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Eingangs­bereich des OLG Frankfurt für die Staats­schutz­prozesse

Prozeß gegen Birgit Hogefeld

Berichterstattung

Von November 1994 bis zum 5. November 1996 fand vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Frankfurt der Prozeß gegen Birgit Hogefeld statt. Als Prozeßbeobachter habe ich an fast allen der insgesamt 99 Verhandlungstage teilgenommen und irgendwann begonnen, das Geschehen zu protokollieren. Aus diesen Protokollen heraus sind zwischen 1994 und 1997 mehrere Zeitungs– und Zeitschriften­artikel entstanden, die das Geschehen rund um den Staats­schutz­prozeß dokumentieren. Teilweise sind diese Artikel in Zusammen­arbeit mit Redakteurinnen und Redakteuren der Tages­zeitung junge Welt entstanden.

So ein Staatsschutz­prozeß hat seine eigenen prozessuralen Regelungen. Zu Schikanen und erheiternden Momenten polizeilicher Unfähig­keit habe ich einige Gedächtnisprotokolle geschrieben. Im Prozeßsaal ging es dann weniger lustig zu. Das OLG Frankfurt am Main war sich seines Verurteilungs­willens absolut gewiß, siehe hierzu meine eigenen Sitzungsprotokolle. Diese Protokolle eines Skandals möchte ich keiner und niemandem vorenthalten. Auch die lokale und manchmal auch die über­regionale Presse haben das Geschehen begleitet; herausge­kommen sind Artikel und Kommentare, von denen einige hier dokumentiert werden sollen.

Weiterhin empfehle ich die auch heute noch authentischsten Informationen zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld, nämlich die infos zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld. Die insgesamt vierzehn erschienenen Ausgaben sind auch einzeln abrufbar: Info 1  Info 2  Info 3  Info 4  Info 5  Info 6  Info 7  Info 8  Info 9  Info 10  Info 11  Info 12  Info 13  Info 14

Gut, daß es hierzu das Internetarchiv von Nadir gibt.

Birgit Hogefeld befand sich nach ihrer Festnahme im Juni 1993 in Bad Kleinen bis 2011 in Haft.


Prozeßziel: Lebenslängliche Haft

Birgit Hogefeld steht seit einem Jahr in Frankfurt/Main vor Gericht

Erschienen in : junge Welt, 12. November 1995, Seite 4

Seit einem Jahr läuft vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/­Main der Prozeß gegen die in Bad Kleinen festgenommene ehemalige RAF-Aktivistin Birgit Hogefeld. Die Anklage umfaßt neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung die Anschläge der RAF auf die Rhein-Main-Air-Base 1985 und den Gefängnisneubau in Weiterstadt 1993. Verantworten soll sie sich zudem für das fehlgeschlagene Attentat auf den heutigen Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer und den Tod des GSG 9-Beamten Michael Newrzella beim Einsatz in Bad Kleinen im Juni 1993, bei dem das RAF-Mitglied Wolfgang Grams durch einen aufgesetzten Kopfschuß starb.

Drei dieser vier Verhandlungskomplexe sind fast vollständig abgehandelt. Dennoch wird erwartet, daß der Prozeß noch ein weiteres Jahr, zumindest aber bis zum Sommer dauern wird. Der gesamte Komplex Bad Kleinen wird erst Mitte Dezember oder Anfang Januar angegangen, und die VerteidigerInnen planen unter anderem, die mysteriösen Umstände des Todes von Wolfgang Grams in diesem Zusammenhang aufs Tapet zu bringen. Es ist damit zu rechnen, daß die Bundesanwaltschaft (BAW) und der Vorsitzende Richter Erich Schieferstein versuchen werden, das zu verhindern. Sie wollen Birgit Hogefeld, die erwiesenermaßen nicht einen einzigen Schuß in Bad Kleinen abgegeben hat, für den Tod an Newrzella verantwortlich machen und die Todesumstände Grams' ausschließen. »Das hat der Senat von Anfang an klargemacht«, sagte Rechtsanwalt Berthold Fresenius der jW. Diese »künstliche Trennung« werde die Verteidigung allerdings nicht davon abhalten, die entsprechenden Beweisanträge zu stellen, doch wäre er überrascht, wenn der Senat sie annehmen würde. Die Rechtsanwälte der Eltern von Wolfgang Grams haben unterdessen einen Klageerzwingungsantrag eingereicht. Die Eltern halten an dem Vorwurf fest, ihr Sohn sei bei dem Polizeieinsatz ermordet worden.

