Flaschenlager zur EM 2008
Sozial­hygienisch erwünschter Sauf­wandalismus während der Fußball-EM 2008

Kapital – Verbrechen

Vergehen, Verbrechen, Vermittlung

Sendemanuskript

 

Sendung der Redaktion Alltag und Geschichte

Radio: Radio Darmstadt

Redaktion und Moderation: Walter Kuhl

Ausstrahlung am:

Montag, 27. April 2009, 17.00 bis 18.00 Uhr

Wiederholt:

Montag/Dienstag, 27./28. April 2009, 23.10 bis 00.10 Uhr
Dienstag, 28. April 2009, 08.00 bis 09.00 Uhr
Dienstag, 28. April 2009, 14.00 bis 15.00 Uhr

Zusammenfassung:

Vandalismus ist kein neues Phänomen und enthält sozialen Sprengstoff. Hertzko Haft mußte im Konzentrations­lager um sein Leben boxen. Ein Massenmord bei Srebrenica wirft die Frage auf, weshalb das Jugoslawien-Tribunal in Den Haag so desinteressiert wirkt. Ohnehin ist internationales Recht eine spannende Angelegenheit; es kommt zumeist darauf an, wer es ausüben darf.

Besprochene Bücher und Zeitschriften:

Screenshot Niemals VergessenZwischentöne:

Jingles zum Projekt „Niemals vergessen. Ein Hörmahnmal“.

 


 

Inhaltsverzeichnis

 


 

Einleitung

Jingle Alltag und Geschichte

In der heutigen Ausgabe meiner Sendereihe Kapital – Verbrechen werde ich über Vergehen sprechen, die seit Jahrhunderten die Gemüter erzürnen, über Verbrechen, die das den Menschen Faßbare überschreiten, und über ihre Vermittlung in Medien und Politik. Denn jedes Vergehen, jedes Verbrechen läßt sich für geeignete Zwecke instrumen­talisieren. Vorstellen werde ich ein Buch über Vandalismus, einen Boxer, der um sein Leben kämpfen mußte, ein Buch über Ungereimt­heiten beim Massaker von Srebrenica 1995 und einige Aufsätze zur internationalen Straf­gerichts­barkeit. Am Mikrofon für die Redaktion Alltag und Geschichte ist Walter Kuhl von der Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt.

 

Demolieren und demaskieren

Besprechung von : Maren Lorenz – Vandalismus als Alltagsphänomen, Hamburger Edition 2009, 158 Seiten, € 12,00

Glauben wir den Berichten in den Medien oder den Verlautbarungen der Politik, so gibt es ein Sicherheits­defizit. Jugendliche beschmieren Häuser und Wände, schlitzen Polster in Bahnen und Bussen auf oder punken in der Innenstadt bier­trinkend herum. Sie tragen hiermit zu einem als negativ dargestellten Sicherheits­gefühl bei. Schon seit Jahren sind die Ordnungs­knechtels [1] unserer Stadt unterwegs, um den Schurken mit ihren Sprüh­dosen das Handwerk zu legen. Der frühere Ober­bürger­meister Peter Benz wollte sogar Tankstellen und Geschäfte dazu animieren, Jugendlichen keine Tatwaffen mehr zu verkaufen. Doch der Einzel­handel fand dieses Ansinnen geschäfts­schädigend und spielte nicht mit.

Nun gehören nicht nur Graffiti, sondern auch achtlos weg­geworfene Bier­flaschen, beschädigte Sitz­polster in Straßen­bahnen oder im Wald deponierte Müll­berge zu den Ärgernissen, an die wir uns gewöhnt haben. Eher stellt sich die Frage, ob dies ein neueres Phänomen darstellt, ob also alles, wie es manchmal heißt, früher besser war. Da die Verklärung der Vergangen­heit häufig dazu benutzt wird, mit repressiven Maßnahmen eine aus den Fugen geratene Gesell­schaft im Zaum zu behalten, sind Zweifel angebracht.

Erstaunlich ist es jedoch, daß die Sozial­forschung zu dieser Frage nichts Erhellendes beitragen kann. Womög­lich handelt es sich um ein heißes Eisen, könnten als Vandalismus empfundene Akte doch einen sozial­politischen Kern beinhalten. Öffentliche oder private Besitztümer zu attackieren könnte so gesehen nicht einfach eine banale Jugend­sünde sein, sondern eine Form des Protestes gegen das Zurschau­stellen von als illegitim empfundener Macht und Reichtum darstellen.

Die Historikerin Maren Lorenz ist dieser Fragestellung in dem kleinen Essayband „Vandalismus als Alltagsphänomen“ nachgegangen. Dieser in der Hamburger Edition des Hamburger Instituts für Sozialforschung vor kurzem heraus­gebrachte Band gibt weniger Antworten, sondern problemati­siert vielmehr unsere Wahr­nehmung. Hierbei fließen diverse Forschungs­ergebnisse der Autorin zu Gewalt, Körper­geschichte und Menschen­bildern ein. Wir können daraus die Auffassung gewinnen, daß die guten alten Zeiten in Hinblick auf den alltäg­lichen Vandalismus auch nicht besser waren als die heutigen. Allerdings führt die Problemati­sierung verschiedener im medialen Diskurs festgezurrter Vorstellungen zu neuen Frage­stellungen, ohne daß die Autorin hierzu eine dezidierte Antwort bereit­hält.

Buchcover Maren Lorenz Vandalismus als AlltagsphänomenSchon allein die Vorstellung, ob es sich beim alltäg­lichen Vandalismus um eine Form von Jugend­gewalt handelt, wird durch keine ernsthaft gesicherte statistische Erhebung gestützt. Gerade weil es sich um ein Phänomen handelt, das weitgehend im meta­phorischen Dunkeln geschieht, sind Täter und möglicher­weise auch Täterinnen weitgehend unbekannt. Insofern ist der Verweis darauf, es handele sich beim Alltags­vandalismus um eine Form von Jugend­gewalt, ausgeübt von in der Regel heran­wachsenden jungen Männern, nicht ausreichend belegt.

So ereiferte sich die Tages­presse der noch jungen Bundes­republik über eine unkontrolliert handelnde Jugend, ohne zu bemerken, daß die dort vorgestellten „Banden“ von Mädchen angeführt wurden, obwohl es dem medialen Stereotyp widersprach. Weil Mädchen und Frauen dem aufge­bauschten Bild nicht zu entsprechen hatten, wurde ihr Handeln schlicht ignoriert. „Wurden Mädchen mit Jungen zusammen ertappt, galten die Mädchen automatisch als Mitläuferinnen“, so Maren Lorenz [2].

Nun läßt sich durchaus argumentieren, daß junge Frauen anders sozialisiert werden als junge Männer und sie deshalb ihre Aggressionen eher inter­nalisieren als nach außen ausagieren. Ob dieses Rollen­muster jedoch genauso selbst­verständlich einer heutigen neo­liberalen Gesell­schaft entspricht, in der jegliche Lebens­äußerung dem Verwertungs­zwang unter­worfen wird und damit auch verkrustete Strukturen jeglicher Art aufgebrochen werden, wäre zu diskutieren. Ich kenne die Antwort nicht, vermute jedoch, daß Mädchen und junge Frauen andere Strategien entwickeln, mit den vorherr­schendern Zumutungen fertig zu werden, als Jungen und Jung­macker. Da Geschlechter gesell­schaftlich konstruiert sind, ist nicht auszu­schließen, daß hier inzwischen einiges ineinander­fließt.

