Stefan Selke
Stefan Selke beim Vortrag in Darmstadt am 28. Oktober 2010.

Kapital – Verbrechen

Die Mafia besucht die Tafeln

Sendemanuskript

Sendung der Redaktion Alltag und Geschichte

Radio: Radio Darmstadt

Redaktion und Moderation: Walter Kuhl

Ausstrahlung am:

Mittwoch, 17. November 2010, 19.00 bis 21.00 Uhr

Wiederholt:

Donnerstag, 18. Mai 2010, 01.10 bis 03.10 Uhr
Donnerstag, 18. Mai 2010, 10.00 bis 12.00 Uhr

Zusammenfassung:

Die Darmstädter FDP sucht organisierte Kriminalität in der Klientel der Arge Darmstadt, der Tafelkritiker Stefan Selke spricht über Almosen und Armut, ein Leitfaden hilft Arbeitslosen, ihre Ansprüche geltend zu machen, und Ursula von der Leyen proklamiert eine virtuelle Realität.

Besprochenes Buch:

Zur Neoliberalisierung von Radio Darmstadt und seinem Trägerverein und zur Ausgrenzung mehrerer Mitglieder meiner Redaktion seit 2006 siehe meine ausführliche Dokumentation.


Inhaltsverzeichnis


Einleitung 

Jingle Alltag und Geschichte

Willkommen zum Alltag und Geschichte Magazin auf Darmstadts Lokalradio. Mein heutiges Magazin werde ich mit einer Anmerkung zu den populistischen Ausfällen des Darmstädter FDP-Politikers Leif Blum beginnen, der am 27. Oktober [2010] auf einer Versammlung seiner Partei die Organisierte Kriminalität der Arbeitslosen­mafia beschworen hat. Diesen blühenden, aber genau kalkulierten Blödsinn werde ich kontrastieren mit einem Vortrag von Stefan Selke. Der Soziologe Stefan Selke hatte einen Tag später, also am 28. Oktober [2010], noch ohne von Leif Blums Tirade etwas zu wissen, in einem Vortrag im Gemeindesaal von St. Elisabeth die Tafel­bewegung kritisch hinterfragt. Sein rund 80-minütiger Vortrag „Tafeln in Deutschland – Zwischen Nahrungsmittelum­verteilung und Armutsinter­vention“ bildet den Hauptteil des heutigen Magazins.

Im Anschluß an diesen Vortrag, in etwa anderthalb Stunden, stelle ich den „Leitfaden für Arbeitslose“ aus dem Fachhochschulverlag vor. Doch wer ist arbeitslos? Die hierzu Monat für Monat veröffent­lichten Statistiken haben einen kleinen Schönheits­fehler – sie existieren in der virtuellen Scheinwelt des regierungs­amtlichen Autismus. Hierzu zum Schluß ein Kommentar von Angelika Schömig, Redakteurin bei Radio Z in Nürnberg. Durch die heutige zweistündige Sendung der Redaktion führt Walter Kuhl aus der Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt.

 

Die Darmstädter Mafia

Doch kommen wir zunächst zum Hoffnungsträger der Darmstädter FDP, Leif Blum. Die Umfragewerte seiner Partei, die noch vor einem Jahr glorreich in den Bundestag eingezogen war, dümpeln am Rande des parlamentarischen Abgrunds daher. Nun würde außer den Reichen und ihren medialen Propheten wohl kaum eine oder jemand diese Partei vermissen, würde sie einfach von der Bildfläche verschwinden, aber es gibt sie. Und es gibt sie deshalb, weil die Bourgeoisie ihr klares wirtschafts­liberales Sprachrohr benötigt. Zwar geben sich alle Parteien größte Mühe, den Wünschen der Wirtschafts­eliten nachzukommen, nicht einmal die Linkspartei ist frei von derlei Allüren, doch ohne eine Partei knallharter Ansagen brummt das Geschäft mit Subventionen und Steuererleich­terungen für die eigene Klientel nicht so recht. Doch was tun, wenn die Popularität schwindet? Genau – wir suchen uns einen Sack, auf den wir unter Ausnutzung gesellschaftlich nützlicher Ressentiments kräftig einprügeln können.