Das Ziel der BAW im Verfahren gegen Birgit Hogefeld ist offenkundig eine lebenslängliche Verurteilung des einzigen aktiven RAF-Mitgliedes, das seit 1986 festgenommen wurde, unter besonderer Berücksichtigung der »Schwere der Schuld«. Das würde eine mögliche vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren von vornherein ausschließen. Regelmäßig werden die Beweisanträge der beiden AnwältInnen Hogefelds abgebügelt, die Akten wurden ihnen bis heute nicht vollständig vorgelegt. So kam eher zufällig heraus, daß einige der Justizbeamten aus Weiterstadt nur wenige Tage vor ihrer Zeugenvernehmung vor Gericht nochmals von der Polizei vernommen worden waren. BAW-Vertreter Walter Hemberger entschuldigte die hierzu fehlenden Akten mit beschränkten Kopierkapazitäten. Daß der V–Mann Klaus Steinmetz vor Gericht erscheinen wird, ist nach wie vor unwahrscheinlich.

Am vergangenen Montag war die RAF-Gefangene Eva Haule als Zeugin geladen. Richter Schieferstein fragte sie, ob sie zu der Erschießung des US–GI Pimental und dem Komplex Air Base etwas aussagen wolle. Eva Haule erwiderte, daß Schieferstein sie vor einem Jahr ohne jeden Beweis deswegen zu Lebenslänglich verurteilt habe und sie ihm keine Bestätigung dieses Urteils geben werde. Der Richter drohte ihr daraufhin Beugehaft an, die sie nach Ende ihrer Haft zusätzlich noch absitzen müsse. Über einen entsprechenden Antrag der BAW wurde allerdings noch nicht entschieden.

Haule und Hogefeld, die nach der Spaltung der RAF-Gefangenengruppe zwei unterschiedlichen »Lagern« angehören, umarmten sich vor und nach der Vernehmung kurz und wechselten einige Worte. Vergebens stellte Anwältin Ursula Seifert den Antrag, die beiden nach der Vernehmung zusammenkommen zu lassen. Der Prozeß wird am 14. November fortgesetzt.

Walter Kuhl / Ivo Bozic


Tod von Wolfgang Grams kein Prozeßgegenstand

Im Hogefeld-Verfahren geht es um Bad Kleinen

Erschienen in  : junge Welt, 7. Dezember 1995, Seite  4

Die Schüsse auf dem Bahnhof von Bad Kleinen beschäftigten nach einem Jahr Verhandlungsdauer im Prozeß gegen die ehemalige RAF-Aktivistin Birgit Hogefeld am Dienstag erstmals das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Im Juni 1993 waren auf dem Bahnhof Bad Kleinen Hogefelds Begleiter Wolfgang Grams und der GSG–9-Beamte Michael Newrzella ums Leben gekommen.

Die Bundesanwaltschaft hat Hogefeld wegen Mordes an dem GSG–9-Beamten angeklagt – obwohl erwiesen ist und auch von der BAW selbst nicht bezweifelt wird, daß Hogefeld bereits gefesselt, geknebelt und bewacht am Boden lag, bevor der Schußwechsel begann. Doch sie soll, so die BAW, einen gemeinsamen Tatentschluß mit Grams gefaßt haben, sich im Falle einer Festnahme gegenseitig den Weg freizuschießen; Grams habe »in Tötungsabsicht« geschossen, was Birgit Hogefeld zuzurechnen sei.

Die Todesumstände von Grams sollten im Prozeß allerdings nicht zur Sprache kommen, obwohl es davon ganz unterschiedliche Darstellungen gibt. Während das Ermittlungsergebnis der BAW lautet, daß Grams bei seiner Festnahme erst Newrzella und anschließend sich selber durch einen Kopfschuß getötet haben soll, sind die AnwältInnen von Hogefeld sowie die Familie von Grams davon überzeugt, daß der verletzt auf den Gleisen liegende Grams durch gezielten Kopfschuß hingerichtet wurde. Doch »alles, was passiert ist, nachdem Grams auf die Gleise fiel, ist nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens«, bügelte der Vorsitzende Richter Erich Schieferstein sämtliche Anträge der Verteidigung Hogefelds zur Ermittlung dieser Umstände ab.