Die Halbstarken­rhetorik der 50er Jahre, in die Kinos gebracht mit James Dean, Marlon Brando und Horst Buchholz, besitzen sowohl eine Vor­geschichte als auch ein Nachleben. Bemerkens­wert ist hier, daß in der Presse und in den Wochen­schau­berichten ein Ausmaß an Vandalismus dargestellt und debattiert wurde, das mit der Realität wenig gemein hatte. Wenn nicht einfach nur hemmungs­los über­trieben wurde, dann wurden einzelne Fälle gleich schlicht erfunden.

Der damalige Medien­diskurs läßt sich durchaus auf heutige Zustände übertragen. Ich erinnere an die auch von Darmstadts Lokal­zeitung Ende der 90er Jahre mitgeschürte Hysterie um die allgegen­wärigen Hand­taschen­dieb­stähle, bei denen frau schier glauben mußte, jederzeit ihres geschlechts­spezifischen Accessoires verlustig gehen zu müssen. Tatsächlich zeigte die polizeiliche Statistik auf, daß ein solcher Hand­taschen­raub im statistischen Durch­schnitt allenfalls alle neun Tage stattge­funden hatte.

Maren Lorenz beginnt ihre Ausführungen jedoch zeitlich betrachtet wesentlich früher; und dies ist keinesfalls eine Zeit­ver­schwendung für die Lektüre ihres Büchleins. Gerade ihre Ausführungen zu den ersten faßbaren historischen Beispielen vandalierender Gewalt im 17. Jahr­hundert geben uns einen Hinweis darauf, daß dieses Alltags­phänomen ganz und gar nicht unpolitisch zu deuten sein könnte. Die durchaus als ziel­gerichtet zu begreifende Zerstörung von Alleen­bäumen, Zäunen oder Statuen verweist womöglich darauf, daß die weitgehend in Unfreiheit gehaltenen Menschen hier die Symbole einer als illegitim empfundenen Herr­schaft angriffen und zerstörten.

Nun lag die Obrigkeit schon damals nicht auf der faulen Haut und bemühte sich darum, der Täterinnen und Täter habhaft zu werden. Da die mit der Durch­setzung der herrschenden Ordnung betrauten Personen nicht überall sein konnten, schon gar nicht in der Dunkel­heit, riefen sie offen zur Denunziation auf. Dies ging durchaus so weit zu verkünden, wer eine Tat nicht anzeige, müsse mit der gleichen Strafe wie ein gefaßter Täter rechnen. Doch es scheint so, als habe der Aufruf zur Bespitzelung nur mäßigen Erfolg gehabt, denn die Straf­edikte mußten häufiger wieder­holt und teilweise auch verschärft werden.

Allerdings erhoben sich auch andere Stimmen, die anstelle von Strafen eine bessere Erziehung und sogar elementare Menschen­rechte einforderten. Mit der beginnenden Industriali­sierung im 19. Jahrhundert verschob sich der Diskurs. Es wurde zwischen „bösem Mutwillen“ und „grobem Unfug“ unter­schieden, wobei der grobe Unfug den Bereich bezeichnete, in dem die Verunstaltung von einfachen Gebrauchs­gegen­ständen keinerlei Debatten mehr auslöste.

„Grober Unfug“ mutierte zu einer Art Jugend­sünde. Ähnlich wie in den Kriminalitäts­diskursen der heutigen Zeit standen die öffentlich angeprangerten Delikte und ihre Täter in keinem angemessen Verhältnis zur Gesamt­bevölkerung. Obwohl beispiels­weise zu Beginn des 20. Jahr­hunderts 99% aller Jungend­lichen mit dem Strafgesetz nicht in Konflikt gerieten, ereiferten sich Pädagogen, Theologen, Juristen und Ökonomen über die zunehmende Rohheit der männlichen Jugend. [3]

Wir dürfen jedoch hier nicht den präventiven Aspekt vernach­lässigen. Treffe einen und erziehe Hunderte. So ähnlich hat das später auch Mao Zedong im China der Kultur­revolution formuliert. Denn in der Tat war zu Beginn des 20. Jahr­hunderts die männliche Jugend zunächst einmal grund­sätzlich verdächtig, die herrschenden Werte und Normen nicht bedingungs­los zu akzeptieren. Womöglich würden sie nicht nur groben Unfug betreiben, sondern auch am 1. Mai demonstrieren gehen, was für die Zeit vor einhundert Jahren durchaus noch als eine revolutionäre Tat angesehen werden muß.

Maren Lorenz geht weiterhin auf den entsprechenden Jugend­diskurs der National­sozialisten ein, wie auch auf den Umgang mit deviantem, also abweichendem Verhalten in der DDR und der frühen Bundes­republik. Einiges ist hier durchaus erhellend, so daß wir zurecht davon ausgehen können, daß es sich beim Vandalismus eher um so etwas wie ein Phantomverbrechen handeln dürfte. Zumal der Begriff des Vandalismus weit gefaßt, ungenügend definiert und tages­politisch ideologisiert ist. Wenn hierbei von einer Erosion der Werte die Rede ist, dann sollten sich die Wort­führerinnen und Meinungs­macher einmal die Frage stellen, woher diese Erosion denn kommt. Wer Mobbing, Gewalt, Armut und Ellen­bogen sät, bekommt die Nach­ahmungs­täter in kleinem Stil frei Haus geliefert.

Genehmigtes Graffito Bismarckstraße 3Ohnehin finde ich es bemerkens­wert, wie darüber lamentiert wird, wenn junge Graffiti­künstlerinnen und -künstler häßliche Gebäude und Straßen­schluchten mit häßlichen Tags voll­kleistern, es jedoch als Ausgeburt der Ästhetik gilt, wenn Blech­karossen das Straßen­bild beherrschen und Dreck, Gestank und Lärm erzeugen. So etwas betrachte ich als Vandalismus. Angebracht wäre ja wohl eine Abwrack­prämie, die diesem mehr als groben Unfug ein Ende setzt und statt dessen einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr ermöglicht. Ganz abgesehen von einem Mobilitäts­wahn, bei dem es nur darauf ankommt, daß die Joghurt­becher möglichst schnell und billig mit einem Umweg von mehreren tausend Kilometern von A nach B gelangen, und für den Energie­effizienz ein ausgesprochenes Fremdwort bedeutet. Die Liste dieses ausge­machten Schwach­sinns, der nur in einer kapita­listischen Gesell­schaft möglich ist, ließe sich beliebig verlängern.

Eines scheinen die Verantwort­lichen jedenfalls gelernt zu haben. Sie wissen, daß sie das Phänomen des Alltags­vandalismus nicht erfolgreich bekämpfen können. Statt dessen werden erhebliche Geld­summen in vandalismus­resistente Bau­materialien, Schutz­zäune oder Wach­dienste gesteckt.