Auf ihrer Kreismitgliederver­sammlung am 27. Oktober [2010] verabschiedete die FDP nicht nur einfach ein Kommunalwahl­programm, sondern exponierte sich als populistisches Sprachrohr der Mafiajäger. Das Darmstädter Echo wußte hierüber zwei Tage später Folgendes zu berichten:

„Zu weit ging den Julis eine Forderung im Programm, wonach »innerhalb der Leistungsverwaltung« eine Ermittlungsgruppe gegründet werde solle zum Missbrauch sozialer Leistungen. Das klinge nach Hartz-IV-Polizei, warnte Ziegler. Doch Blum, auf Platz eins der FDP-Kandidatenliste, sagte, es helfe nicht, um den Leistungsmiss­brauch herum zu reden. »Missbrauch führt dazu, das Leistungser­bringer sich von denen entsolidarisieren, die Hilfe brauchen«, so der Parteichef. Deshalb brauche man eine besondere Ermittlungs­gruppe mit enger Verzahnung von Sozial- und Steuerbehörden sowie der Polizei im Hinblick auf Organisierte Kriminalität.“

Nun wissen wir ja, wem die Solidarität der FDP gilt, etwa den Hoteliers, den Banken, den Konzernen, also all denen, die gemeinhin beschönigend als „der Mittelstand“ bezeichnet werden. Weil – Mitte, das klingt gut. Reden wir lieber von „oben“ und „unten“, oder genauer: von Bourgeoisie und Proletariat. Und für die Bourgeoisie war und ist das Proletariat immer verdächtig, immer gefährlich. Nicht nur muß sie befürchten, das Opfer der individuellen Umverteilung des Reichtums von oben nach unten zu werden, also von Raub und Diebstahl. Nein, mehr noch, das Proletariat könnte rebellieren, Forderungen stellen, sie vielleicht gar durchsetzen; und so etwas Hundsgemeines nagt dann am Profit derjenigen, die sich selbst dem Recht auf Abzocke verschrieben haben.

Ich frage mich, was „Organisierte Kriminalität“ in Bezug auf Erwerbslose sein soll. Mir ist nicht bekannt, daß sich Erwerbslose in Arbeitgeber­vereinigungen organisieren, um systematisch Angriffe auf das Wohlergehen und den Verdienst Anderer zu starten. Leistungsmiß­brauch ist, wenn wir diesen Begriff schon benutzen, ein Individualdelikt, kann also schon per definitionem keine organisierte Kriminalität darstellen. Nur stellt sich für die Bourgeoisie, ihre Parteien und medialen Begleitchöre die Sache etwas anders dar. Sie nehmen „die da unten“ als amorphe Masse wahr, die kollektiv mit Tricks und Schlichen versucht, den Kuchen aufzuessen, der im Ofen der kapitalistischen Solidarge­meinschaft vor sich herbäckt.

Das Programm der neoliberalen Konterrevolution kennt nur eine Umverteilung, nämlich die von unten nach oben. Insofern ist jeder Versuch, selbst auf marginalste Weise sich diesem Programm zu widersetzen und eigenmächtig die Umverteilung abzumildern, ein Staatsver­brechen, das mit organisierter Polizei, Sozialbehörden und Finanzämtern zu verfolgen ist. Selbstverständ­lich gibt es Menschen, die mit falschen Angaben Sozialleistungen beziehen, die ihnen laut Gesetz nicht zustehen. Und genauso selbstverständ­lich gibt es auch in der FDP Menschen, die mit legalen und manchmal auch illegalen Steuertricks und falschen Angaben weitaus größerer Summe hinterziehen.

1987 etwa wurde der damalige Bundeswirtschafts­minister Otto Graf Lambsdorff zusammen mit seinem ebenfalls der FDP angehörigen Vorgänger Hans Friderichs wegen Steuerhinter­ziehung rechtskräftig verurteilt. Dies qualifizierte ihn für das Amt des Parteivor­sitzenden, in das er im Jahr darauf gewählt wurde. Zur Deckung seiner Anwaltskosten in diesem Steuerver­fahren wurden ihm von seinem Ministerium jedoch 515.000 DM Prozesskosten­hilfe zugesprochen. Das nennt man oder frau gewiß zurecht Solidarität der Leistungser­bringer. Ich stelle mir einfach vor, ein Schwarzarbeiter wird durch den inzwischen möglichen Datenabgleich mehrerer Behörden erwischt und strafrechtlich verurteilt. Erhält er dann Prozeßkosten­hilfe? Natürlich nicht. Vermutlich nicht einmal dann, wenn er der FDP angehört.

Es kommt eben auf die soziale Klasse an, ob eine oder jemand abzocken darf oder nicht. Doch neben diesem klassensoli­darischen Standpunkt gibt es einen weiteren Grund, der dazu führt, das Ressentiment gegen Erwerbslose zu schüren. Wer nicht arbeitet, soll auch nichts essen, oder wenn, dann nur von der Tafel der Barmherzigkeit. Daß seine Klassen­genossen diese Erwerbslosen einfach mal so auf die Straße gesetzt haben und daher im Grunde genommen für die von ihnen verursachten und der gesamten Gesellschaft auferlegten Kosten zur Kasse gebeten gehören, diesem solidarischen Standpunkt wird sich ein Leif Blum ganz sicherlich verschließen. Vielmehr fragt er sich vermutlich: wie schaffen diese Erwerbslosen es, mit so wenig Geld klarzukommen? Das ist doch nicht möglich! Die müssen einfach schummeln, weil wir, die Reichenklasse, würden das ja so machen. Klar, ein Leif Blum kann sich das nicht vorstellen, von so wenig Geld leben zu müssen. Und wer das gezwungener­maßen kann, gerät gleich in den Verdacht der Sippenhaft, nein 'tschuldigung, heute heißt das ja Organisierte Kriminalität.

