Anti-AKW-Sommercamp |
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Inhaltsverzeichnis |
Kapitel 1 : Einleitung |
Kapitel 2 : Das Anti-AKW-Sommercamp |
Kapitel 3 : Kommentar : Ein ganz normaler Polizeieinsatz |
Kapitel 4 : Sommercamp (Fortsetzung) |
Kapitel 5 : Schluß |
Anmerkungen |
EinleitungDas Ende der Sendeschleife ist nun erreicht; hier ist Radio Darmstadt mit dem Offenen Haus. Ich begrüße als unsere Gäste Antje, Bastian und Steffi von den Stadtpiraten aus Darmstadt. Wir werden in der nächsten Stunde über das Anti-AKW-Sommercamp der Stadtpiraten sprechen, über die Inhalte und Aktionen des Camps und die - wie sich noch zeigen wird - mitunter harten Reaktionen der Polizei. Ich heiße Walter Kuhl und moderiere die Sendung; neben mir sitzt Günter Mergel an der Technik. |
Das Anti-AKW-SommercampMeine drei Gäste/Gästinnen berichteten über das Anti- |
Kommentar : Ein ganz normaler PolizeieinsatzIch denke, die bisher geäußerten Vorwürfe verlangen nach einer Klärung. Ich habe versucht, von der Polizei in Heppenheim, die die beiden Einsätze am Mittwoch und Samstag durchgeführt hat, eine Stellungnahme zu erhalten. Die ist so klasse, daß ich sie jetzt im Originalton bringen möchte. Dabei bitte ich unsere Zuhörerinnen und Zuhörer, die schlechte Tonqualität zu entschuldigen. Es folgte eine zwanzigsekündige Stille. Das war nun also die Stellungnahme der Polizei in Heppenheim. Mit der Begründung, sie wolle nicht in das laufende Ermittlungsverfahren eingreifen, weigert sich die Polizei, irgendwelche Auskünfte hierzu zu geben. In anderen Fällen, vor allem dann, wenn es um Ausländerkriminalität geht, ist sie nicht so zimperlich. Das läßt nur den Schluß zu, daß sie etwas zu verbergen hat. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt, die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die die erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet hat, war hingegen etwas kooperativer. Allerdings ist das Ergebnis auch nicht viel befriedigender. Die Staatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, daß das aus dem Bus beschlagnahmte Aktionsmaterial dazu verwendet werden sollte, auf dem Bahngleis zum AKW eine Mauer zu errichten. Das wäre dann ein Eingriff in den Schienenverkehr und damit eine Straftat. Nun hat diese Aktion aber überhaupt nicht stattgefunden, also liegt auch keine Straftat vor. Bleibt die Mastbesetzung. Da es für eine Mastbesetzung keinen direkt passenden Paragraphen gibt, greift die Staatsanwaltschaft zu einem Trick. Sie behauptet einen Tatzusammenhang der Mastbesetzung und der nicht durchgeführten Maueraktion und sieht darin einen Anfangsverdacht einer Straftat - wohlgemerkt, nicht wegen des Mastbesteigens, sondern wegen des vorgeblichen Mauerns. Und für solche Anfangsverdachte, so merkwürdig und konstruiert sie auch sein mögen, gibt es einen Allzweckparagraphen, nämlich den Paragraphen §81b der Strafprozeßordnung, der es der Polizei ermöglicht, eine erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen. Der Allzweckparagraph lautet: "Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Ermittlungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden." Ich bitte, das nochmal klar zu sehen. Die Mastkletterer sind herabgestiegen und konnten sich ausweisen. Die Polizei hatte also die Personalien. Lichtbilder zur Identifizierung anderweitiger Straftäter (nämlich derjenigen, die keine Mauer errichtet haben) bzw. deren Fingerabdrücke waren nicht erforderlich. Aber der Paragraph gibt das her. Das ist eben der Rechtsstaat: Die gesetzlichen Grundlagen sind gegeben; ob dann tatsächlich eine Straftat vorliegt, scheint eigentlich keine Rolle zu spielen. [2] Nun handelt es sich hier nicht um einen besonderen Polizeiübergriff. Übergriffe der Polizei und brutale Methoden haben in diesem Land ganz andere Dimensionen; da können Flüchtlinge und MigrantInnen mehr als ein Lied von singen. Amnesty International hat in letzter Zeit häfiger derartige Vorkommnisse angeprangert. Nein - das ist einfach der Normalfall. So etwas wie Verhältnismäßigkeit der Mittel scheint es nicht zu geben. Um eine Versammlung aufzulösen, wird eine 16-jährige kurzerhand festgenommen. Hier geht es um Einschüchterung, nicht um das Verhindern oder Feststellen einer Straftat; die ja auch in dem Fall gar nicht stattgefunden hat. Ebenso die erkennungsdienstliche Behandlung. Das ist Routine. Wenn sich die Gelegenheit ergibt, macht man das halt. Es ist allerdings diese Normalität, die ich unerträglich finde. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", heißt es. Aber ein solcher Gedanke scheint in einem Land, in dem selbst Sozialdemokraten in das law-and-order-Geheul einstimmen, das hier in Darmstadt vom Echo geschürt wird, und elementarste rechtsstaatliche Grundsätze über den Haufen werfen wollen, keinen Sinn mehr zu besitzen. Und wer dennoch seine Würde behalten will, der wird - wie Bastian noch berichten wird - einfach in eine Zelle gesperrt. Arroganz der Macht. |
Sommercamp (Fortsetzung)Zweiter Teil des Gesprächs über das Anti- |
SchlußWir sind nun am Schluß der Sendung über das Anti- ... Castor-Transporte und Grafenrheinfeld ... Genau. - Das waren also Antje, Bastian und Steffi von den Stadtpirat[Inn]en. Die Moderation hatte Walter Kuhl, an der Technik saß ... ... Günter Mergel. Diese Sendung wird am morgigen Mittwoch um 8 Uhr nach dem Radiowecker wiederholt. Falls ihr Fragen an uns oder die Stadtpiraten habt - schreibt doch an die Redaktion Offenes Haus in der Bismarckstraße 3 [3] oder schaut sonntags um 19 Uhr beim Treff der Stadtpiraten in der Oetinger Villa in der Kranichsteiner Straße 81 vorbei. |
ANMERKUNGEN |
[1] Meine diesbezügliche schriftliche Anfrage an den Pressesprecher der Polizeidirektion Heppenheim findet sich hier. Selbstverständlich gilt es zu berücksichtigen, daß Anfragen noch keine Tatsachenfeststellungen sind. Dennoch läßt sich aus meiner Anfrage eine Tendenz polizeilicher Tätigkeit herauslesen, die zwangsläufig zu meinem Kommentar in der Sendung führen mußte. Die Fragen beruhten auf den glaubwürdigen Angaben der StadtpiratInnen. |
[2] Das Landgericht Darmstadt stellte am 22.12.1997 in einen rechtskräftigen Beschluß die Rechtswidrigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung im Falle der StrommastbesetzerInnen fest. [Az.: 2 Qs 831/97, 2 Js 35 591/97, 5 Gs 193/97 AG Bensheim] |
[3] Radio Darmstadt ist im Januar 2000 in sein neues Sendestudio am Steubenplatz 12 umgezogen. |
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