So anregend der kleine Band ist, so sonnen­klar ist auch, daß diejenigen, die in Politik und Medien der vandalierenden Jugend das Wort reden, die hierin entwickelten Gedanken­gänge nicht zur Kenntnis nehmen werden. Warum ein etabliertes Weltbild in Frage stellen, solange das Kapital damit glänzende Geschäfte machen kann, auch wenn die eine oder andere Krise Anlaß zur Besorgnis gibt? Wenn das Buch einen Nutzen hat, dann für diejenigen, die hiermit eine Hand­reichung erhalten, um den Unsinn über eine Jugend, die sich genauso asozial verhält wie die kapita­listische Gesell­schaft in ihrer verantwortungs­losen Gesamtheit, kritisch und nachdenk­lich zu beleuchten. Der Band von Maren Lorenz heißt „Vandalismus als Alltags­phänomen“, er umfaßt 158 Seiten und ist in der Hamburger Edition zu 12 Euro erschienen.

 

Boxen auf Leben und Tod

Besprechung von : Alan Scott Haft – Eines Tages werde ich alles erzählen. Die Überlebensgeschichte des jüdischen Boxers Hertzko Haft, Verlag Die Werkstatt 2009, 191 Seiten, € 16,90

Vandalismus einer ganz anderen Dimension ist der Hinter­grund zu einem Buch, das nicht zufällig gerade im Verlag Die Werkstatt heraus­gekommen ist. Die Sportbücher dieses Verlages zeichnen sich nicht nur durch eine genaue Recherche und eine präzise Darstellung aus, sie führen uns zudem in sportliche Bereiche, die unser Wissen bereichern, unsere Neugier wecken und verschollene Geschichten rekonstruieren.

Besonders verdienstvoll ist der in mehreren Büchern vorzu­findende ambitionierte Versuch, die Geschichte des jüdischen Sports in Mittel­europa, vor allem in Deutsch­land und Österreich, in ein angemessenes Licht zu rücken. Die Über­lebens­geschichte des jüdischen Boxers Hertzko Haft zeigt jedoch auch, daß Sport in einem ganz anderen Sinne Mord sein kann, als wir es in unserem alltäg­lichen Sprach­gebrauch formulieren. Denn das Überleben der einen war der Tod der anderen unter Bedingungen, wie sie nur der Tod als Meister aus Deutsch­land ersinnen konnte.

Buchcover Eines Tages werde ich alles erzählenHertzko Haft wurde 1925 als Sohn jüdischer Eltern im polnischen Belchatow in der Nähe von Lodz geboren. Nicht deutete in seiner entbehrungs­reichen Kindheit darauf hin, daß er eines Tages um sein Leben boxen müßte, auch nichts darauf, daß er dem späteren Schwer­gewichts­weltmeister Rocky Marciano im Ring gegen­über stehen würde. Das anti­semitische Klima im Polen der Zwischen­kriegs­zeit und die Armut, mit der er aufwuchs, waren für seine Entwicklung nicht gerade hilfreich. Schon früh mußte er zum Lebens­unter­halt der kinder­reichen Familie beitragen und lange litt er unter den Schlägen seines älteren Bruders, der hiermit die Flausen Hertzkos auszu­treiben gedachte. Doch all dies bedeutete nichts im Vergleich zu dem, was die Jüdinnen und Juden Polens nach dem Einmarsch der Nazi-Wehrmacht 1939 erwartete.

Sein Versuch, seinen älteren Bruder aus den Klauen der SS zu befreien, führte unerwartet dazu, daß er selbst eine lange Odyssee durch die Konzentrations­lager antreten mußte. Ein SS-Offizier befand, daß Hertzko Haft einen guten Boxer zur Belustigung der Soldaten und Wach­mann­schaften abgeben würde. Seine Gegner waren Juden, die man dazu gezwungen hatte, bei diesem Spektakel auf Leben und Tod mitzuwirken. Wer verlor, wurde nach Auschwitz transportiert oder womöglich sofort erschossen. Hertzko Haft überlebte die Kämpfe, aber er nahm die Gescheh­nisse als Trauma für sein gesamtes Leben mit.

Bei einem der letzten Todes­märsche vor Ende des Krieges gelang es ihm zu entkommen. Er schlug sich durch und war wenig zimperlich, wenn es darum ging, sich zu behaupten, um zu überleben. Als er dann den Soldaten der US-Armee begegnete, hatte die Qual ein Ende. Seine erzwungenen Erfahrungen als Boxer führten ihn schließ­lich nach New York und in die Fänge der den Boxport beherr­schenden Mafia. Doch dies ist eine andere Geschichte, die ebenfalls ausge­breitet wird.

Lange Jahrzehnte trug Hertzko Haft die Geschehnisse mit sich herum, bis sein Sohn Alan Scott Haft bereit war, sich das Grauen anzutun und die Geschichte aufzuschreiben. Heraus­gekommen ist hierbei ein Buch voll zuweilen verstörender Offenheit, vor allem dort, wo er seinem Sohn ohne anzuklagen beschreibt, wie tief Menschen im Kampf um das nackte Über­leben sinken können, es ist aber auch ein Buch, das vor allem zum Schluß emotional bewegt.

Auch diejenigen, die mit der puren Gewalt boxender Männ­lich­keit nichts anzufangen wissen und die diesem Sport nichts abgewinnen können, werden nicht umhin­kommen, diese Facette nackter Brutalität eines Regimes zur Kenntnis zu nehmen, dem keine Methode zu perfide war, die Mensch­lichkeit der Barbarei zum Fraß vorzuwerfen und die Opfer zu verhöhnen. Die hier vorgestellte Über­lebens­geschichte des jüdischen Boxers Hertzko Haft, aufgeschrieben von seinem Sohn Alan Scott Haft, trägt den Titel „Eines Tages werde ich alles erzählen“.

Hertzko Haft ist 2007 gestorben. Die Veröffent­lichung seiner Biografie konnte er noch erleben. Das 191 Seiten umfassende Buch ist als Über­setzung aus dem amerikanischen Englisch vor kurzem im Verlag Die Werkstatt erschienen; es kostet 16 Euro 90.

 

Das Tribunal sucht keine Mörder

Besprechung von : Germinal Civikov – Srebrenica. Der Kronzeuge, Promedia Verlag 2009, 176 Seiten, € 15,90

Eine Provokation stellt hingegen das Buch des in Bulgarien geborenen und seit drei Jahrzehnten in den Nieder­landen lebenden Journalisten und Literatur­wissenschaftlers Germinal Civikov dar. Nach jahre­langen Recherchen stellt er in seinem jüngst im Wiener Promedia Verlag erschienen Buch „Srebrenica. Der Kronzeuge“ die herrschende Meinung zu den Ereignissen im Juli 1995 nahe der bosnischen Stadt in Frage.

Dabei geht es weniger um die Ereignisse in Srebrenica selbst, die in seinem Buch allenfalls gestreift werden. Er konzentriert sich auf die Darstellung eines Massakers, das am 16. Juli 1995 auf der Branjevo-Farm in der Nähe des Ortes Pilica geschehen sein soll. Daß er nicht auf die serbische Eroberung von Srebrenica eingeht, mag der Leser und die Leserin bedauern. So bleibt er oder sie allein gelassen mit einem Ereignis, das isoliert betrachtet wird, einem Massaker, dem 1000 bis 1200 Männer, so genau weiß man es nicht und will es auch nicht wissen, zum Opfer gefallen sein sollen.