Nun kann Leif Blum gewiß keine Zahlen vorlegen, die seine verdachtsge­steuerte Intervention belegen würden. Schon vor fünf Jahren mußte der damalige Bundeswirtschafts­minister Wolfgang Clement – kein FDP-Politiker, aber Sozial­demokraten können das auch – bei seinen Ausfällen gegen den angeblichen Leistungsmiß­brauch bei Erwerbslosen auf konkrete Zahlen verzichten. Er bediente sich statt dessen der sensations­lüsternen Berichte der Regenbogen­presse, sein Ministerium veröffentlichte statt statistisch belastbarer Zahlen eine Anekdotensammlung.

Im Gegensatz dazu gibt es veröffentlichte und stimmige Zahlen darüber, wie weit verbreitet in den Leistungs­abteilungen von Arbeitsagenturen, Argen und den kommunalen Trägern der Optionskommunen den Leistungs­berechtigten selbige verweigert werden. So nennt der „Leitfaden für Arbeitslose“, und dieses Buch stelle ich nachher ja noch näher vor, für 2004 etwa folgende Daten:

Demnach waren im Jahr 2004 bei rund einer Dreiviertel­million Widersprüchen gegen Bescheide der Arbeitsagenturen rund 38 Prozent erfolgreich, also mehr als ein Drittel. Von etwas mehr als 60.000 Klagen waren rund 37% ganz oder teilweise erfolgreich, also auch hier bei mehr als einem Drittel der Fälle. Überproportional waren Widersprüche und Klagen gegen Sperrzeiten, nämlich bei über 40% der Widersprüche und fast der Hälfe der Klagen hiergegen. [1] Offenkundig liegt hier zwar keine Organisierte Kriminalität vor, aber die Zahlen sind nicht allein durch Schlamperei oder individuelle Blackouts der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungs­abteilungen zu erklären. Es gibt durchaus Anzeichen dafür, daß die rechtswidrige Verweigerung zustehender Leistungen in einem erheblichen Umfang zur Methode gehört, Erwerbslose dafür abzustrafen, daß sie es gewagt haben, sich auf die Straße setzen zu lassen.

Ich könnte hier auch meine eigenen Erfahrungen mit der Leistungs­abteilung der Arge Darmstadt einfließen lassen, etwa die, daß ich selbiger mehrfach haarklein ihren Abrechnungsirrtum vorrechnen mußte, und nur durch diese Hartnäckigkeit die mir zustehende Leistung auch erhalten habe. Ein Einzelfall, gewiß, aber einer, der offensicht­lich recht häufig vorkommt.

Anfang des Jahres gab es nämlich neue Zahlen. Laut Jahresbilanz der Arbeitsagentur, nicht öffentlich, versteht sich, lag der angebliche Leistungsmiß­brauch bei unter 2%. Angeblich seien bei mehr als sechs Millionen Menschen mit Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur 72 Millionen Euro zu viel an die Betroffenen ausgezahlt worden. Machen wir einfach eine kurze Überschlags­rechnung. Demnach hätte, wenn wir dem Pauschalver­dacht der Leif Blum-Organisation folgen, jede und jeder Erwerbslose im Durchschnitt seine Agentur um satte zwölf Euro geprellt. Wahrlich, das läuft auf Mundraub hinaus! Bemerkens­wert daran ist, daß nur in 34.000 Fällen ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben wurde – das ist nicht einmal ein halbes Promille! Offensicht­lich sind die meisten Verstöße dermaßen harmlos, daß sie nicht einmal geahndet wurden. Ob eine von der FDP unabhängige Finanzkontrolle unter FDP-Mitgliedern ähnlich gute Werte hervorbringen würde? Ich weiß es nicht, weil das Finanzamt hierzu natürlich keine FDP-basierten Zahlen herausgibt, aber ich habe doch erhebliche Zweifel.

Abgesehen davon reicht bei der FDP-Klientel, also der deutschen Bourgeoisie, im Zweifelsfall ein einziger Steuersünder aus, um dieselben 72 Millionen Euro zu hinterziehen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um Organisierte Kriminalität, sondern um ein Kavaliersdelikt. Ein Kavaliersdelikt deswegen, weil sich die Steuerhinter­zieher zwar illegal bereichern, aber eigentlich nur eine Umverteilung innerhalb der Kapitalisten­klasse stattfindet. Zwar stehen die hinterzogenen Steuern der Allgemein­heit nicht mehr zur Verfügung, aber das macht ja auch nichts. Es lassen sich genug Mittel und Wege finden, die nicht so begüterte untere Hälfte der Bevölkerung auf mannigfaltige Weise zur Kasse zu bitten, als da wären Entsolidari­sierung des Gesundheits­systems, Steuerent­lastungen bevorzugt für Reiche, und vor allem: Subventionen, Subventionen, und nochmals Subventionen aus dem hauptsächlich von der Arbeitnehmerinnen­schaft erzeugten Steueraufkommen.