Zu Beginn des Verhandlunsgtages beantragte Rechtsanwalt Kieseritzky, die Beweisaufnahme zu Bad Kleinen zurückzustellen, bis die Hintergründe der Observation einer mit dem Fall beschäftigten Kanzlei in Wiesbaden geklärt seien. Nachdem der Antrag abgelehnt worden war, wurde ein damals auf dem Bahnhof anwesender Lokführer als Zeuge vernommen. Nach Aussage Uwe Tannerts seien bereits Schüsse gefallen, bevor Grams die Treppe zum Bahnsteig hochgerannt kam. Oben angelangt, schoß er auf seinen Verfolger Newrzella. Alles weitere bekam der Zeuge allerdings nicht mit, da er sich um eine Kollegin kümmerte, die durch einen Schuß am Arm verletzt worden war. Grams habe einen Rucksack getragen – eine Aussage, die das Gericht besonders zu interessieren schien. Warum, blieb allerdings im dunkeln.

Walter Kuhl / Elke Spanner


Wo war Nr. 4, als geschossen wurde?

GSG–9-Beamter darf im Hogefeld-Prozeß nichts sagen

Erschienen in : junge Welt, 10. Januar 1996, Seite 5

Eigentlich sollte der Prozeßtermin im Verfahren gegen das RAF-Mitglied Birgit Hogefeld am Dienstag ein besonders spannender werden. Denn als Zeuge war der GSG–9-Beamte »Nr. 4« vor das Oberlandesgericht Frankfurt/M. geladen. Von ihm wurden Aussagen zum Schußwechsel in Bad Kleinen am 27. Juni 1993, bei dem das RAF-Mitglied Wolfgang Grams und der Polizist Michael Newrzella zu Tode kamen, erwartet. Doch zu der Vernehmung kam es nicht. Die Vorgesetzten von »Nr. 4« beim Bundesgrenzschutz (BGS) erteilten dem Polizisten eine dermaßen beschränkte Aussagegenehmigung, daß selbst Staatsanwalt Walter Hemberger eine Befragung ablehnte. »Nr. 4« hatte die Auflage, nicht zu konkreten Ermittlungsverfahren, über taktische Einsatzvarianten der GSG 9, über die Identität der anderen beteiligten Beamten und nichts über Interna der Grenzschutztruppe zu sagen. Auch sollte für den Zeitraum seiner Vernehmung die Öffentlichkeit und auch die Angeklagte Birgit Hogefeld ausgeschlossen werden. Begründung: die angebliche Gefährdung des Beamten.

Doch sowohl der Anwalt Birgit Hogefelds, Berthold Fresenius, als auch Staatsanwalt Hemberger forderten den Vorsitzenden Richter Erich Schieferstein auf, beim BGS um eine erweiterte Aussagegenehmigung nachzusuchen. Schieferstein schien davon nicht begeistert und meinte, daß das im Falle einer Weigerung auf einen Verwaltungsgerichtsakt hinauslaufen würde, was »ewig« dauern könnte. Dann müßte der Beamte »Nr. 4« wohl als »nicht auffindbar« gelten und die Niederschrift seiner Vernehmung verlesen werden.

Gerade seine Aussage ist aber von besonderem Interesse. Der Zeuge »Nr. 4« behauptet nämlich, Birgit Hogefeld im Fußgängertunnel des Bahnhofs festgenommen zu haben. Bei seiner ersten Vernehmung, für die sich die Verteidigung besonders interessiert, hatte er ausgesagt, zum Zeitpunkt des Funkspruchs, der den Zugriff befahl, auf dem Bahnsteig 3/4 gewesen zu sein. Daraufhin soll er – nach offizieller Darstellung – die Treppe zur Bahnhofsunterführung hinuntergegangen sein, da er dachte, der Zugriff sei schon erfolgt. Er ging demnach an Grams und Klaus Steinmetz vorbei und näherte sich Birgit Hogefeld. Als er auf ihrer Höhe war, hörte er den Ruf »Jetzt!«, zog seine Pistole und überwältigte sie angeblich alleine.