Die Darstellung dieses Massakers stützt sich auf die Aussage eines einzigen Zeugen, nämlich eines Mitglieds des Erschießungs­kommandos. Dieser Dražen Erdemović hatte zunächst einem serbischen Ermittlungs­richter und anschließend dem Jugoslawien-Tribunal in Den Haag seine Geschichte dieser Ereignisse erzählt. Detailliert plauderte er über seine Mittäter, über den Hergang des Mordens, über den Alkohol, der dabei geflossen sei, und über seine eigene Rolle. Demnach will er selbst 80 bis 100 Männer erschossen haben.

Das Haager Gericht verurteilte ihn erst­instanzlich wegen „Verbrechen gegen die Mensch­lichkeit“ zu zehn, nach seiner Berufung wegen „Verletzungen der Gesetze und Gebräuche der Kriegs­führung“ zu nur noch fünf Jahren Gefängnis, von denen er anschließend dreiein­halb Jahre absitzen mußte. So billig ist Mord vor einem inter­nationalen Gerichtshof. Es stellt sich folglich die Frage, weshalb Dražen Erdemović so billig davon­kommen konnte. Und in der Tat gibt es einen einleuch­tenden Grund hierfür.

Bevor ich hierauf näher eingehe und das Buch von Germinal Civikov hierfür heranziehe, möchte ich einen Beitrag einspielen, den Stefan Tenner vom freien Radio Corax aus Halle vor vier Jahren zum 10. Jahres­tag der Ereignisse in und um Srebrenica verfaßt hat. Auch wenn der darin ange­sprochene Slobodan Milošević nicht mehr lebt und Radovan Karadžić sich inzwischen in den Händen des Jugoslawien-Tribunals befindet, so gibt der Beitrag einen brauchbaren Einblick in Dichtung, Wahrheit und Instrumen­talisierung dessen, was unter dem Begriff „Srebrenica“ verstanden wird. [Abspielen des Beitrags (Länge: 6:45 Minuten) mit neben­stehendem Player.]

Buchcover Srebrenica Der KronzeugeGerminal Civikov stellt die herrschende Darstellung der Ereignisse von Srebrenica in Frage [4]. Er bestreitet nicht nur, daß es sich um Völker­mord gehandelt hat, er legt darüber hinaus dar, daß das Ad-hoc-Tribunal in Den Haag ein sehr einge­schränktes und offensichtlich politisch motiviertes Interesse an der Wahrheits­findung besitzt. Was den Völker­mord betrifft, so hat Germinal Civikov nach dem Wortlaut der Völkermord-Konvention von 1948 zweifellos Recht.

Diese Konvention entstand unter dem Eindruck der national­sozialistischen Vernichtungs­politik gegen die europäischen Jüdinnen und Juden, war jedoch gleichzeitig darauf ausgerichtet, die zum Teil massen­mörderische Kolonial­praxis der alliierten Mächte nicht mit dem Begriff des Völker­mords in Verbindung zu bringen. Der Völker­rechtler William A. Schabas hat hierzu eine fundamentale Abhandlung geschrieben, die in der Hamburger Edition des Hamburger Instituts für Sozialforschung 2003 in deutscher Übersetzung heraus­gebracht worden ist [5]. Das Jugoslawien-Tribunal hat in seiner Recht­sprechung jedoch einen anderen Weg gewählt, vermutlich auch deshalb, um eine halbwegs stichhaltige Anklage gegen den ehemaligen jugo­slawischen Präsidenten Slobodan Milošević zustande bringen zu können.

Was die politische Funktion des Tribunals selbst betrifft, so zeigt sein Handeln die politische Intention der Veran­staltung recht deutlich. Während vorzugs­weise Serben (und eine Serbin) auf der Anklage­bank saßen und sitzen, werden die systema­tischen Menschen­rechts­verletzungen und Kriegs­verbrechen der kroatischen, bosnischen und albanischen Seite weitgehend beiseite geschoben. Daß die Kriegs­führung der NATO-Staaten gegen Jugo­slawien 1999 nicht auf die Agenda gesetzt wurde, ist evident. Man und frau ermittelt schließ­lich nicht gegen die eigenen Auftrag- und Arbeit­geber.

Vor diesem Hintergrund muß das Buch von Germinal Civikov gelesen werden. Er breitet uns eine kleine, dafür mörderische Episode aus dem Bürger­krieg der 90er Jahre aus und bemüht sich, unsere Verwunderung über den offen­sichtlichen Unwillen des Tribunals, der Sache auf den Grund zu gehen, hervor­zukitzeln. Dabei geht Germinal Civikov nicht gerade geschickt vor, denn sein Buch ist eine recht trockene, zähe und nicht immer nach­voll­ziehbare Dar­stellung. Dennoch bleiben Ungereimt­heiten, an denen keine und niemand vorbei kann.

Da sind zum Beispiel die Mittäter und Vorge­setzten. Bis auf einen Mittäter, der als verschollen gilt, leben außer Dražen Erdemović alle in Freiheit und könnten jederzeit vor Gericht gestellt werden. Angesichts von 1000 bis 1200 ermordeten wehrlosen Jungen und Männern eine wahrlich notwendige und sinnvolle Aufgabe für ein Gericht, das zu genau diesem Zweck einge­richtet worden ist. Das Des­interesse dieses Gerichts ist derart auf­fällig, daß man und frau nicht umhin­kommt, sich zu fragen, ob die Einver­nahme dieser namentlich bekannten Mittäter womöglich die von Dražen Erdemović vorge­tragene Geschichte auffliegen lassen könnte.

Denn dieser Dražen Erdemović erzählt den Anklägern und dem Gericht Folgendes: man habe den Auftrag gehabt, auf einer Farm die mit Bussen herangekarrten Männer aus Srebrenica zu erschießen. Man habe sie jeweils zu zehnt etwa 50 bis 200 Meter aufs Feld geführt und dann getötet. Zwischen­durch sei reichlich Alkohol geflossen. Der gesamte Massen­mord soll nach vier bis fünf Stunden abge­schlossen gewesen sein. Obwohl nur etwa zehn bewaffnete Serben über tausend wehr­fähige Männer bewacht hätten, habe es keinen Wider­stand gegeben. Germinal Civikov versucht, uns den Vorgang plastisch vor Augen zu führen, und stellt dabei fest, daß auf die geschilderte Art und Weise in der angegebenen Zeit nicht derart viele Jungen und Männer abgeknallt worden sein können. Dabei stellt er ein Massaker nicht in Frage, denn es wurde an dieser Stelle tatsächlich ein Massen­grab gefunden. Es enthielt 153 Leichen.

Bemerkenswert ist auch die von Dražen Erdemović geschilderte Befehls­kette. Ein einfacher Soldat habe das Kommando gehabt, obwohl an der Massen­tötung ein Leutnant und er selbst als Sergeant beteiligt waren. Allerdings bestreitet er seinen militärischen Rang, indem er behauptet, dieser sei ihm Monate zuvor genommen worden. Dieses Manöver dient offen­sichtlich dazu, seine Mitver­antwortung kleinzu­halten. Als einfacher Soldat habe er den Befehlen gehorchen müssen. Spannend wird Germinal Civikovs Argumentation dort, wo er sich fragt, was das denn für eine Truppe gewesen sei, die in wenigen Stunden derart routiniert und kaltblütig gemordet habe. Er kommt zum dem Schluß, daß es sich bei der sogenannten 10. Sabotage­einheit wohl um eine gedungene Söldner­truppe gehandelt habe, die pro Auftrag eine Erfolgs­prämie erhielt.