Ach ja, ehe ich es vergesse: nicht gerade selten werden die Steuerfahnder zurückgepfiffen, auf für die Bourgeoisie ungefährliche Jobs versetzt, oder gleich gar die Steuer­fahndung gezielt auf das ärmere Segment der Gesellschaft losgelassen. Oder man macht es so wie das Finanzamt Bensheim: man prüfte jahrelang die Angaben der rund einhundert Einkommens­millionäre gar nicht erst, obwohl sie teilweise sogar auffällig fehlerhaft waren. Wozu auch? – Doch kommen wir aus den Höhen der deutschen Bourgeoisie wieder zurück in die Niederungen der Armutsverwaltung.

Im Vergleich zu den gerade genannten rund zweihundert­tausendfach verweigerten Leistungen sind die angeblichen Leistungsmiß­bräuche einiger Erwerbsloser allenfalls Peanuts. Mich würde ja schon interessieren, wieviele Millionen Euro rechtswidrig eingespart worden sind, ehe Widersprüche und Klagen erfolgreich waren, und erst recht, wieviele Millionen rechtswidrig vorenthalten wurden, weil sich nicht wenige Erwerbslose durch den Bürokratie, Bescheide und persönliche Vorsprache haben abschrecken lassen, ihr Recht zu suchen. Manche Erwerbslose denken, durch Wohlverhalten an der Finanzfront nicht allzu sehr schikaniert zu werden, obwohl womöglich umgekehrt ein Schuh daraus werden könnte. Aber auch Erwerbslose, die mangels Rechtskunde oder aufgrund von Resignation gegen diesen Leistungs­raub nicht vorgegangen sind, tragen zu den Millionen Euro bei, die vermutlich die offiziell zugegebene Zahl beim Leistungsmiß­brauch übersteigen.

Aber klar, wir benötigen eine Leistungspolizei gegen die Erwerbslosen. Wie wäre es mit einer von der FDP unabhängigen Kontrollpolizei für Arbeitsagenturen, Argen und Optionskommunen? Ich wage es ja gar nicht zu fragen, aber ratet doch einmal, welcher Partei der Leiter der hiesigen Arbeitsagentur angehört? Wobei dies über Darmstadt und die hier erforderlichen Widersprüche und Klagen gegen Bescheide der Arbeitsagentur vermutlich nichts aussagt. Ich gehe einmal davon aus, daß derartige Positionen – wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk – nach Proporzgesichts­punkten verteilt werden. Ab einer bestimmten Leitungsfunktion im Staatsapparat spielt auch das Parteibuch eine gewisse Rolle. Oder könnt ihr euch ein gegen Hartz IV engagiertes Mitglied der Linkspartei als Chef (oder Chefin) einer Arbeitsagentur vorstellen?

Daß unabhängige Kontrollen auch aus anderen Gründen dringend notwendig sind, belegt ein interner Bericht des Bundesrechnungshofs. Die Süddeutsche Zeitung meldet hierzu, daß demnach bei der Hälfte der überprüften Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung gefehlt hätten. Die Hälfte, nicht etwa ein halbes Promille. Weil jedoch, so das Blatt unter Berufung auf den internen Bericht,

„die Jobcenter diese Voraussetzungen nicht ausreichend prüften, könnten Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche ‚ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren.‘“

Aus diesem Grund sind Städte und Landkreise auch so scharf darauf, Optionskommune bei Hartz IV zu werden, um sich genau dieser Kontrolle entziehen zu können.

Ich fasse zusammen: die Forderung nach einer besonderen Ermittlungsgruppe gegen die Organisierte Kriminalität der Leistungsabzocker riecht doch sehr nach der Methode: „Haltet den Dieb!“

Galida-Protest beim Job Speed Dating, Oktober 2010.Was ich hingegen nicht verstehe, ist, weshalb die Darmstädter FDP derlei Ressentiment in ihr Kommunalwahl­programm hineinschreibt. Befürchtet sie so sehr, daß ihre eigene Klientel nach und nach zu den neuen Hoffnungsträgern der Nation, den Grünen, abwandert? Ich glaube kaum, daß diese sich durch derlei Affekte allzusehr beeindrucken läßt. Oder sorgt Leif Blum nur für den Fall vor, daß Jochen Partsch neuer Oberbürger­meister wird, dem Volkes Stimme in der neugeschaffenen Optionskommune um die Ohren wehen soll? Denn wir wissen ja: die Parolen der Sarrazins finden in deutschen Landen einen fruchtbaren Boden. Erwerbslose, so deutet es beispielsweise die GALIDA an, geraten unter den Generalverdacht, soziale Volksschädlinge zu sein. Wolfgang Clement sprach in seinem Pamphlet gegen die angebliche Abzocke von Parasiten.