Wenn seine Zeitangaben stimmen sollten, müßte er jedoch in Weltrekordtempo die Treppe an Wolfgang Grams vorbei hinuntergerannt sein, um rechtzeitig Birgit Hogefeld überwältigen zu können. Die Verteidigung spekuliert, daß er den Bahnsteig möglicherweise überhaupt nicht verlassen hat. Es bliebe die Möglichkeit, daß er dort eine Sonderaufgabe zu erfüllen hatte. Wenn er am Schußwechsel beteiligt gewesen sein sollte, käme er auch als der Schütze in Frage, dessen Kugeln Newrzella trafen. Ob nämlich Newrzella wirklich von Grams getötet wurde, ist für die Verteidigung nicht bewiesen. Schon deshalb will sie einen Freispruch für ihre Mandantin erreichen, die für den Tod des Polizisten verantwortlich gemacht wird, weil sie mit Grams den Einsatz der Schußwaffen im Falle einer Festnahme verabredet haben soll.

Ivo Bozic / Walter Kuhl


Täterin gefaßt, ihre Tat bleibt weiter gesucht

Beweisaufnahme im Hogefeld-Prozeß wird heute abgeschlossen. Grams-Tod bleibt ungeklärt

Erschienen in : junge Welt, 23. Januar 1996, Seite 6

Für die VerteidigerInnen überraschend will das Oberlandesgericht Frankfurt/­Main am heutigen Dienstag die Beweisaufnahme im Prozeß gegen Birgit Hogefeld abschließen – obwohl zu den Ereignissen auf dem Bahnhof in Bad Kleinen, bei denen Wolfgang Grams im Sommer 1993 ums Leben kam, bisher nur zwei ZeugInnen und ein Gutachter gehört wurden. Rechtsanwalt Berthold Fresenius urteilte deshalb am Montag in Frankfurt vor der Presse, daß das Gericht die gebotene Aufklärung unterlassen habe. Grundlegende Fragen seien nach wie vor offen: Wer eröffnete den Schußwechsel? Wo war der Standort der ZeugInnen, und wo sind die Projektile des GSG–9-Beamten Newrzella geblieben?

Auch Hubertus Janssen vom Komitee für Grundrechte und Demokratie konnte kein Bemühen des Gerichts zur Aufklärung des Todes von Wolfgang Grams erkennen. Vielmehr beobachtete er während des Prozesses, daß Birgit Hogefeld von Anfang an so behandelt worden sei, als sei sie des Mordes an dem bei der Schießerei umgekommenen GSG–9-Beamten Newrzella überführt. »Gebt uns einen Täter, die Tat wird sich schon finden«, beschrieb Janssen die Ermittlungen des Gerichts. Daß bei Birgit Hogefeld die Unschuldsvermutung nie gegolten habe, drücke eine dogmatische Grundhaltung des Senats aus. Die einzige Lösung wäre laut Janssen eine politische – was der ebenfalls vor der Presse anwesende ehemalige RAF-Gefangene Karl-Heinz Dellwo angesichts der staatlichen Haltung für eine Illusion hält. Schließlich sei kein Adressat für politische Lösungen vorhanden. Denn die Anklage gegen Hogefeld, darin pflichtete Dellwo Janssen bei, hätte auch für jeden anderen aus der RAF gegolten, der statt ihrer festgenommen worden wäre.

Als Indiz dafür wertete Rechtsanwältin Ursula Seifert die Gestaltung der Anklageschrift durch das Gericht. Nach ihrer Verhaftung sei Hogefeld als mögliche Kronzeugin angesprochen worden – als sie zur Kooperation nicht bereit war, wurde schlicht die Anklage erweitert.

Walter Kuhl, Frankfurt/Main


Zeuge mit Tarnkappe

GSG–9-Beamter sagt im Prozeß gegen Birgit Hogefeld aus. Gericht blockt alle Detailfragen ab

Erschienen in : junge Welt, 24. Januar 1996, Seite 6

Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht wurde am Dienstag der Prozeß gegen Birgit Hogefeld mit der Vernehmung des GSG–9-Beamten »Nr. 4« fortgesetzt. Dieser soll dem Einsatzkommando angehört haben, das im Sommer 1993 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen Hogefeld festgenommen hatte. Ihr Begleiter Wolfgang Grams war dabei ums Leben gekommen, ebenso der Beamte Newrzella, für dessen Tod die Staatsanwaltschaft Hogefeld wegen Mordes verantwortlich machen will.