Über die Erfolgs­prämie in diesem Fall muß es Streit gegeben haben, denn Mitglieder dieses Mord­kommandos schossen nur wenige Tage später in einer Bar im Streit aufeinander. Ohnehin ist Dražen Erdemović hierbei eine schillernde Figur. Inmitten eines nationa­listisch aufge­blasenen Massen­wahns tritt er, ein bosnischer Kroate, zunächst einer muslimischen Einheit bei, später arbeitet er als Militär­polizist für die kroatische Seite. Hier scheint er einen lukrativen Neben­verdienst gefunden zu haben, indem er Serbinnen und Serben gegen ein angemessenes Honorar durch die Linien schleuste.

Als das aufflog und er durch das kroatische Militär arrestiert wurde, nutzte er eine Haftver­schonung, um sich abzu­setzen. Er heuerte nun als Sergeant bei einer bosnisch-serbischen Spezial­truppe an, eben der 10. Sabotage­einheit. Nein, ein Nationalist ist er wahrlich nicht, eher eine Art Glücks­ritter. Der Zeuge der Anklage verkauft sich und seine Geschichten für ein angemessenes Entgelt. Dafür zeigt er sich nützlich und erkenntlich.

Mit einer Geschichte, die nur er erzählt und die nirgends auf ihren Wahrheits­gehalt über­prüft wird, wird er zum Kron­zeugen eines Massen­verbrechens, das so nicht stattge­funden haben kann. Mit seiner Aussage wiederum konnte ein Haftbefehl gegen die Anführer der bosnischen Serben Radovan Karadžić und Ratko Mladić erwirkt werden. Dies war offen­sichtlich Zweck der ganzen Übung. Weitere Zeugen oder gar Angeklagte hätten die Glaub­würdigkeit des Dražen Erdemović nur erschüttern können. Einen solch nützlichen Kron­zeugen demontiert man und frau einfach nicht, wohl wissend, daß die Lüge im Wesen des Kron­zeugen verborgen liegt.

Buchcover Der Milošević ProzessUngereimtheiten dieser Art durchziehen nicht nur das Verfahren gegen Dražen Erdemović und die Arbeit des Haager Tribunals, sondern logischer­weise auch die Darstellung des Buchs von Germinal Civikov. Proble­matisch wird die Darstellung, wenn der Autor eine französische Geheim­dienst­verbindung ins Spiel bringt, die, man oder frau kann es nur vermuten, den Söldner­haufen dazu angestiftet haben soll, nützliche Sabotage­akte oder Massaker anzurichten, um sie der serbischen Seite in die Schuhe zu schieben. Nicht, daß ich solcherlei für ausgeschlossen halte. Aber es klingt doch arg nach einer Räuber­pistole.

Germinal Civikov hat die Akten akribisch ausgewertet und ist hierbei auch auf unter­schied­liche Darstellungen des­selben Gegen­standes gestoßen. So entspricht die englische Fassung des Gerichts­protokolls, nämlich da, wo es darauf ankäme, zuweilen im Wortlaut nicht der serbo­kroatischen Fassung. Oder es werden, je nach Bedarf, unter­schiedliche Angaben zu Ort und Zeit gemacht. Nun können das genausogut Schlampereien wie gezielte Setzungen sein, um eine bestimmte Interpretation zu fördern. Nur – es kommt dann nicht gut, wenn im Buch selbst falsche Jahres­zahlen genannt werden. Eine sorgfältigere End­redaktion wäre hier durchaus zu begrüßen gewesen. [6]

Insgesamt handelt es sich bei dem Srebrenica-Buch von Germinal Civikov auch insofern um ein schwieriges Werk, weil die Gescheh­nisse noch vergleichs­weise frisch sind und die Instrumenta­lisierung recht nahe liegt. Eine Einbettung der Geschichten des Dražen Erdemović in eine – und sei es eine noch so subjektive – Inter­pretation der Geschehnisse des Jahres 1995 wäre dem Buch zu wünschen gewesen. Allerdings, das sei hinzugefügt, hätte der Autor womöglich eine Inter­pretation vorgelegt, der nicht jede Leserin oder jeder Leser zu folgen bereit wären, weshalb es dann vielleicht doch nicht ganz verkehrt ist, das rohe Material ohne politisch-historischen Rahmen zu präsentieren. Mag jede und jeder selbst entscheiden, was er oder sie davon hält.

Eines ist jedoch gewiß, und dies scheint durchaus die Absicht des Autors zu sein: das Ansehen des Ad-hoc-Tribunals zum früheren Jugoslawien nachhaltig einer kritischen Bestands­aufnahme zu unter­ziehen. Wessen Wahrheit wird dort verhandelt?

Von Germinal Civikov liegt im gleichen Verlag eine Abhandlung über die skandalöse Verhandlungs­führung im Prozeß gegen Slobodan Milošević vor dem Jugoslawien-Tribunal in Den Haag vor.

Das Buch „Srebrenica. Der Kronzeuge“ ist vor kurzem im Promedia Verlag erschienen, es kostet mit seinen 176 Seiten 15 Euro 90. Zur Präsentation des Buchs gab es in Wien eine gut besuchte Podiums­diskussion. Die zwei­stündige Aufzeichnung dieser Diskussion [7] werde ich am Mittwoch, den 20. Mai, ab 19.00 Uhr zu Gehör bringen – lassen. Denn – ich habe ja ein Hausverbot.

 

Gewalt, Frauen, Krieg

Besprechung von : Mittelweg 36, Heft 1/2009 und Heft 2/2009, 108 bzw. 94 Seiten, je € 9,50

Die Recht­sprechung der beiden Ad-hoc-Gerichtshöfe zu Jugoslawien und Ruanda ist durchaus als eine politische zu begreifen. Selbst die frühere Chef­anklägerin Carla del Ponte kam nicht umhin, die politische Einflußnahme auf die Arbeit des Tribunals zu beklagen. Solange sie noch im Amt war, war es ihr jedoch offen­sichtlich recht. Dennoch ist es nicht von der Hand zu weisen, daß die beiden Tribunale zu Jugoslawien und Ruanda auch Aspekte aufgenommen haben, die normaler­weise im Völker­recht ein Schatten­dasein führen. Die Rede ist von sexueller Gewalt in kriegerischen Konflkiten. Die Februar­ausgabe der Zeitschrift Mittelweg 36 aus dem Hamburger Institut für Sozial­forschung widmet sich schwerpunkt­mäßig dieser Arbeit und belegt, daß auch im inter­nationalen Recht die Gender­frage angekommen ist.

Den Anfang macht ein Werkstatt­gespräch, um den Rahmen abzu­stecken. Die Frage, inwieweit die Ausübung sexueller Gewalt in militärischen Auseinander­setzungen anzutreffen ist und welchen Zwecken sie dient, ist nicht ein­dimensional zu beantworten. So wird den tamilischen Befreiungs­tigern auf Sri Lanka attestiert, Gewalt gegen Frauen ausdrück­lich zu unter­binden und zu bestrafen, während der ANC in Südafrika kein Problem darin sah, Frauen, die den Befreiungskampf gegen das rassistische Apartheids­regime unterstützen wollten, als Sex­sklavinnen für die kämpfenden Männer bereit­zuhalten. In diesem Zusammen­hang fällt dann auch der Name des heutigen Präsidenten Südafrikas, Jacob Zuma.