Ist es da ein Zufall, daß selbiger Wolfgang Clement bei der letztjährigen Bundestagswahl zur Wahl der FDP aufgerufen hat? Sicher nicht, und noch weniger ist es ein Zufall, daß seine antiparasitäre Wirtschafts­politik mit lukrativen Pöstchen belohnt wurde. Ähnlichkeiten mit einem gewissen Gerhard Schröder oder einem Roland Koch sind gewiß zufällig, aber unvermeidlich. Es gibt einen inneren Zusammen­hang zwischen Charakter­maske und persönlicher Eignung. In die Spitzenpositionen der Politik gelangen nur diejenigen, die nachgewiesen haben, daß sie jederzeit bereit sind, das profitable Geschäft der Bourgeoisie zu verwalten. Im Nachhinein gibt es dann die Belohnung. Und wer dabei nicht mithalten kann, wird eben nur Oberbürger­meister oder Lokalpolitiker einen kleinen Mövenpickpartei[2]

Demnächst besteht Gelegenheit, Leif Blum in Aktion zu erleben. Auch wenn der Termin am 9. Dezember [2010] aufgehoben worden ist, so wird mit seiner Hilfe sechs Aktivistinnen und Aktivisten der gewerkschaft­lichen Arbeitslosen­initiative GALIDA der Prozeß gemacht werden. War ja auch ein dreistes Schurkenstück, fast schon organisierte Kriminalität!, als sie am 3. März [2010], als spätdekadente Römer verkleidet, die hiesige Geschäfts­stelle der ehemaligen Spaßpartei FDP enterten, um sich dort einer Orgie hinzugeben. Das fand Leif Blum nun gar nicht nett und steht deshalb der Anklage als Zeuge zur Verfügung. Böse, wie die GALIDA nun einmal ist, hat sie auch die gegen sie gerichtete Anklage vorab veröffentlicht. Das ist natürlich strafbar, weil nach § 353d des Strafgesetz­buches derlei streng verboten ist. Allerdings sieht die Rechtsprechung etwas anders aus, wenn Angeklagte ihre eigene Strafsache publizieren, und wir dürfen somit gespannt sein, wie das Happening ausgehen wird. [Natürlich werden die Besetzerinnen und Besetzer verurteilt werden.]

 

Die Tafel der Barmherzigkeit

Was machen Erwerbslose, denen die Leistungen gekürzt werden oder die mit dem elendigen Hartz IV-Regelsatz nicht klarkommen können, was ja – wie gesagt – den Argwohn des Leif Blum erregt. Nun, sie gehen „zur Tafel“. In Darmstadt wurde im April 2008 mit großem Getöse das neue Domizil der Darmstädter Tafel in der Bismarckstraße 100 eröffnet. Doch sind derartige Tafeln wirklich zu begrüßen? Der an der Hochschule in Furtwangen lehrende Soziologe Stefan Selke ist da anderer Meinung. Seine Position fußt auf eigener Erfahrung, gesellschaft­lichem Engagement und wissenschaft­licher Forschung.

Die Darmstädter Sozialhilfegruppe ludt ihn daher ein, in einem Vortrag vor Ort seine Thesen darzulegen, vielleicht auch, um der Verewigung und Banalisierung der Armut durch Suppenküchen und Kleiderkammern etwas entgegenzu­setzen. In den folgenden achtzig Minuten könnt ihr seinen Vortrag hören, den er am 28. Oktober [2010] im Gemeindesaal der Kirchenge­meinde St. Elisabeth gehalten hat. Dieser Vortrag trug den Titel „Tafeln in Deutschland – Zwischen Nahrungsmittelum­verteilung und Armutsintervention“.

Den Vortrag von Stefan Selke anhören

Beide Teile meiner gesendeten Aufzeichnung des Vortrags können entweder über das Audioportal des Bundesver­bandes Freier Radios angehört oder herunter­geladen werden [link], der erste Teil kann aber auch mit dem links abgebildeten MP3-Abspielgerät ohne lästiges Herumgefummel mit internen oder externen Software-Playern angehört werden. Wie ihr wollt.

Und hier folgt der zweite Teil. Die Gesamtdauer beider Teile des Mitschnitts beträgt rund 81 Minuten.

