Eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Kreisrats des Kreises Darmstadt vom 28. Oktober 1836 enthüllt den barbarischen Umgang der Darmstädter Obrigkeit mit unehelichen Schwangerschaften. Kann man diese Weibspersonen schon nicht ausweisen, so schaut man, wen man dafür blechen lassen kann. Der pekuniäre Druck sollte dabei helfen, derlei unerwünschte Personen noch ausweisen zu können, bevor sie der Stadtkasse zur Last fallen.
Bekanntmachung über den Umgang mit unehelichen Schwangerschaften im Darmstadt des Biedermeier. Quelle: Darmstädter Frag- und Anzeigeblatt vom 29. Oktober 1836.
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