Cover Mittelweg 36Kriege sind abgesehen vom Kampf um Rohstoffe, Märkte, Land und Arbeits­kräfte auch der Ort, in dem sich Männ­lich­keit wider­spiegelt und ausdrückt. Wenn diese Männ­lich­keit sich darüber definiert, seine Frau beschützen und gegen andere Männer verteidigen zu können, dann ist die massen­hafte Vergewalti­gung von Frauen in kriege­rischen Auseinander­setzungen ein direktes Mittel zur Wehrkraft­zersetzung des Feindes. Nun können wir uns fragen, weshalb sich Männer und Männ­lich­keit über die Verfügungs­gewalt über Frauen definieren. Doch dies ist durchaus keine Frage, die sich nur bei kriegerischen Konflikten stellt. Die Männ­lich­keits­codes einer zivilen Gesell­schaft sind durchaus in verschärfter Form auf den Kriegs­einsatz über­tragbar.

Während sich das Motiv schon mythisch verklärt im Raub der Sabinerinnen wieder­findet, ist es ein paar Jahr­tausende zuvor noch offen­sichtlich. Kriege wurden in den Anfängen der städtischen Zivilisation Meso­potamiens nicht nur um Roh­stoffe, sondern auch um Sklavinnen geführt. Frauen waren selbst­verständlich Beute und ihre Unter­werfung Teil der männ­lichen Initiation. Vermut­lich hat die süd­afrikanische Philosophin Louise du Toit nicht ganz Unrecht, wenn sie eine Verbindungs­linie zu den Initiations­riten heutiger Jugend­banden in ihrem Land zieht. Aller­dings sollten wir nicht so tun, als sei die Pflege der Männ­lich­keit im Deutsch­land des beginnenden 21. Jahr­hunderts verschwunden. Und ich meine hier deutsche Männer, und nicht Migranten.

Die neuseeländische Politik­wissenschaftlerin Miranda Alison stört sich an der anthropo­logischen Fest­stellung, daß Krieg Bestand­teil fast jeder menschlichen Gesell­schaft sei, weil diese Fest­stellung fatalistische Positionen bestärke und einen generellen Frieden als undenkbar betrachte.

Ich denke jedoch, daß Krieg keine menschliche Eigen­schaft, sondern eine bestimmte soziale Kultur darstellt. Solange Macht und Herrschaft, Reichtum und Profit soziales Handeln bestimmen und menschliche Kulturen formen, werden Kriege genauso unaus­weichlich sein wie die alltäg­lich konkrete und die büro­kratisch strukturelle Gewalt. Nur eine Gesell­schaft, die auf solidarischen Prinzipien aufbaut, also eine, die den Kapitalismus gestürzt und über­wunden hat, wird in der Lage sein, derartige Dis­positionen nachhaltig zu beseitigen. Das soll nicht heißen, daran zu verzweifeln, nur weil wir diese Utopie sicherlich nicht mehr erleben werden. Aber ich verweise darauf, daß Gewalt und Krieg durchaus erklärbar sind, weil sie zu jeder bisherigen Gesell­schaft seit der neo­lithischen Revolution vor rund zehn­tausend Jahren gehören.

Nun ist das Thema des Heftes die sexuelle Gewalt in kriegerischen Konflikten. Sie geht in der Regel von Männern aus und betrifft in der Regel Frauen. Hiermit geht eine Sicht von Krieg und Frieden einher, die eine männliche Sichtweise spiegelt. Ob Frauen vom selben Frieden und vom selben Krieg wie Männer reden können, wäre eine interessante Frage­stellung.

Die australische Soziologin Kirsten Campbell stellt den Umgang mit sexueller Gewalt in der inter­nationalen Straf­gerichts­barkeit vor. Ihr geht es hierbei vor allem darum, Geschlechter­rollen im Prozeß­geschehen und in der Urteils­findung zu über­winden. Vielleicht wird ihr Ansatz am besten in folgender Formulierung deutlich:

Die geschlechts­spezifischen Muster der Rechts­praktiken, denen zufolge über­wiegend Frauen als Zeuginnen sexueller Gewalt auftreten, haben tief­greifende Auswirkungen auf die Sprecher­positionen, in denen sich Männer und Frauen vor dem Tribunal befinden. Männer scheinen als Zeugen des Konflikts und Frauen als Zeugen von Ver­gewaltigungen aufzutreten. Indem Männer überwiegend vom Krieg berichten, erscheinen sie als Akteure des Konflikts, die überwiegend von Ver­gewaltigungen berichtenden Frauen hingegen als passive Opfer sexueller Gewalt. Eine solche narrative Verortung reproduziert traditionelle Modelle aktiver Männ­lich­keit und passiver Weib­lich­keit. [8]

Wobei womöglich zu berück­sichtigen sein wird, daß sich die Anklägerinnen und Ankläger in inter­nationalen Straf­verfahren ihre Zeuginnen und Zeugen auch aufgrund von Rollen­modellen suchen, die den eigenen Erwartungen entsprechen. Dies gilt auch für die Verfolgung von Tätern. Das Tribunal zu Jugoslawien hat bislang nur eine Frau angeklagt, was sicherlich auch Ausdruck tatsäch­licher Macht­verhältnisse ist. Frauen sind in der Politik unter­repräsentiert und in der militärischen Hierarchie kaum anzutreffen. Insofern erübrigt sich der Gender­blick in Bezug auf die Täterseite wohl weit­gehend. Dennoch legt die Autorin Wert darauf, daß das Geschlecht auch in Bezug auf die rechtliche Verant­wortlich­keit neu bewertet werden muß. Nur so ließe es sich zukünftig vermeiden, patriarchale Rollen­muster und geschlechts­hierarchische Wertungen im Straf­prozeß wie in der Urteils­findung fest- und damit fortzu­schreiben.

Einen Blick in die Gefühls­welt der Über­setzerinnen und Ermitt­lerinnen in der inter­nationalen Straf­verfolgung vermittelt uns die Juristin Patricia Viseur-Sellers. Frauen, die sich aufgrund erlittener sexueller Gewalt einem inter­nationalen Gericht anvertrauen, benötigen eine besondere Für­sorge. Hierbei ist es offen­sicht­lich, daß auch die mit der Ermittlung, der Zeuginnen­befragung und der Über­setzung beauftragten Frauen besonderen emotionalen Belastungen ausgesetzt sind. Ihre Arbeit zu würdigen, ist das Anliegen des Aufsatzes „Die anderen Stimmen“.

Wenn die Autorin dabei hervorhebt, die Ad-hoc-Gerichts­höfe zu Jugoslawien und Ruanda hätten hierbei eine beispiel­lose Sorgfalt bewiesen, so ist dies sicherlich aus ihrer Sicht richtig. Dennoch sollten wir uns auch hier daran erinnern, daß es sich um politische Verfahren mit interesse­geleiteten Anklagen handelt. Die befragten Zeuginnen sind nicht Subjekt, sondern Objekt einer derartigen Straf­verfolgung. Ihr Leid interessiert nur insoweit, als es sich zur politisch motivierten Verfolgung nutzen läßt. Hier sollten wir uns keinen Illusionen hingeben. Massen­vergewaltigungen in Tschetschenien oder anderswo interessieren keinen inter­nationalen Gerichts­hof. Die Geschäfte mit Rußland gehen vor.

