich öffentlich für diesen Vorfall zu entschuldigen und dafür zu sorgen, daß sich solches nicht wiederholt. Das hätte ich erwartet. Beziehungsweise, das hätte ich gerne erwartet, aber es war realistischerweise überhaupt nicht zu erwarten. Jedenfalls wäre mit einer Wiedergutmachungsaktion der Fall ja auch erledigt gewesen. Aber offensichtlich haben Polizei und Staatsanwaltschaft beschlossen, den Fall den üblichen Dienstweg gehen zu lassen. Polizeiübergriffe werden in der Regel nicht verfolgt und die Ermittlungen nach angemessener Zeit eingestellt.

Die Frankfurter Rundschau berichtete Ende letzten Jahres, daß es bei insgesamt 247 Ermittlungsverfahren gegen hessische Polizisten 1994 lediglich in zwölf Fällen zur Anklage kam. Dabei endeten vier Verhandlungen mit Verurteilung, fünf mit Freispruch und drei Verfahren wegen nur geringer Schuld mit einer Geldauflage. Geradezu grotesk schließlich muteten die Zahlen für 1995 an: Bei insgesamt 243 eingeleiteten Verfahren gab es im ganzen Jahr nur eine einzige Anklage – und die ging bei Gericht mit Freispruch aus. [20]

Ich kündige hiermit an, daß ich zum Abschluß jeder meiner Sendungen zum Thema Polizei und Kriminalität nach den Ermittlungsergebnissen der darmstädter Staatsanwaltschaft fragen werde. Solange nicht einmal das Opfer dieser Straftat im Amt befragt worden ist, muß ich der Staatsanwaltschaft jeden ernsthaften Willen zur Aufklärung dieses Verbrechens absprechen. Ich denke, das ist einsichtig. Vielleicht handelt es sich ja hierbei um die staatsanwaltschaftliche Fassung eines – Phantomverbrechens?

 

Schluß

Dies war die vierte Folge meiner Kriminalreihe Phantomverbrechen. Weiteres über das schwere Leben von Polizei und Justiz könnt ihr nächsten Monat, genauer, am Montag, den 17. August, ab 17 Uhr hören. Ich danke Antje Trukenmüller für ihre Unterstützung, Bianca Müller für ihren Beitrag zum Thema Mobbing bei der Polizei, Jürgen Stock und Arthur Kreuzer für ihr aufschlußreiches Buch zum Thema Drogen und Polizei und der darmstädter Staatsanwaltschaft für ihren unbedingten Willen, jede Straftat ohne Ansehen der Person zu verfolgen. Am [21] Mikrofon verabschiedet sich Walter Kuhl.

 

 

ANMERKUNGEN

 

[1]   Klaus Hurrelmann und Heidrun Bründel : Drogengebrauch – Drogenmißbrauch, Primus Verlag, Seite 182-183
[2]   Hurrelmann / Bründel Seite 175
[3]   Hurrelmann / Bründel Seite 100
[4]   Jürgen Stock und Arthur Kreuzer : Drogen und Polizei, Forum Verlag Godesberg, Seite 84
[5]   Stock / Kreuzer Seite 85
[6]   Stock / Kreuzer Seite 87
[7]   Stock / Kreuzer Seite 125
[8]   Stock / Kreuzer Seite 125
[9]   Stock / Kreuzer Seite 125
[10]  Stock / Kreuzer Seite 175
[11]  Stock / Kreuzer Seite 215
[12]  Stock / Kreuzer Seite 218
[13]  Stock / Kreuzer Seite 253
[14]  Stock / Kreuzer Seite 253
[15]  Stock / Kreuzer Seite 256
[16]  Stock / Kreuzer Seite 422
[17]  Stock / Kreuzer Seite 424
[18]  Wobei hier zu bemerken wäre, daß die sinnlosen schikanösen polizeilichen Verfolgungsmaßnahmen gegen die darmstädter Drogenszene sicher nicht in der mangelnden Kenntnis des Sachverhalts begründet liegt. Politik schert sich nicht um wissenschaftliche Einsichten.
[19]  Bianca Müller wurde allerdings innerhalb der Kritischen selbst zur "Unperson". Da es mir nicht ansteht, von außen die Vorgänge und Querelen innerhalb der Organisation zu bewerten, verweise ich auf die entsprechende Darstellung in der Zeitschrift Unbequem und auf der Homepage www.kritische-polizisten.de.
[20]  Frankfurter Rundschau, 18. September 1997
[21]  Es soll ja Moderatorinnen und Moderatoren geben, die sich vom Mikrofon verabschieden: "Ciao, Mikro!"

 


 

Diese Seite wurde zuletzt am 2. Januar 2005 aktualisiert.
Links auf andere Websites bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur.
©  Walter Kuhl 1998, 2001, 2005
Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.
 Startseite Waltpolitik 
 Zum Seitenanfang 
 Email an Walter Kuhl 

 

 Vorherige Sendung     Nachfolgende Sendung