Ihr hörtet soeben den Vortrag des Soziologen Stefan Selke, den er am 28. Oktober [2010] auf Einladung der Darmstädter Sozialhilfe­gruppe gehalten hat. In der nachfolgenden Diskussion warf er die Frage auf, was die vielen ehrenamt­lichen Helferinnen und Helfer dazu motiviere, den Armen dieser Gesellschaft etwas Gutes zu tun. Ich denke, dieses Engagement ist häufig nicht selbstlos, und frage danach, welche meist unbewußten Bedürfnisse hierbei ausgelebt werden. Das vielbeschworene Helfersyndrom führt nämlich letztlich auf die Helferinnen und Helfer zurück. Sie erwarten Dankbarkeit und keine Kritik; ihr Selbstbild soll durch das mildtätige Werk nicht beschädigt werden.

Daß sie dabei nicht nur Gutes tun, sondern Anderen auch etwas antun, nehmen sie häufig nicht oder nur begrenzt wahr. Es ist, wie Stefan Selke in seinem Vortrag und der nachfolgenden Diskussion eben auch ausgeführt hat, kein Umgang unter Gleichen. Dort, wo die einen geben und die anderen nehmen, herrscht immer eine strukturelle Asymmetrie. Eine von den Nutzerinnen und Nutzern selbstver­waltete Tafel wäre der erste Schritt zu ihrer Abschaffung, eine Gesellschaft ohne Tafeln wäre der Angriff auf das sozialpater­nalistische System des Forderns und Forderns.

 

Elfriede Wehrmich kennt sich aus

Besprechung von : Arbeitslosenprojekt TuWas (Hg.) – Leitfaden für Arbeitslose, Fachhochschulverlag, 27. Auflage, 2010, € 15,00

Nun ist Arbeitslosigkeit kein Schicksal, sondern ein von interessierten Kreisen durchaus erwünschter gesellschaft­licher Mißstand. Einmal abgesehen vom „Recht auf Faulheit“ und vom internalisierten Arbeitsethos der Leistungselite ist zu konstatieren, daß es eine Minderheit ist, die über den Lebensunter­halt Vieler entscheidet. Kapitalismus basiert auf Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft, die, wenn sie vernutzt ist, nicht mehr benötigt wird. Arbeitslosig­keit ist demnach eine gesellschaftliche Institution. Ohne Arbeitslose kein Druck auf die Arbeitenden, noch mehr in noch kürzerer Zeit aus sich herauszu­pressen, trotz Krankheit zu malochen, auf Urlaub und Rechte zu verzichten. Doch was tun, wenn es eine oder einen dann trifft und der Gang zu den standardisierten roten Gemäuern einer Arbeitsagentur fällig wird?

Seit Jahren bewährt, ja geradezu eine Institution ist der vom Frankfurter Arbeitslosen­projekt „TuWas“ herausgegebene „Leitfaden für Arbeitslose“. Sein im wahrsten Sinne des Wortes schwerwiegender Nachteil ist sein Umfang und sein Gewicht. Rund 700 Seiten wollen erst einmal verköstigt sein. Allein, der Dschungel der Sozialgesetz­gebung läßt sich nicht in wenigen handlichen Empfehlungen durchschauen. Es sind die Tücken, die Fallstricke des Systems, die unbarmherzig zuschlagen, wenn sie nicht erkannt werden. 2008 wurden beispielsweise knapp 300.000 Sperrzeiten ausgesprochen, nicht etwa wegen Leistungsmißbrauchs, sondern weil keine und niemand den arbeitslos Gewordenen gesagt hat, daß sie sich spätestens drei Monate vor dem meist zwangsweisen Ende ihrer Beschäftigung als arbeits­suchend melden müssen. Dies gilt auch und erst recht für Beschäftigte mit Zeitverträgen, die, wenn diese regelmäßig verlängert werden, jedesmal den Bürokratismus mit neuen Datensätzen beliefern müssen.

Diese Sperrzeiten sind reine Schikane. Gedacht war die frühzeitige Arbeitssuch­meldung – angeblich – dazu, rechtzeitig vor Ende der Beschäftigung paßgenau eine neue Arbeitsstelle zu finden. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. Die meisten Jobs werden ohnehin durch Eigeninitiative und nicht durch Vermittlung der Arbeitsagentur gefunden. Selbstent­larvend eine Aussage der Bundesregierung:

„Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob diese Personen ohne die Meldung zur frühzeitigen Arbeitssuche arbeitslos geworden wären.“ [3]

Aber einen praktischen Nebeneffekt hat diese bürokratische Gängelung: 300.000mal konnte eine Woche lang der Leistungs­bezug gesperrt werden, was den Etat auf Kosten der Betroffenen entlastet.