Nützlich, wenn auch geradezu über­bordend ist die von Ingwer Schwensen zusammen­getragene neuere Literatur zu sexueller Gewalt in kriegerischen Konflikten. „Neuer“ meint hier die vergangenen sieben Jahre, und es handelt sich hierbei um – wenn ich richtig gezählt habe – 425 Aufsätze, Berichte und Bücher. Es ist sicherlich kein Zufall, daß die meisten hiervon von Frauen geschrieben oder redigiert worden sind. Männer haben eben andere Themen.

 

Helden und andere Gejagte

Zum Beispiel der an der Universität Kassel lehrende Kultur­wissenschaftler Christian Schneider. Er fragt, wozu wir Helden benötigen, und ist sich durchaus darüber im Klaren, daß Helden in gewissem Sinne Übermenschen sind:

Wer Held sagt, sagt automatisch Tod. Oder genauer: Mord. Denn die archaichste Schicht des Helden ist, dass er die grund­legende Zivilisations­leistung, das Tötungs­verbot, außer Kraft setzt. [9]

Mit dieser Erkenntnis ließe sich nun durchaus eine Menge machen. Wir könnten uns fragen, weshalb derartige Helden durch unsere Medien geistern, weshalb wir uns für sie begeistern, vor allem wenn wir heran­wachsende junge Männer sind, die sich von ihren Eltern abnabeln und eigene Ideale setzen möchten.

Statt dessen erhalten wir eine Lektion in griechischer Mythologie und Tragödien­dichtung, die zwar interessant zu sein scheint, aber irgendwie den Eindruck hinterläßt, hier soll ein bestimmtes zivilisa­torisches Modell festge­klopft werden. Ohne Helden, so vermittelt uns der Autor, also ohne Menschen, die sich durch außer­gewöhnliches Handeln gegenüber der Masse auszeichnen, gebe es keine Erneuerung über die Grenzen des Bestehenden hinaus. Nun mag das so sein oder auch nicht. Die Frage ist jedoch, ob wir das benötigen. Eine kapitalistische Leistungs­gesellschaft benötigt derlei Gas gebende Helden ganz sicher, aber gilt dies auch für eine menschliche Gesell­schaft?

Noch problematischer finde ich seinen Rückgriff auf die Ilias, die Helden­dichtung schlechthin. Kommt doch hier zum helden­haften Massen­mord noch die Männer­freund­schaft zum Tragen. Doch um was für eine Freund­schaft handelt es sich hierbei? In den Worten von Christian Schneider finden wir hierin „die Wurzeln und die grundsätzlichen Gesetze der Freundschaft als Keimform des sozialen Zusammenhalts, der Solidarität“ [10].

Wenn ich jedoch einige Aufsätze im selben Heft zurückgehe, dann finde ich in diesen Männer­zusammen­schlüssen die Form sexueller Gewalt wieder, die in kriegerischen Konflikten in Massen­verge­waltigungen enden. Nun ist es sicherlich so, daß dem Autor nichts in dieser Richtung vorschwebt, er vielmehr nach einem neuen Rollen­modell des „zivilen Helden“ sucht. Dennoch bin ich bei der Lektüre seines Aufsatzes einiger­maßen ratlos. Was, bitte sehr, soll ich damit anfangen, wenn die Frage „Wozu Helden“ damit beantwortet wird, „weil wir sie brauchen“ [11]? Das klingt eher nach Selbst­verge­wisserung als nach grund­legender Analyse. Die Frage ist doch: wer benötigt in einer durchge­knallten kapita­listischen Männer­welt Helden, und wozu? Hat die Orien­tierung an Helden in den vergangenen 10.000 Jahren nicht schon genug Schaden angerichtet? Wäre eine Welt ohne Helden nicht lebens­werter?

Cover Mittelweg 36Das nachfolgende, in diesem Monat herausge­kommene Heft von Mittelweg 36 greift den völker­rechtlichen Aspekt in gänzlich anderer Hinsicht wieder auf. Der Jurist Gerd Hankel, der in seinem profunden Werk über die Leipziger Prozesse im Gefolge des Ersten Weltkriegs interessante Einblicke über die Struktur und das Funktionieren des Völker­rechts als eines eminent politisierten Rechts abgeliefert hat [12], ergreift Partei für den Haft­befehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir. Nun mag er dies tun, allein es stellt sich die Frage, welches Weltbild er uns hiermit zu vermitteln sucht. Denn in der Tat ist es problematisch, wenn die westliche Welt einmal mehr über die Dritte Welt verfügt, als gebe es nur eine Wahrheit, nämlich die derjenigen, die die Macht haben, sie auch zu exekutieren.

Der Hintergrund ist klar. Es geht um Kriegs­verbrechen in Darfur [13]. Nun werden selbige nicht aufhören, wenn der sudanesische Präsident Gefangener der inter­nationalen Staaten­gemein­schaft ist, weshalb sich hier andere Fragen auftun, und diese Fragen werden durchaus gestellt. Weshalb soll ausgerechnet der sudanesische Präsident als erstes Staats­ober­haupt vor den Inter­nationalen Gerichts­hof gezerrt werden und nicht etwa der US-amerikanische? Ist es eine Macht­frage? Gewiß. Gerd Hankel verweist auf die Stimmen afrikanischer Politiker, die diesen Haft­befehl als Teil eines neo­kolonialistischen Plans betrachten, geht jedoch, wie ich finde, etwas arrogant darüber hinweg. Völker­rechtlich mag er den Schritt legitimieren können, und doch sollten wir hier kurz innehalten und uns fragen, was hier eigentlich geschieht.

Die internationale Straf­gerichts­barkeit geht ja nicht, wie es in einem nationalen Rahmen üblich ist, von einem gegebenen und legitimierten staatlichen Gewalt­monopol aus. Inter­nationales Recht ist immer ein Recht, das neben kollektiven Verträgen der Durch­setzung durch bewaffnete Mächte bedarf. Handlungs­fähig sind hier in der Regel diejenigen, die in der Lage sind, ihre Rechts­position militärisch gegen Dritte zu behaupten.

Keine und niemand kommt auf die Idee, sich militärisch gegen die USA zu wenden, nur weil sie in Afghanistan und Irak einen ziemlich mörderischen Krieg führt. Von der Barbarei des Vietnam-Krieges mit seinen weit über einer Million Toten einmal ganz zu schweigen. Als jedoch Saddam Hussein die Dreistig­keit besaß, seine durchaus diskutable Rechts­position gegenüber Kuwait durchzu­setzen [14], war der Teufel los. Insofern ist der Einwand, es handele sich um eine Form neo­kolonialen Handelns, durchaus berechtigt, auch wenn ein solches Handeln völker­rechtlich in Ordnung sein mag. Doch weshalb sollten wir eine imperialistische Macht­politik, die sich durch das Völker­recht selbst verge­wissert, auch noch verteidigen? Das kann ich nicht nach­vollziehen.