Die Verteidigung versuchte vor allem zu klären, ob Nr. 4, mit Perücke und Brille verkleidet, überhaupt identisch mit dem damals in Bad Kleinen anwesenden Beamten ist. Dies versuchten die AnwältInnen durch Fragen zu ermitteln, die auf das Erinnerungsvermögen und Detailwissen von Nr. 4 abzielten. Doch obwohl seine Aussagegenehmigung eigens erweitert worden war, blockten sowohl das Gericht als auch der Staatsanwalt sämtliche ins Detail gehenden Fragen ab. Immer wieder hieß es, »dazu darf der Zeuge nichts aussagen« oder »das tut nichts zur Sache« – selbst bei der Frage, wann die Plastikfesseln Hogefelds gegen Handschellen aus Metall ausgewechselt wurden.

Was Nr. 4 aussagte, entsprach in vollem Umfang der »geglätteten« Version der Behörden über das Tatgeschehen. Demnach stand er auf dem Bahnsteig 3/4 in Bad Kleinen, als er sah, daß Hogefeld und Wolfgang Grams den gegenüberliegenden Bahnsteig in Richtung Unterführung verließen. Dies habe er weitergemeldet. Etwa dreißig Sekunden später sei über Funk gesagt worden, daß der »Zugriff erfolgt« sei. Daraufhin sei auch er die Treppe hinunter zur Unterführung gegangen, wo er feststellte, daß Hogefeld und Grams offenbar doch noch nicht überwältigt waren. Er habe sich darauf auf Birgit Hogefeld gestürzt und sie zu Boden geworfen, dann dem BKA übergeben. Während dieser Zeit sei sie nicht durchsucht worden. Sie habe auch keine Gelegenheit gehabt, so eine Antwort von Nr. 4, etwas zu rufen. Auf die zentrale Frage, ob es ihr denn möglich gewesen wäre, eine Waffe zu ziehen, antwortete Nr. 4: »Unter normalen Umständen wäre dies nicht möglich gewesen.«

Walter Kuhl, Frankfurt/Main


Nr. 3 und 6, bitte kommen!

Bad Kleinen bleibt Thema im Hogefeld-Prozeß

Erschienen in : junge Welt, 14. Februar 1996, Seite 6

Im Prozeß gegen die als RAF-Mitglied angeklagte Birgit Hogefeld in Frankfurt/­Main hat die Verteidigung am Dienstag die restlichen ihrer insgesamt 36 neuen Beweisanträge vorgetragen. Die Bundesanwaltschaft begann mit der Stellungnahme. Staatsanwalt Walter Hemberger lehnte alle Anträge ab, außer überraschenderweise jenen, die sich auf die Rekonstruktion des Geschehens auf dem Bahnhof von Bad Kleinen im Juni 1993 beziehen. Hemberger sagte, daß die zu ladenden Zeugen seine Darstellung stützen würden. Auch die GSG–9-Beamten mit den Deckbezeichungen »Nr. 3« und »Nr. 6« mag er vor Gericht sehen.

Die Unstimmigkeiten in den Akten bei der Protokollierung der Übergabe der Projektile an die verschiedenen Gutachter erklärte Hemberger mit Fehlern bei der Verwendung von Textbausteinen. Zwar gebe es in den Unterlagen Diskrepanzen, doch »wer hier mit Vernunft herangeht«, könne diese auflösen. Anträge zu den gefundenen Patronenhülsen lehnte er ab. Den Antrag, VS–Spitzel Klaus Steinmetz zu laden, unterstützte Hemberger, soweit Steinmetz zu der Festnahmesituation in Bad Kleinen aussagen soll. Am kommenden Dienstag ist mit den Beschlüssen der Richter zu rechnen.

Walter Kuhl, Ivo Bozic


Verteidigung im Hogefeld-Prozeß fordert Vernehmung eines suspendierten BKA-Beamten

RAF-Gefangene drohen mit Hungerstreik

Erschienen in : junge Welt, 6. März 1996, Seite 4

Sollte das Oberlandesgericht versuchen, Monika Haas zwangsweise in das Haftkrankenhaus Kassel zu verlegen, werden die RAF-Gefangenen Birgit Hogefeld und Eva Haule in den Hungerstreik treten. Das kündigte die Angeklagte Hogefeld vor dem Frankfurter Landgericht, vor dem auch gegen Haas verhandelt wird, am Montag an. Das Verfahren habe nichts mit ihr zu tun, reagierte der Staatsschutzsenat und ließ sie bei dem Versuch, eine Erklärung der als RAF-Helferin angeklagten Haas vorzulesen, von zwei Vollzugsbeamten aus dem Saal zerren.