Genau betrachtet ist der „Leitfaden für Arbeitslose“ ein dickes Buch, das vor allem für diejenigen, die ihre Rechte nicht nur kennen, sondern auch durchsetzen wollen, unentbehrlich geworden ist. Es erfordert jedoch intensive Lektüre und ein Grundver­ständnis bürokratischer Verrechtlichung. Im Vorwort bemerkt das Autorinnen- und Autorenteam, daß zu Anfang des Jahres das zugrunde liegende Sozialgesetz­buch III nicht allzusehr verändert wurde. Dies gab dem herausgebenden Arbeitslosen­projekt „TuWas“ die in der Hektik des Alltags mit seinen schnellen Änderungen nicht mögliche Verschnauf­pause, und damit die Möglichkeit, den Wust an Gesetzen, Anordnungen, Androhungen und Leistungen etwas strukturierter und hoffentlich auch lesbarer und verständlicher zusammenzufassen.

Buchcover Leitfaden für ArbeitsloseDie rund 700 Seiten befassen sich daher mit allen Aspekten des Erwerbslosen­daseins, zumindest soweit es die Bundesagentur für Arbeit betrifft. Wer alsdann zu einer Arge oder Optionskommune überwechseln muß, für den oder die gibt es dann den hierauf spezialisierten „Leitfaden zum Arbeitslosengeld II“, vom selben Herausgeberinnen­team im selben Verlag.

Für wichtig halte ich es, daß auch für Migrantinnen und Migranten in einem eigenen Kapitel Rechte und Schikanen zusammengefaßt sind. Als eine erhebliche Hürde stellt sich auch dann die deutsche Sprache dar, wenn sie im Alltagsleben mehr oder weniger gut verwendet wird. Bürokraten­deutsch ist etwas anderes, als beim Bäcker Brötchen zu kaufen, und selbst unter Volksdeutschen ist ein Nichtverstehen dieser Spezialsprache weit verbreitet, aber Sprachförderung sieht das Sozialgesetz­buch III nicht als eine verpflichtende Aufgabe zur Arbeitsförderung vor. Dennoch ist es möglich, mit der Behörde in einer nichtdeutschen Sprache zu kommunizieren, etwa beim Antrag auf Arbeitslosen­geld. Dies betrifft eine Reihe von Ländern, mit denen die Bundes­republik Deutschland entsprechende Abkommen geschlossen hat; hierunter fällt die Türkei genauso wie die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien. Hier muß die Arbeitsagentur für Dolmetscherinnen- und Übersetzer­dienste aufkommen.

Und – wer hätte es gedacht? – die Arbeitsagentur kann wirklich etwas für unsere Persönlichkeit tun. Zumindest für die Pseudopersön­lichkeit verstellt dressierter und verkleidet gestylter Arbeitssuchender. (Naja, diese Pseudopersön­lichkeit läßt sich überall finden.) Zur Verbesserung des Erscheinungs­bildes kann demnach der Friseurbesuch genauso mit der Arbeitsagentur abgerechnet werden wie ein neuer Anzug für ein Vorstellungsge­spräch. Hierbei weist der „Leitfaden für Arbeitslose“ zudem auf die unterschiedliche Rechtslage und Förderpraxis bei Arbeitsagenturen und Argen bzw. den kommunalen Trägern der Optionskommunen hin.

Ich kenne diesen Leitfaden noch aus den 1980er Jahren. Damals führten noch David Zunder und Elfriede Wehrmich durch den bürokra­tischen Irrgarten, mit einer klaren Parteinahme für diejenigen, die unter das Arbeitslosenverwaltungs­regime geraten waren. Seither hat die Mobilmachung der Erwerbslosen für Leiharbeit, Niedriglohnsektor und bürgerschaft­liches Engagement eine ganze Reihe neuer rechtlicher Rahmenbe­dingungen und gesetzlicher Vorgaben hervorgebracht. Obwohl die Hartz-Reformen mit dem Versprechen verbunden waren, mehr Flexibilität statt Bürokratie zu bringen, mehr Förderung statt bloßer Verwaltung des Elends, ist die Realität hiervon womöglich noch weiter entfernt als zuvor. Bedürftigkeits­prüfungen, Meldepflichten und andere Prozeduren bringen nicht nur riesige Datenmengen hervor, mit dessen Datenschutz es nicht immer gut bestellt ist, sondern einen neuen Wasserkopf. Dies ist meiner Ansicht nach auch so gewollt, denn nicht die Vermittlung steht im Vordergrund, sondern die bürokratisch organisierte Repression.

Das ist auch kein Wunder. Einmal abgesehen von der absurden Arbeitslosen­statistik, die als so frisiert gelten muß, daß sie mit der Realität kaum noch etwas gemein hat, ist es doch so, daß viel mehr Menschen ein sozialversicherungs­pflichtiges Arbeitsverhältnis suchen, als es angeboten wird. Das Herumgejaule des Sozialbetrugs bricht sich doch daran, daß es einfach nicht genügend Jobs gibt, die eine finanzielle Absicherung der Arbeitssuchenden und ihres Anhangs ermöglichen. Andererseits gibt es viele Beschäftigungen, die unter den gegebenen Verhältnissen nur dann profitabel sind, wenn es gelingt, die Arbeitskraft in Dumpinglöhne zu pressen. Der Jobmotor dieser Presserei heißt Arbeitsagentur, Arge und Optionskommune, flankiert von Politikern, die überall Sozialbetrug wittern, und Medien, die diesen Schwachsinn auflagen- und quotenstark verbreiten.