Versetzen wir uns hierbei in die Gedanken­welt der seit über fünf­hundert Jahren ausgebeuteten, verschleppten, versklavten und massenhaft ermordeten Menschen Latein­amerikas, Afrikas und Asiens und lassen uns nicht von unserem mittel­europäisch geprägten Gut­menschen­tum leiten. Dann verstehen wir vielleicht besser, weshalb dieser Haft­befehl als ein Akt neo­kolonialer Arroganz gelten kann und auch muß. 1998 zerstörten US-amerikanische Marsch­flug­körper die einzige pharma­zeutische Fabrik des Sudan, weil die CIA behauptete, hier werden chemische Waffen hergestellt. Die Basis­versorgung mit Medikamenten eines ohnehin armen Landes wurde damit zerstört. Selbst­verständ­lich wurde der Schaden nicht wieder gut gemacht, denn mit dem Sudan darf man so umspringen.

Oder nehmen wir das geografisch nicht allzu entfernte Somalia. Mit einer Dreistig­keit, die dem Völker­recht spottet, werden sogenannte Piraten durch deutsche Schiffe einfach kenianischen Behörden über­stellt. Die Frage, ob es sich bei diesen Piraten vielleicht um eine legitime, wenn auch ungewöhn­liche Form der Durch­setzung somalischer Rechts­interessen handelt, wird erst gar nicht gestellt. Die Journalistin Susanne Härpfer fragt diesbezüglich in einem Telepolis-Artikel nicht zu Unrecht, ob diese sogenannten Piraten nicht die im Seerecht anerkannte Marine somalischer Warlords darstellen. Sie schreibt:

Das Internationale Seerechts­überein­kommen erlaubt in § 56 Küsten­ländern, in der Wirtschafts­zone Zölle zu erheben, die Fischerei­rechte zu sichern und die Umwelt zu schützen. Löse­geld­zahlungen an Piraten wären demnach nichts anderes als recht­mäßiger Tribut. Nähmen sich also die Warlords einen Anwalt und beriefen sich auf diesen Paragraphen, gäbe es einen interessanten Prozess vor dem Hamburger See­gerichts­hof. [15]

Nun ja, mit vorher­sehbarem Ausgang. Umso wichtiger fände ich es, der kolonialen Arroganz nicht auch noch durch eine einseitige Inter­pretation völker­rechtlicher Normen Vorschub zu leisten. Sinnvoller wäre eine politische Argumen­tation, die deutlich macht, daß im Sudan und den angrenzenden Staaten bis hinunter zum Kongo imperia­listische Macht­interessen eine entscheidende Rolle spielen. Wer liefert die Waffen, wer die Logistik, wer finanziert, wer kassiert ab? Derartige Fragen verbieten sich selbst­verständlich vor einem Inter­nationalen Gerichts­hof, denn dann würden andere Staats­männer und -frauen auf der Anklage­bank sitzen. Und das geht ja nun wirklich nicht.

Laßt mich zum Abschluß meiner Sendung noch kurz auf die übrigen Themenstellungen der aktuellen Ausgabe von Mittelweg 36 eingehen. Andreas Reckwitz schreibt über die moderne Urbanität einer kreativen Stadt. Berthold Vogel behandelt Streit, Zwist und Zorn aus soziologischer Sicht. Und Natan Sznaider geht Hannah Arendts Wirken in München nach. Mittelweg 36 ist die Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozial­forschung. Das alle zwei Monate erscheinende Einzelheft kostet 9 Euro 50.

 

Schluß

Jingle Alltag und Geschichte

In der vergangenen Stunde hörtet ihr einen Streifzug durch Vergehen, Verbrechen und ihrer Vermittlung. Vorgestellt habe ich hierbei das Buch „Vandalismus als Alltags­phänomen“ von Maren Lorenz, die Biografie „Eines Tages werde ich alles erzählen“ von Alan Scott Haft, den Band „Srebrenica. Der Kronzeuge“ von Germinal Civikov sowie die beiden letzten Hefte der Zeitschrift Mittelweg 36.

Ich danke der Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt für ihre Unter­stützung bei der Produktion dieser Sendung und Stefan Tenner für seinen Beitrag über Srebrenica. Das Manuskript zu dieser Sendung findet ihr in den nächsten Tagen auf meiner Webseite: www.waltpolitik.de. Im Anschluß folgt eine Sendung der Kulturredaktion von Radio Darmstadt. Am Mikrofon war für die Redaktion Alltag und Geschichte Walter Kuhl von der Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt.

 

ANMERKUNGEN

 

Mittels eines Klicks auf die Nummer der jeweiligen Anmerkung geht es zur Textpassage zurück, von der aus zu den Anmerkungen verlinkt wurde.

 

»» [1]   Anspielung auf den früheren Darmstädter Bürger­meister Horst Knechtel, der sich medien­wirksam auf Graffiti­jags begeben hatte.

»» [2]   Maren Lorenz : Vandalismus als Alltagsphänomen, Seite 123.

»» [3]   Unnötig zu erwähnen, daß zwischen medialer Impertinenz und jugendlicher Realität auch heute Welten liegen.

»» [4]   Am 5. Oktober 2005 sprach Germinal Civikov auf einer Veranstaltung in Darmstadt über die Ungereimt­heiten der Prozeß­führung vor dem Tribunal in Den Haag. Siehe hierzu meine Sendung Srebrenica vom 19. Oktober 2005.

»» [5]   Siehe meine Besprechung des Buchs „Genozid im Völkerrecht“ von William A. Schabas in der Sendung Völkermord vom 15. März 2004.

»» [6]   So heißt Bijeljina auf Seite 45 Bjeljina. Falsche Jahres­zahlen finden sich auf den Seiten 111 (1995 statt 1996) und 175 (1966 statt 1996).

»» [7]   Der Podcast mit der Aufzeich­nung der Podiums­diskussion befindet sich im cultural broadcasting archive.

»» [8]   Kirsten Campbell : Transitional Justice und die Kategorie Geschlecht. Sexuelle Gewalt in der Internationalen Straf­gerichts­barkeit, in: Mittelweg 36, Heft 1/2009, Seite 26–52, Zitat auf Seite 44.

»» [9]   Christian Schneider : Wozu Helden?, in: Mittelweg 36, Heft 1/2009, Seite 91–102, Zitat auf Seite 93.

»» [10]   Schneider Seite 96.

»» [11]   Schneider Seite 102.

»» [12]   Siehe meine Besprechung des Buchs „Die Leipziger Prozesse“ von Gerd Hankel in der Sendung Klimaturbulenzen vom 14. April 2003.

»» [13]   Siehe zu Darfur auch die fünfteilige Serie von Peter Mühlbauer : Darfur  –Ethnographie und Geschichte eines Konflikts, in: Telepolis vom 11. bis 15. Juni 2007. In der Hamburger Edition ist hierzu 2007 der mir nicht bekannte Band „Darfur. Der »uneindeutige« Genozid“ von Gérard Prunier (englisches Original 2005) erschienen.

»» [14]   Die Abtrennung Kuwaits aus dem früheren türkischen Herrschafts­gebiet in Meso­potamien sicherte den britischen Einfluß in der Ölregion und muß als Teil einer imperia­listischen Strategie betrachtet werden. Inwieweit Gebiets­ansprüche aufgrund vorheriger tatsäch­licher oder fiktiver Zugehörig­keit erhoben werden können, ist eine Frage, die nur innerhalb nationa­listischer Konzepte einen Sinn ergibt.

»» [15]   Susanne Härpfer : Nehmen die somalischen Piraten nur ihr Recht wahr?, in: Telepolis vom 18. April 2009.

 


 

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