Gegen die Verlegung von Monika Haas protestierte jetzt auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie. »Die Gründe, die in den von Ihnen unterzeichneten Beschlüssen für diese zwangsweise Verlegung wider den klaren und eindeutigen Willen von Frau Haas angeführt werden, können nur als kalter, verächtlicher Hohn und blasierte Borniertheit bezeichnet werden«, schrieb Professor Wolf-Dieter Narr dem zuständigen Richter Dr. Klein.

Indessen beantragte die Verteidigung im mittlerweise knapp 15 Monate dauernden Prozeß gegen Birgit Hogefeld, jenen suspendierten Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) als Zeugen zu laden, der der Wiesbadener Behörde vorwirft, Akten vernichtet zu haben. Das 60–seitige Beweismaterial, das im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Vollzugsanstalt Weiterstadt steht, belastet nach Angaben des ehemaligen BKA-Beamten den Verfassungsschutzspitzel Klaus Steinmetz und entlastet Birgit Hogefeld. Bundesanwalt Walter Hemberger reagierte am Montag empört: »Haltlos« seien die Vorwürfe, er habe einen Auftrag zur Aktenbeseitigung gegeben.

Das BKA hatte die Beschuldigungen schon vergangene Woche zurückgewiesen und wurde dabei ausgerechnet von Birgit Hogefeld unterstützt. »Es hat keine wie auch immer geartete Beteiligung oder Einbindung von Steinmetz für Aktionen der RAF gegeben«, hatte die Angeklagte damals erklärt. Am Dienstag bekräftigte sie diese Aussage. Die Beteiligung des V–Manns an der Knastsprengung sei eine Fälschung. Sprengstoffspuren, die die Fahnder an einem Motorrad von Steinmetz gefunden haben wollen, entstammten der »Fälschungsabteilung des BKA«. Den Verfassungsschutzspitzel zum Mitglied der RAF machen zu wollen, habe mit parteipolitischen Machtkämpfen zu tun gehabt.

Zudem würden angebliche Geheimdienstverbindungen zur RAF auch in der radikalen Linken immer wieder auf offene Ohren stoßen. Beispielsweise sei auch versucht worden, Monika Haas zugleich als Agentin und als Mittäterin bei der Entführung der Lufthansamaschine Landshut im Herbst 1977 zu denunzieren.

Die Angeklagte macht sich mit Blick auf die »verschwundenen Akten« wenig Hoffnung. Bundesanwaltschaft und Senat würden ohnehin nur nach Material suchen, um sie zu belasten, schließlich gehe es darum, »eine Indizienkette für eine lebenslängliche Verurteilung zu basteln«.

Wolf-Dieter Vogel / Walter Kuhl , Frankfurt


BAW setzte ermittelnden Beamten unter Druck

BKA-Mitarbeiter entlastet Birgit Hogefeld

Erschienen in : junge Welt, 15. Mai 1996, Seite 6

Im Prozeß gegen die RAF-Gefangene Birgit Hogefeld hat am Dienstag der mittlerweile vom Dienst suspendierte Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA), Dirk Lang, die Angeklagte erneut entlastet und schwere Vorwürfe gegen die Verfolgungsbehörden erhoben. Lang war bei der Wiesbadener Behörde mit der Auswertung von Schriftstücken beschäftigt, die im Rucksack der bei dem umstrittenen Polizeieinsatz in Bad Kleinen festgenommenen Hogefeld gefunden wurden. Seine Untersuchungen hätten keinen Nach weis dafür ergeben, daß die Beschuldigte am Anschlag auf die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt beteiligt war, erklärte der Polizist vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Zudem würden Behauptungen, nach denen es bei der RAF Absprachen gegeben habe, bei einer Festnahme Schußwaffen einzusetzen, durch seine Auswertungen widerlegt.

Lang zog bereits Anfang März den Unmut seines ehemaligen Arbeitgebers auf sich, da er dem BKA vorgeworfen hatte, die Behörde habe insgesamt 60 Blätter aus den Untersuchungsakten vernichtet. Nach Akteneinsicht am Montag bestätigte Lang dies. Sowohl von ihm selbst als auch von Kollegen erstellte Papiere seien dort nicht auffindbar, unter ihnen genau jene, die die Angeklagte Hogefeld entlasteten. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte die Ergebnisse, die in diesen Akten festgehalten wurden, bereits während der Ermittlungen des BKA moniert. »Die BAW will das anders haben«, zitierte Lang am Dienstag seine ehemaligen Vorgesetzten. Nachdem er sich geweigert habe, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, habe die BAW offenbar ihren Einfluß auf die Wiesbadener Behörde ausgeübt. In der Folge sei er auf Druck seiner Bosse beim BKA versetzt worden.