Doch die harte Realität des bürokratisiert ausgetragenen Kampfes zur Verbilligung der Arbeitskraft ist nicht spurlos am „Leitfaden“ vorbeigegangen. Die Fülle des Materials scheint es geradezu zu erzwingen, daß an die Stelle von David Zunder und Elfriede Wehrmich etwas trockene Abhandlungen über Rechte und Zwänge getreten sind, mit vielen, vielen Fundstellen. Zwar lugt zuweilen zwischen den Zeilen auch ein Axel Sponti hervor, bei dessen Namensgebung die Sympathien der Autorinnen und Autoren herausscheinen, doch fehlt es insgesamt an plastischen Beispielen, die aus trockener Materie einen nachvollzieh­baren Handlungsrahmen entstehen lassen. Es fehlt somit ein wenig die kämpferische Einstellung, die den „Leitfaden für Arbeitslose“ einmal ausgezeichnet hat. Ich fürchte allerdings, daß, wenn das Buch unter diesem Gesichtspunkt umgeschrieben werden würde, es dann leicht den doppelten Umfang erhielte – und dies hält auch der beste Buchrücken nicht zusammen.

Dennoch – und davon gehe ich nicht ab – ist der „Leitfaden für Arbeitslose“ auch in der 27. Auflage ein „Muß“. Ich fand es vor einigen Jahren bemerkenswert, daß der Coach eines Bewerbungs­trainings mit dieser gelben Bibel erschienen ist und den Teilnehmenden der Zwangsver­anstaltung geraten hat, selbige sich auf Kosten der Arbeitsagentur, Stichwort: Förderung aus dem Vermittlungs­budget, anzuschaffen. In der Tat, es handelt sich um eine Investition, die sich schnell bezahlt machen kann. Und wer dann dennoch nicht durchblickt, für den- oder diejenige gibt es beispielsweise die Beratung des ver.di-Erwerbslosenaus­schusses oder der Darmstädter Sozialhilfe­gruppe. Und, ganz wichtig, gehe nie allein zum Amt – das Mitbringen eines Zeugen oder einer Begleitperson wirkt wahre Wunder.

Der „Leitfaden für Arbeitslose“ ist direkt über den Fachhochschulverlag in Frankfurt zu beziehen, die im Mai herausgekommene 27. Auflage kostet 15 Euro.

 

Das eingebildete Jobwunder

Zum Schluß meiner heutigen zweistündigen Sendung ein Kommentar. Vor drei Wochen war die Chefverwalterin des Erwerbslosensanktionierungs­dschungels, Frau Ursula von der Leyen, mit einer vorweihnacht­lich frohen Botschaft an die Öffentlichkeit gegangen: nur noch drei Millionen Arbeitslose, ja sogar einige tausend weniger! Die hierbei vorgelegten Zahlen werden als ein neues „Jobwunder“ verkauft, allein sie bilden die Realität nicht ab. Denn die Arbeitslosen­statistik verschleiert die Wirklichkeit. Das meint mit gutem Grund Angelika Schömig, Redakteurin bei Radio Z in Nürnberg. Redaktionell gestaltet wurde dieses Magazin von Walter Kuhl aus der Dissent – Medienwerkstatt Darmstadt.

Den Kommentar von Angelika Schömig anhören

Den Kommentar könnt ihr entweder über das Audioportal des Bundesver­bandes Freier Radios anhören oder dort herunter­laden werden [link]. Oder aber ihr benutzt das links abgebildete MP3-Abspielgerät, um ohne lästiges Herumgefummel mit internen oder externen Software-Playern dem Kommentar zu lauschen. Wie ihr wollt.

 

ANMERKUNGEN
Mittels eines Klicks auf die Nummer der jeweiligen Anmerkung geht es zur Textpassage zurück, von der aus zu den Anmerkungen verlinkt wurde.

»» [1]   Arbeitslosenprojekt TuWas (Hg.) : Leitfaden für Arbeitslose, 27. Auflage, Seite 689.

»» [2]   Dieser und der vorangegangene Absatz konnten aufgrund zeitlicher Beschränkung in der Sendung nicht vorgetragen werden.

»» [3]   Bundestags-Drucksache 16/13875 (und nicht, wie im Buch angegeben: 16/13857!), zit. nach Leitfaden Seite 17.


Diese Seite wurde zuletzt am 22. November 2010 aktualisiert. Links auf andere Webseiten bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 2001, 2010. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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