Zugleich bekräftigte der Polizist, daß der Inhalt eines Briefes, den die BAW der Saarbrückerin Ursula Quack zuordnet, keine Anhaltspunkte für ein Verfahren nach dem Paragraphen 129a rechtfertige. Dennoch, so hatte Lang bereits im Prozeß gegen Quack ausgesagt, sei er von einem Vorgesetzten gedrängt worden, einen Bericht zu erstellen, der als »Einleitung für ein Ermittlungsverfahren gegen Frau Quack« dienen sollte.

Wolf-Dieter Vogel / Walter Kuhl , Frankfurt/Main


Jederzeit verurteilungsbereit

Trotz fehlender Beweise ist im Hogefeld-Prozeß ein Lebenslänglich zu erwarten

Erschienen in : junge Welt, 5. November 1996, Seite 11
Zeitungsseite oben. Zeitungsseite unten.

Walter Kuhl / Ivo Bozic


Lebenslang für Birgit Hogefeld

Freispruch nur im Fall Bad Kleinen

Von Ivo Bozic und Walter Kuhl, Frankfurt/M.

Erschienen in : junge Welt, 6. November 1996, Seite 1 und 6

Das ehemalige RAF-Mitglied Birgit Hogefeld ist am Dienstag in Frankfurt/Main zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 5. Strafsenat unter Vorsitz des aus RAF-Prozessen als Hardliner bekannten Richters Erich Schieferstein befand Frau Hogefeld des dreifachen Mordes, des vierfachen Mordversuchs, der Mitgliedschaft in der RAF, der Herbeiführung von Sprengstoff­explosionen, der Freiheitsberaubung und des Waffenbesitzes für schuldig. Die Richter stellten zudem eine »besondere Schwere der Schuld« fest, was eine vorzeitige Haftentlassung einmal erschweren wird.

Überraschend freigesprochen wurde Birgit Hogefeld allerdings im Tatvorwurf Bad Kleinen. »Nicht überwindbare Zweifel« sah Schieferstein, weshalb eine Verurteilung wegen Mordes an den GSG-9-Polizisten Michael Newrzella auf dem Bahnhof von Bad Kleinen im Juni 1993 nicht möglich sei. Zwar habe Grams erwiesenermaßen den Beamten erschossen, doch sei nicht zweifelsfrei zu klären, ob eine Absprache, sich den Weg freizuschießen, wirklich bestand. Dabei ging das Gericht, der Verteidigung folgend, davon aus, daß Grams mitbekommen habe, wie Frau Hogefeld überwältigt wurde. Eine Flucht durch Waffeneinsatz sei deshalb seine Angelegenheit gewesen und nicht der Angeklagten zuzuschreiben.

Schuldig sei Frau Hogefeld jedoch eindeutig der Beteiligung an der Ermordung dies US-Soldaten Pimental 1985 in Frankfurt/M. und dem nachfolgenden Anschlag auf die US-Air-Base, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen. Außerdem habe ihr eine Mittäterschaft an den Anschlägen auf den heutigen Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer 1988 und auf den Gefängnisneubau Weiterstadt 1993 nachgewiesen werden können.

Der nach zwei Jahren letzte Prozeßtag hatte mit einer Überraschung begonnen. Die Verteidigerin Birgit Hogefelds, Ursula Seifert, hatte neue Beweisanträge gestellt. Sie forderte, den Verfassungsschutz­mitarbeiter »Benz« und die RAF-Gefangene Eva Haule vorzuladen, weil sich nach der Wortmeldung des offenbar fälschlicherweise als RAF-Mitglied gesuchten Christoph Seidlers eine völlig neue Situation ergeben habe. Die Anwältin erklärte, daß ein für die Prozeßführung erhebliches Indiz, nämlich die Zuordnung von Unterschriften auf Wohnungs- und Automietverträgen zu Frau Hogefeld hauptsächlich per Ausschlußverfahren zustande gekommen sei.

Wenn aber überhaupt nicht mehr bekannt sei, wer in der RAF organisiert ist, sei ein solches Ausschlußverfahren unmöglich. Das Gericht lehnte die erneute Beweisaufnahme ab, da diese Frage unerheblich sei.

Für den Tatvorwurf Air-Base reichte die umstrittene Unterschrift auf dem Autokaufvertrag als Beweis, für den Komplex Pimental die Aussagen von Zeugen, die vage Personenbeschreibungen lieferten. Im Fall Tietmeyer beruft sich der Senat wieder auf zweifelhafte Schriftgutachten. Bei der Weiterstadt-Sprengung wird Hogefeld nur die Vorbereitung vorgeworfen. Das sei anhand von Fasern bewiesen, die in Weiterstadt und Bad Kleinen gefunden wurden. Grams sei bei der Aktion dabei gewesen, das gehe aus Briefen, die bei Hogefeld gefunden wurden, hervor. Er habe, konstruierte das Gericht, seine Lebensgefährtin Hogefeld nicht mit einer gefährlichen Aufgabe betreuen wollen und ihr daher die Vorbereitung übertragen. Woher die Richter diese Macho-Erkenntnis hatten, blieb offen, aus den Akten jedenfalls nicht.

Birgit Hogefeld nahm das Urteil am Dienstag äußerlich gefaßt entgegen. Sie hatte seit Beginn des Prozesses mit einer Verurteilung gerechnet. Schon bald nach der Verhaftung drohte die Bundesanwaltschaft Hogefeld, es werde für sie keine »Lebensperspektive in Freiheit geben«, wenn sie sich nicht auf eine Zusammenarbeit mit der BAW – sprich auf die Kronzeugenregelung – einlasse. Zwar hatten sich während des Verfahrens die meisten Beweise als dermaßen dünn erwiesen, daß in jedem normalen Verfahren längst die Anklage fallengelassen und die Akten zusammengeräumt worden wären. Doch der Verurteilungswille des Gerichts war von Anfang an für alle Prozeßbeobachter unübersehbar. Immer wieder wurden Zweifelsfälle gegen die Angeklagte ausgelegt.

Das Berliner »Prozeßbüro Hogefeld«, eine Unterstützergruppe, die den Prozeß akribisch verfolgt hatte, sagte zu dem Urteil gegenüber jW: »Der Strafsenat handelte in seiner Abhängigkeit von der Bundesanwaltschaft nicht anders als vor zwanzig Jahren. Damit ist alles Gerede von den angeblichen Widersprüchen im Repressionsapparat konterkariert.«


Die nachfolgend genannten Artikel wurden von mir noch nicht erneut gesichtet und zur Online-Veröffentlichung aufbereitet. Seit Jahren geplant, aber noch nicht umgesetzt. Soweit online vorhanden, sind die Artikel verlinkt.


Urteil steht fest, Prozeß dauert an

Erschienen in  Die Rote Hilfe 2/96, Seite 19–20

 

Esoterik und Spekulation

Erschienen in : Die Rote Hilfe 3+4/96, Seite 8–9

 

Strickende Staatsanwälte

Erschienen in : junge Welt, 26. Juli 1996, Seite 11; mit Ivo Bozic

 

Gutachten kritisiert

Erschienen in : junge Welt, 18. September 1996; mit Ivo Bozic

 

Jederzeit verurteilungsbereit

Erschienen in: junge Welt, 5. November 1996, Seite 11; mit Ivo Bozic

 

Lebenslang für Birgit Hogefeld

Erschienen in : junge Welt, 6. November 1996, Seite 1 und 6; mit Ivo Bozic

 

Ein Buch zum Prozeß
Versuche, die Geschichte der RAF verstehen. Das Beispiel Birgit Hogefeld

Rezension des im Psychosozial-Verlag erschienenen Buches

Erschienen in : info 13 zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld, 1996, Seite 14

 

Liebe berliner ProzeßbesucherInnen

Erschienen in : info 14 zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld, 1996, Seite 20–21

 

… und nicht mehr als eine Nase

Erschienen in : Die Rote Hilfe 1/97, Seite 18–19

Diese Seite wurde zuletzt am 20. November 2014 aktualisiert. Links auf andere Webseiten bedeuten keine Zustimmung zu den jeweiligen Inhalten, sondern sind rein informativer Natur. ©  Walter Kuhl 1995, 2001, 2006, 2014. Die Wiedergabe, auch auszugsweise, ist nur mit dem Einverständnis des Verfassers gestattet.

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